Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume – Verantwortung des Vermieters für einwandfreien Zustand

Wenn ein Vertrag geschlossen wird, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass beide Parteien ihre Pflichten erfüllen. Im Falle eines Mietverhältnisses besteht die Verantwortung des Vermieters darin, die Mieträume in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Dies umfasst sowohl die Instandhaltung als auch die Instandsetzung der Räumlichkeiten und aller damit verbundenen Einrichtungen, die zur Nutzung gehören.

Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume AdobeStock_600448683 Elena

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Die Instandhaltung – die Wartung der Mieträume

Instandhaltung bezieht sich auf Maßnahmen, die erforderlich sind, um den vertragsgemäßen Zustand aufrechtzuerhalten. Der Vermieter hat die Verpflichtung, die vermietete Immobilie in einem Zustand zu übergeben, der für den vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist, und sie während der gesamten Mietdauer in diesem Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich auch dann auf den Vermieter, wenn der Mieter die Räumlichkeiten nicht selbst bewohnt. Selbst in solchen Fällen kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein, wenn ein Mangel vorliegt, unabhängig davon, ob die Wohnung an einen Dritten vermietet wurde.

Der Vermieter ist gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB – §§535, 538) für die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich. Diese Verpflichtung des Vermieters kann während des laufenden Mietverhältnisses nicht verjähren, da sie kontinuierlich besteht. Das bedeutet, dass der Vermieter sich nicht auf Verjährung berufen kann, wenn der Mieter während der Mietzeit Mängel reklamiert, beispielsweise undichte Fenster, die repariert werden müssen.

Ausnahmen und Verantwortung des Mieters

Es gibt Ausnahmen von der Instandhaltungspflicht des Vermieters. Wenn der Mangel bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorhanden war und der Mieter diesen erkannt oder grob fahrlässig übersehen hat, stehen dem Mieter keine Rechte auf Mietminderung oder Schadensersatz zu. Es ist wichtig zu beachten, dass der Mieter für schuldhaft verursachte Schäden an der Mietsache haftbar ist. Die Instandhaltungspflicht des Vermieters besteht für vom Mieter selbst in die Mieträume eingebrachte Gegenstände oder Ausstattungen natürlich auch nicht.

Dokumentation der Ausstattung der Mieträume

Damit Unklarheiten vermieden werden können, ist es ratsam, bei der Übergabe der Mieträume eine detaillierte Dokumentation der Ausstattung vorzunehmen. Sowohl die vom Vermieter bereitgestellte Ausstattung als auch Gegenstände oder Einbauten, die vom Vormieter erworben oder überlassen wurden, sollten in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Dies erleichtert es, eventuelle Streitigkeiten über die Verantwortung für die Instandhaltung dieser Gegenstände zu klären.

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