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Altersgerecht Wohnen – Zeit für Leben – Teil 2

Zeit für Leben sollte auch bei Altersgerecht Wohnen unabdingbar sein. Wie bereits im Teil eins dieser Serie beschrieben ist der Komfort zu erreichen, dass ein selbstständiges, eigenverantwortliches Leben trotz gesundheitlicher Einschränkungen erreicht werden kann. Dieses muss individuell von Fall zu Fall, von Immobilie zu Immobilie, von Mensch zu Mensch überprüft werden. Macht es Sinn das Haus zu verkaufen oder ist ein entsprechender Umbau möglich. Ist es einfacher in eine Wohnung umzuziehen oder ist es wohlmöglich darstellbar einen Bereich abzutrennen umso ggf. Mieteinnahmen zu generieren. Ein höchst emotionales Thema, da Selbstständigkeit aber auch die Erinnerungen mit dem Zuhause eng verknüpft sind. Altersgerecht Wohnen möglich?

Altersgerecht Wohnen – der Eingangsbereich

Senioren, die einen Rollator oder Rollstuhl benötigen, haben meist zwei. Einen für drinnen und einen für draußen. Genau aus diesem Grund sollte gerade in Nähe des Eingangsbereichs bzw. direkt am Eingangsbereich des Hauses eine Abstellmöglichkeit geschaffen werden. So kann leicht zwischen den beiden gewechselt werden. Barrierefreies Wohnen und Bauen sollte entsprechend der Bedürfnisse jedes einzelnen geplant werden. Altersgerecht Wohnen kann so auch in der Bestandsimmobilie oft ermöglicht werden. Wir beraten Sie rund um das Thema. Im Zweifel – falls der Platz im Eingangsbereich nicht ausreichend ist, können auch „Hilfslösungen“ in Frage kommen um Altersgerecht Wohnen zu ermöglichen. Ein kleines Blechhaus schafft schnell Platz. Der Platz für den Wechsel sollte überdacht werden, dass gerade bei Nässe oder Schnee keine Rutschgefahr entsteht.

Altersgerecht Wohnen – ein paar Grundregeln für Umbau

Es geht um eine sehr wichtige Entscheidung. Soll das Haus verkauft werden oder ist der Umbau für das Altersgerecht Wohnen möglich? Wir beraten Sie rund um dieses Thema. Gerade hierfür sind einige Grundempfehlungen auszusprechen. Trotz der körperlichen Einschränkungen soll ja ein ganz normales Leben so weit wie möglich geschaffen werden. Es soll kein Besuch verpasst werden und das bei einem sicheren Gefühl zuhause geborgen zu sein. So sollte in der Haustür ein Türspion eingebaut werden. Gerade im Falle, dass ein Rollstuhl benötigt wird ist hier das einfachste einen zweiten Spion zu setzen. So hat man auch im Sitzen Durchblick und Sie wissen, wer vor Ihrer Tür steht.

Eine Alternative ist auch die Gegensprechanlage mit Videofunktion. So können Sie direkt aus dem Wohnzimmer schon per Ipad sehen, wer vor Ihrer Tür steht. Altersgerecht Wohnen kann oft recht einfach mit modernen Hilfsmitteln gemeistert werden. In Mehrfamilienhäusern gibt es so z.B. auch die technische Möglichkeit unterschiedliche Klingeltöne einzuprogrammieren. So wissen Sie gleich, ob der Besucher vor der Haustür oder der Wohnungstür steht. Für Höreingeschränkte gibt es auch spezielle Klingeln, die per optisches Signal – ein Aufblitzen ähnlich wie beim Fotoapparat – den Besuch ankündigt.

Dieses gilt aber natürlich auch für Notfälle wie z.B. einem Wohnungsbrand. Hier sind Rauchmelder entwickelt worden, die im Brandfall sowohl ein akustisches als auch optisches Signal aussenden.

Altersgerecht Wohnen – das Wichtigste zum Schluss

Beim Umbau für Altersgerecht Wohnen muss das System an den Bewohner angepasst werden. Der Zugang sollte selbstverständlich frei von Hindernissen sein und auch mit Rollstuhl oder Rollator einfach zu bewältigen sein. Auch Türspion oder Gegensprechanlage sollte an die eigenen körperlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Altersgerecht Wohnen – wir helfen bei der Prüfung

Ob ein Haus oder eine Wohnung verkauft werden sollte oder ob es im finanzierbaren Rahmen einfach umgebaut werden kann ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Wir sehen uns als Berater rund um Ihre Immobilie, bei der Sie die Entscheidung treffen sollten. Ist Altersgerecht Wohnen möglich? Lassen Sie sich kostenfrei durch uns beraten.

Altersgerecht Wohnen

www.von-stosch.de

Zeit für Leben.

Immobilienwert berechnen – was ist Ihr Haus wert? Teil 2

Immobilienwert berechnen – Immobilienbewertung mit ImmoNuance Ihr Immobilienmakler

Sie wollen als Rentner Ihr Haus nicht mit Verlust verkaufen? Sie haben über die Jahre im Eigentum jeden Pfennig der investiert wurde aufgeschrieben, genau Buch geführt? 1971 Baujahr, 1993 eine neue Heizungsanlage, 1997neue Fenster mit Isolierverglasung – wenn Sie das alles und andere Investitionen zusammenrechnen und sogar die Inflationsrate berücksichtigten kommen Sie auf einen Kaufpreis von 300.000? Für weniger wollen Sie als Eigentümer nicht verkaufen – gerade jetzt wo alle in Immobilien investieren? Hannelore S. – eine von vielen und es ist verständlich, dass die 78 jährige nicht auf Geld verzichten will.

Rentner in Deutschland brauchen, wenn Sie nicht gerade selbst aus dem Bereich Immobilien kommen Hilfe um den Immobilienwert berechnen zu können. Investitionen aber auch Emotionen sind an ein Zuhause gebunden. Ob Elternhaus oder eigens Haus. Das Eigenheim im Grünen kann im Alter zur Last werden. Wenn Sie also in genau so einer Lage sind ist Immobilienwert berechnen die Grundlage für einen erfolgreichen Immobilienverkauf. Ob Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus oder Wohnung – ImmoNuance ist Ihr Immobilienmakler in Hamburg und Kreis Pinneberg. Die Gebühren für unsere trägt in der Regel der Käufer und nicht Sie als Verkäufer. So sind wir Mehrwert – Mehrwert für Sie als Verkäufer aber auch Mehrwert für die Käufer. Immobilienwert berechnen sicher und kompetent.

Wenn Sie ihr Haus verkaufen wollen, um in die Stadt zu den Kindern zu ziehen oder in ein betreutes Wohnen zu wechseln und sich aus dem Verkaufserlös einen beruhigten Lebensabend zu verbringen sind wir die richtige Wahl.

Sie wollen Ihren geforderten Preis setzen ihn aber am Markt nicht durch? Immobilienwert berechnen – ImmoNuance Ihr Experte für Immobilienbewertung & Verkauf von Immobilien.

Immobilienwert berechnen – Preissteigerungen aber hauptsächlich in Metropolen.

Lage, Lage, Lage – der Maklerslogan stammt nicht von ungefähr. Gerade in den Randgebieten sind auch Preisanstiege zu vermerken momentan. Ja die Leute wollen in „Betongold“ investieren – zu Recht! Aber ein logisch denkender Marktteilnehmer wird pro und contra abwägen. Er wird Neubau mit Altbau vergleichen. Er wird Bungalow mit Eigentumswohnung vergleichen. Er wird auch die Kosten für energetische Modernisierung berücksichtigen. Sprich: Er wird sich schlau machen. Und nicht zuletzt wird er bei Gefallen einen Gutachter oder Sachverständigen einschalten, der die Immobilie auf Herz und Nieren untersucht und nicht zuletzt auch den Preis überprüfen!

Wenn Sie also keine Immobilie mit Alsterblick in einem Jugendstilhaus haben mit eigenem Anleger wird der Markt den Preis für Ihre Immobilie bestimmen. Angebot und Nachfrage! Und natürlich die richtigen Verkaufsargumente, die Ihnen bei Immobilienwert berechnen aber auch bei Verkauf Ihrer Immobilie ein erfahrener Immobilienmakler bringt. ImmoNuance ist Ihr Immobilienmakler – angefangen bei Immobilienwert berechnen bis hin zum Vertragsabschluss und Übergabe.

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ImmoNuance – Ihr Immobilienmakler bei Verkauf und Vermietung. Wir helfen Ihnen den realistischen Immobilienwert berechnen zu können. Wir helfen Ihnen bei der erfolgreichen Vermarktung Ihrer Immobilie.

 

MAKLER, VORSICHT!!!

Immobilienmakler Florian von Stosch sagt mal, was Sache ist.

 Heute: Der Vermieter soll zahlen, Yippieh! Makler mal anders

Endlich! Gerechtigkeit! Die Makler – Gebühr soll künftig derjenige zahlen, der den Immobilienvermittler beauftragt. So strebt es der Senat in Hamburger an. SPD und Grüne finden die Gesetzesinitiative klasse, die die Kosten den Vermietern aufbürdet. Die Union sieht’s nicht so gern. Und wie ich das finde? Mir als altem Betrüger, Halbsabschneider und Wegelagerer – wie mein Berufsstand gerne mal bezeichnet wird – sollte es doch egal sein. Geld ist doch Geld. Von wem es kommt, ist doch gleich. Ist es aber nicht. Warum? Erzähl’ ich gleich. Hier erst einmal ein bisschen Info:

Geht es nach der rot-grünen Landesregierung in Hamburg, sollen die Mieter entlastet werden und die Vergütung von Maklern nach dem „Bestellerprinzip“ gelten. Das heißt im Klartext: Beauftragt der Vermieter den Makler mit der Suche, dann muss er auch selbst die Kosten tragen. Der neue Mieter dagegen müsste nichts für die Vermittlung zahlen. Klingt prima. Wäre ich sofort dabei, wenn da nicht ein kleiner Haken wäre.

Schön bringt den der Landesjustizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) auf den Punkt. Der sagte unlängst, der Glaube, dass man durch Umverteilung der Maklerkosten Mieter oder Käufer entlasten kann, sei gut gemeint, aber schlecht gemacht. Denn, so Hahn, wer die Maklerkosten zum Vermieter verlagere, erhöhe damit indirekt die Mieten.

Und da muss ich dem Mann leider aus eigener Erfahrung zustimmen.

Ein Vermieter oder Hausbesitzer wird Mehrkosten einfach weitergeben. Der betrachtet den Prozess einer Vermietung oder Vermittlung einfach als laufende Kosten. Bedeutet ganz einfach: was er ausgibt, das holt er sich auf andere Weise wieder. Dann werden ein paar Euro auf die Miete aufgeschlagen, in den Betriebskosten kommen plötzlich Verwaltungszuschläge dazu oder so etwas. Sie entscheiden: Maklergebühr weg – Miete rauf –und das auf Dauer. Mein Tipp: lieber bei der alten Verfahrensweise bleiben und vielleicht mal mit dem Makler feilschen. Soll gehen. Weiß ich. Wurde schon mit mir versucht.

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Aus aktuellen Anlass heute noch einmal der Artikel, der vor ca. 2 Monaten in der Presse veröffetnlicht wurde.