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Mindesttemperaturen und Energieeinsparung

Mindesttemperaturen Beschluss

Mindesttemperaturen Seit 01.09.2022 gilt der erste Teil des Beschlusses des Bundeskabinetts betreffend der neuen Maßnahmen zur Energieeinsparung. Diese betreffen Mieter und Vermieter gleichermaßen. Diese Maßnahmen beinhalten das Einsparen von Gas. Der im Winter zu erwartende Engpass bei Gas ließ diese Verordnung für die nächsten sechs Monate gültig werden. Florian von Stosch ist bestens informiert und steht Ihnen auch in diesen schweren Zeiten mit seinem umfassenden Fachwissen zur Seite.

Mindesttemperaturen

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Diese Verordnung beinhaltet folgende Punkte für den privaten Bereich Mindesttemperaturen :

  • Die Vorschrift, auf eine bestimmte Mindesttemperatur zu heizen, wird für Mieter ausgesetzt.
  • Schwimmbecken im privaten Bereich dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden.
  • Gasanbieter müssen vorzeitig über die entstandenen Kosten informieren, um zusätzliche Einsparungsmöglichkeiten durchführen zu können.

Die Punkte für den Bereich der öffentlichen Gebäude:

  • Die Höchsttemperatur für öffentliche Gebäude beträgt ab sofort maximal 19 Grad.
  • Flure, Foyers oder Durchgangsverkehr werden nicht mehr beheizt.
  • Boiler und Durchlauferhitzer sind für Waschbecken nicht mehr nutzbar.
  • Beleuchtung von Denkmälern und Gebäuden wird vorübergehend nicht mehr durchgeführt.

Eine weitere Verordnung für private, öffentliche und Firmengebäude enthält Folgendes für die

Mindesttemperaturen :

  • Eine jährliche Überprüfung der Heizanlagen, die mit Gas betrieben werden, wird zur Vorschrift.
  • Gebäude, die mit einer zentralen Wärmeversorgung durch Erdgas beheizt werden, bedürfen eines jährlichen hydraulischen Abgleichs.
  • Ungesteuerte, ineffiziente Heizungsanlagen müssen gegen neue effiziente Pumpen getauscht werden.

Eine weitere Verordnung für Unternehmen sieht Folgendes vor:

  • Verbraucht ein Unternehmen mehr als 10 Gigawattstunden jährlich, ist das Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeffizienz zu setzen.

Diskussion betreffend die Mindesttemperatur

Nachdem die Drosselung von Nord-Stream-1 erst auf rund 40 Prozent Leistung erfolgte und nun vorläufig gestoppt wurde, ist guter Rat teuer. Die Diskussion um das Thema Energiesparen ist nun erst so richtig entbrannt. Durch diese Situation bedingt fordert die Bundesnetzagentur das Herabsetzen der Mindesttemperatur auch in privaten Wohnungen.

Die Wohnungswirtschaft ist bei der Mindesttemperatur uneinig

Der Verband der Wohnungswirtschaft hat eine Absenkung der Mindesttemperatur um bis zu 6 Grad bereits befürwortet, wenn die Situation es erforderlich machen sollte. Das bedeutet eine Temperatur von 18 Grad während des Tages und 16 Grad während der Nachtabsenkung. Die Diskussionen sind seit einiger Zeit sehr langwierig und jeder Teilnehmer ist im Endeffekt gegen eine so enorme Absenkung in privaten Wohnungen. Nicht nur, dass die Gesundheit der Bewohner gefährdet ist, ist auch die Substanz der Gebäude wird hierdurch empfindlich geschwächt. Im Moment ist die Lage in Deutschland mehr als angespannt und das Warten auf die Öffnung von Nord Stream 1 versetzt die Menschen zunehmend in Unruhe.

Mindesttemperaturen und Vorgaben für Heizsysteme werfen Fragen auf

Die neuen Verordnungen werfen nicht nur bei privaten Personen, sondern auch bei Unternehmen viele Fragen auf. Eine weitere große Sorge betrifft die Lieferung von Gas aus Russland. Energiesparen ist deswegen von enormer Wichtigkeit, bis dieser Engpass wieder überstanden ist. Mindesttemperaturen in Räumen und Gebäuden sind daher von der Regierung vorab geregelt worden. Ob diese Mindesttemperaturen aber auch wirklich langfristig gesehen eine Lösung bieten, wird man erst später beurteilen können. Florian von Stosch, Ihr Makler und Spezialist in Sachen Immobilien, steht Ihnen selbstverständlich auch bei Fragen rund um die Mindesttemperaturen gerne zur Verfügung. Egal, ob das nun Mieter oder Vermieter betrifft. Alle Fragen rund um Tausch von Gas betriebenen Heizungsanlagen und weitere Vorschriften die Mindesttemperaturen betreffend können Ihnen vom Fachmann beantwortet werden. www.von-stosch.de

Mietschulden – Besser vermeiden

Mietschulden – die fristlose Kündigung

Wer ständig unpünktlich die Miete zahlt, berechtigt den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung. Ersparen sie sich diesen ärger mit dem Vermieter und vermeiden sie Mietschulden, durch pünktliches Miete zahlen.

Voraussetzung für eine fristlose Kündigung hierbei ist, dass der Mieter wiederholt, die Miete nicht zahlt. Die Konsequenz, die sich daraus ergibt, ist eine saftige Abmahnung vom Vermieter aufgrund der Mietschulden. Diese kann dann, bei weiteren Mietschulden, zur Kündigung führen. Doch muss man dazu noch anmerken, dass eine einmalige unpünktliche Zahlung, noch kein Grund für eine Kündigung ist. Die Abmahnung, die sie vor der Kündigung erhalten, soll ihnen als Mieter noch mal zu denken geben, damit sich weitere Mietschulden nicht mehr ergeben. Ähnlich wie im Berufsleben gilt dieses auch für eine Mietwohnung.

Doch was zählt überhaupt zu „Mietschulden“? Ganz wichtig, zu Mietschulden, zählen nicht nur die monatlichen Mietzahlungen, sondern auch die anfallenden Nebenkosten oder Nachzahlungen können zu den Mietschulden dazu gezählt werden. Dies ergibt sich dann aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung.

Wer wegen Mängel in der Wohnung, die Miete mindert, braucht übrigens, keine Angst vor Mietschulden zu haben. Denn Mietminderungen, sind keine Mietschulden. Vorausgesetzt natürlich, die Mängel wurden vorher als solche, vom Vermieter anerkannt und berechtigen zur Mietkürzung.

Mietschulden nicht vermeidbar – was tun?

Wer trotzdem seine Mietschulden nicht verhindern kann, sollte sich nach Erhalt der fristlosen Kündigung  sollte juristischen Rat erwägen. Das hilft Ihnen zu klären mit wessen Hilfe, sie Mietrückstände kurzfristig ausgleichen können, oder wie diese Mietschulden überhaupt zu Stande gekommen sind und wie man diese zukünftig vermeiden kann.

Ansonsten sollten sie, wenn sie merken, sie kommen mit der Miete in den Verzug, den Vermieter persönlich zum Gespräch bitten. Für beide Parteien, ist es in diesem Falle besser, eine Gemeinsame Lösung für Mietschulden zu finden oder wie die Mietschulden schnellst möglich abgebaut werden können. Oft entstehen ja Mietschulden aus persönlichen Engpässen oder persönlich unverschuldeten Ereignissen.

Auch sollten Sie in diesem Fall ehrlich sein. Vermietern geht es nicht anders als Ihnen – das Haus oder die Wohnung wird in der Regel finanziert und die Bank bucht die monatliche Rate beim Vermieter ab – so gebührt es schon der Anstand, den Vermieter rechtzeitig mit ins Boot zu holen.

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Immonuance – Ihr Immobilienmakler – wir sind Ihr Ansprechpartner bei Verkauf, Kauf aber auch bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern. Jeder Haushalt – egal ob Singlehaushalt oder Großfamilie muss mit dem monatlichen Budget haushalten. Unfälle oder persönliche Schicksalsschläge können auch die ehrlichsten Menschen in finanzielle Bedrängnis bringen – der überwiegende Teil der Mieter ist ehrlich und sogenannte Mietnomaden schon die krasse Ausnahme. Selbstverständlich überprüfen wir bei der Neuvermietung von Immobilien die Bonität und Zahlungsmoral der Mietbewerber. Dieses ist und kann aber nie ein hundertprozentiger Garant für Mietschulden sein. Als Vermieter heißt es dann rechtzeitig und schnell zu handeln, um ein überdeutliches Maß an Mietschulden zu verhindern. Gern beraten wir Sie als Mieter und Sie als Vermieter auch bei Streitigkeiten um Mietschulden. Manchmal findet man dann mit jemand unabhängigen vergleichbar einfache Lösungen.