Trennung oder Scheidung

Trennung oder Scheidung – was passiert mit unserer Immobilie

Man hat verschiedene mögliche Wege nach Trennung oder Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie zu verfahren. Die gemeinsame Wohnung oder das gemeinsame Haus kann vermietet oder verkauft werden, es kann aber auch z.B. auf die Kinder übertragen werden oder von einem Partner übernommen werden. In diesem Teil der Miniserie „Scheidung“ wollen wir einmal etwas genauer die Möglichkeiten nach Trennung oder Scheidung angucken.

Trennung oder Scheidung

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Trennung oder Scheidung – wer soll in der Immobilie bleiben

Hat man sich dafür entschieden, sich zu trennen, zieht einer der Partner früher oder später schon einmal aus. Bei einer Mietwohnung recht einfach – beide suchen sich was kleineres neues und die alte große Wohnung wird gekündigt. Beim Immobilieneigentum und der Ehe ist es meistens so, dass einer der Ehepartner in der Immobilie im Trennungsjahr wohnen bleibt. Auch Wechselmodelle – einer die eine Woche, der andere die andere Woche werden immer „beliebter“. Wenn Kinder im Spiel sind durchaus eine Überlegung, damit die Kinder in der gewohnten Umgebung bleiben, aber auch etwas von beiden Elternteilen haben. Das kann aber natürlich i.d.R. keine permanente Lösung sein. Natürlich kann man auch schon im Trennungsjahr die Immobilie verkaufen.

Nutzung und Eigentum

Der Nutzer muss nicht der Eigentümer sein. Nur weil beispielsweise einer der beiden die Immobilie im Trennungsjahr nutzt, heißt nicht, dass er/ sie die Immobilie dann auch als Eigentümer behält. Wir sehen uns hierbei als Berater. In einem ersten unverbindlichen kostenfreien Gespräch beraten wir Sie gern umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten. Welches IHR Weg ist, müssen Sie entscheiden. Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin, www.von-stosch.de.

Fragen über Fragen bei Trennung oder Scheidung

Es ist eine absolut individuelle Entscheidung, was mit der Immobilie passiert. Bleibt einer in der Immobilie? Gehört einem die Immobilie allein? Dann ist der rund um die Immobilie auch allein der Entscheider. Gehört das Haus oder die Wohnung beiden zusammen, muss dieses Thema zwangsläufig besprochen werden. In der Regel ist ja auch noch ein Kredit auf dem Haus, der bedient werden muss. Bei der Entscheidung, was mit der Immobilie passiert, müssen einfach verschiedenste Aspekte beachtet werden: Können „wir“ uns das überhaupt leisten? Wer behält die Kinder? Wie weit sind die Arbeitswege? Fühle ich mich als Partner für die Trennung verantwortlich und ziehe freiwillig aus?

Streiten

Wenn bei Trennung oder Scheidung keiner der beiden Partner ausziehen will, entscheidet irgendwann i.d.R. das Gericht für Sie. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, wird das Gericht immer im Sinne der Kinder entscheiden – das Kindeswohl steht hierbei an erster Stelle. Das heißt i.d.R. verbleiben die Kinder (je auch nach Alter) in Ihrer gewohnten Umgebung. So ist dann der Partner, bei dem die Kinder bleiben (es gibt auch „hälftige“ Wechselmodelle), berechtigt im Haus oder in der Wohnung zu bleiben.

Der Vorteil, den der da lebende Partner durch das Wohnen erhält, kann als Miete oder auch als Unterhaltszahlungen angerechnet werden und zählt mit in den Zugewinnausgleich.

Zugewinnausgleich bei Trennung oder Scheidung

Es ist bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs spätestens zu entscheiden, was mit der Immobilie passiert. Bleibt einer wohnen und gehört die Immobilien weiterhin beiden, muss ein Ausgleich in welcher Form auch immer gezahlt werden. Hier ist immer die Frage, ob denn überhaupt die Rate der Bank weiter bedient werden kann. Aber auch Modelle mit Wohnrecht für den Partner, etc. sind möglich. Wenn man entschieden hat, dass das Haus oder die Wohnung verkauft werden soll, kann dieses auch schon vor der Scheidung passieren. Eine Teilung von reinem Geld ist oft einfacher, was wieder den Zugewinnausgleich vereinfacht. Wenn Sie Fragen rund um das Thema haben, kontaktieren Sie uns gern.