Was macht eigentlich ein Notar?
Was macht eigentlich ein Notar?
Was macht eigentlich ein Notar? Ein Notar übernimmt unzählige Tätigkeiten und Aufgaben, die vielen Menschen nicht in vollem Umfang bekannt sind. Ein Notar vertritt auf einer Seite den Staat und ist somit ein Träger eines öffentlichen Amtes, das der Staat ihm verliehen hat. Für seine Klienten auf der anderen Seite ist der Notar der Vertreter in diversen komplizierten Rechtsangelegenheiten.
Der Notar leistet nicht nur Hilfestellung, sondern ist ebenfalls Vermittler für seine Klienten, dabei ist er immer unparteiisch und verschwiegen. Ein Notar kommt bei Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen und auch Grundstücksgeschäften zum Einsatz. Das Beglaubigen, Beurkunden und Anfertigen von Abschriften fällt ebenfalls in seinen Tätigkeitsbereich. Bei einer enormen Anzahl von rechtsgeschäftlichen Vorgängen ist eine Beurkundung durch einen Notar sogar rechtlich vorgeschrieben. In Schleswig-Holstein darf ein Notar auch Rechtsanwalt sein, in Hamburg ist ein Notar „nur“ Notar.
Immobiliengeschäfte niemals ohne Notar
Egal ob eine Immobilie verkauft oder gekauft wird, erfolgt das in Deutschland niemals ohne Notar. Der Notar als dritte unparteiische Person stellt sicher, dass alle gesetzlichen Richtlinien in der Gestaltung eines Vertrages und im Ablauf des Handels eingehalten werden. Des Weiteren stellt er sicher, dass alle beteiligten Personen auf der sicheren Seite in puncto Geldangelegenheiten stehen. Ein Notar steht jeder Partei im Handel mit Immobilien unparteiisch beratend bei und überwacht den Vollzug des unterschreibend des Kaufvertrages. Er erstellt den Kaufvertrag nach einem Gespräch, sorgt für die Unterzeichnung und führt die Eintragung im Grundbuch durch.
Ein kurzer Überblick über die Aufgaben des Notars bei Immobiliengeschäften
- Erstellen von jeglichen rechtswirksamen Verträgen rund um Immobilien
- er erstellt alle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag
- er prüft das Grundbuch
- er berät Verkäufer und Käufer über rechtliche Risiken
- er übernimmt die Ausstellung, Prüfung, das Vorlesen und Zusendung von Kaufverträgen
- er beantwortet Fragen von Käufern und Verkäufern
- er überwacht das Unterschreiben von Verträgen
- er kann Grundschulden eintragen sowie löschen lassen
- er übernimmt das Senden einer Ausfertigung des Kaufvertrages an das Finanzamt betreffend des Grundsteuerbescheides
Was ein Notar bei der Kaufabwicklung von Immobilien nicht macht
- den Verkäufer oder den Käufer bevorzugt behandeln oder beraten
- den Verkäufer oder Käufer in finanziellen Dingen zu beraten
- eigenständig Steuerfragen zu klären, für den Käufer oder den Verkäufer
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu nehmen
Was ein Notar bei der Kaufabwicklung von Immobilien nicht darf
- Ohne eine hinlängliche Erklärung die Beurkundung eines Kaufvertrages ablehnen
- sich selbst bei Verkauf oder Kauf einer Immobilie beteiligen
- bei einem Interessenkonflikt eine Beurkundung durchführen
Wer bestellt einen Notar? Was macht eigentlich ein Notar?
Im Normalfall bestellt der Verkäufer, der Käufer oder Immobilienmakler einen Notar. Die Auswahl des Notars liegt in den meisten Fällen beim Käufer bzw. so ist es meist üblich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Käufer und Verkäufer sich vorher absprechen und gemeinsam einen Notar wählen. Es muss nur darauf geachtet werden, dass dieser Notar in diesem Bezirk amtlich tätig ist. Ein Notar darf seinen Amtsbezirk nicht verlassen und der Käufer und Verkäufer müssen in seinem Notariat vor Ort erscheinen. Der Notar führt in seinem Notariat die Beurkundung des Kaufvertrages durch. Deswegen sollte bei der Auswahl des Notars gut überlegt werden und die Anfahrtszeit mit eingeplant werden. Kommt es dazu, dass der Käufer oder der Verkäufer nicht persönlich zur Unterzeichnung vor Ort sind, wird der Beurkundungstermin verschoben. Das bedeutet, dass weitere Kosten für einen neuerlichen Termin zur Beurkundung entstehen. Als Alternative findet hier oft die Fernbeurkundung gewählt. Florian von Stosch berät Sie hier gern bei der Wahl des richtigen Notariats fü Ihre Immobilienangelegenheit. www.von-stosch.de