Gutachter für Immobilien

Gutachter für Immobilien

Zur Arbeit eines Gutachter für Immobilien bzw. Sachverständigen gehört es, den Verkehrswert einer Immobilie zu beurteilen und ein Gutachten darüber zu erstellen. Durch eine qualifizierte Beurteilung des Verkehrswertes können nicht nur Privatpersonen, sondern auch Gerichte und Behörden den Wert einer Immobilie feststellen lassen.

Gutachter für Immobilien

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Wie wird der Wert einer Immobilie durch den Gutachter für Immobilien berechnet?

Es werden in der Regel drei Methoden für die Berechnung des Verkehrswertes einer Immobilie von Gutachtern verwendet. Im Folgenden ein kurzer Einblick in diese Methoden:

  • Das Ertragswertverfahren

Bei dem Ertragswertverfahren werden Einnahmen hinzugerechnet, die durch z.B. Vermietung entstehen. Diese Methode wird benutzt, wenn der Eigentümer die Immobilie nicht selbst nutzt.

  • Das Sachwertverfahren

Diese Methode kommt zur Anwendung bei Immobilien, die vom Eigentümer selbst genutzt werden. Der Sachwert ergibt sich unter anderem aus dem Baujahr, den Kosten der Errichtung und den Kosten der Instandhaltung.

  • Das Vergleichsverfahren

Bei dieser Methode wird der Verkehrswert anhand von ähnlichen, vergleichbaren Immobilien in der näheren Umgebung und deren Verkaufspreis errechnet.

Von diesen Methoden jedoch unabhängig, sind für die Wertberechnung noch weitere Faktoren wichtig:

  • der Energiekennwert
  • der Bodenrichtwert
  • der Zustand der Immobilie
  • die Lage der Immobilie
  • die momentane Marktlage
  • Bauschäden und Mängel

 Wann wird ein Gutachter für Immobilien benötigt?

Ein Gutachter für Immobilien ist in den verschiedensten Situationen und durch die verschiedensten Auftraggeber gefragt.

Zum Beispiel wird ein Gutachter benötigt, wenn:

  • ein Verkauf oder Kauf einer Immobilie bevorsteht
  • Erbschaftsangelegenheiten zu regeln sind
  • Scheidungen stattfinden
  • auftretende Mängel oder Schäden kurz nach der Baubeendigung auftreten (Baugutachter)

Gibt es für Immobilien verschiedene Arten von Gutachten?

Es kommt dabei immer auf den Zweck des Gutachtens an. Eine Unterscheidung jedoch ist das sogenannte Kurzgutachten und ein Gerichts-wirksames Vollgutachten.

  • Das Kurzgutachten

Wenn ein Ermitteln des Verkehrswertes benötigt, wird für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie, geschieht dies durch ein Kurzgutachten. Dieses erfolgt mit weniger Aufwand und wird zur Wertermittlung verwendet.

  • Das Gerichtswirksame Vollgutachten

Bei diesem Gutachten ist die Vorgangsweise und der Inhalt fest vorgeschrieben. Dies Gutachten sind in Erbschaftsstreitigkeiten, bei Scheidungen oder auch Zwangsversteigerungen notwendig. Ein Vollgutachten ist sehr detailgenau und enthält alle wichtigen Faktoren rund um die Immobilie. Auch bei vorhanden Rechten wie Nießbauch sollte in der Regel ein Vollgutachten erstellt werden.

Wer kann als Gutachter für Immobilien ein Gutachten erstellen?

Es gibt 4 verschiedene Arten von Gutachtern für Immobilien. Jeder Gutachter jedoch benötigt eine Qualifikation durch den Nachweis einer fachlichen Ausbildung. Wird ein Gutachter gewählt, sollte immer auf dessen Ausbildung und beruflichen Werdegang geachtet werden.

Vier Arten von Gutachtern werden unterschieden:

  1. Der freie Immobilien-Sachverständige

Grundvoraussetzung dafür sind eine langjährige Berufserfahrung in der Immobilienbranche und die dazugehörige Ausbildung.

  1. Der öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter

Die Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist gesetzlich vorgegeben und auch geschützt. Diese Gutachter schwören einen Eid darauf, dass ihre Arbeit unparteilich, weisungsgebunden und objektiv durchgeführt wird.

  1. Staatlich anerkannte Gutachter für Immobilien

Diese Gutachter sind im Auftrag des Staates tätig und ihre Bezeichnung ist rechtlich geschützt. Diese Gutachter unterstehen Landesbehörden und werden von ihnen beaufsichtigt.

  1. EU-Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024

Die zertifizierten Gutachter weisen die höchste erreichbare Qualifikation im Bereich Immobilien auf. Sie ist mit dem öffentlich bestellten Gutachter gleich zu setzen. Ein Gutachter mit dieser akkreditierend benötigt eine langjährige Erfahrung und stetige Weiterbildung an fachlichen Qualifikationen. Florian von Stosch ist ein von der DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilien und gehört dem Gutachterausschuss im Kreis Pinneberg an. Der Wert einer Immobilie bildet immer die Grundlage für den Kauf oder den Verkauf einer Immobilie. Aber als Immobilienmediator ist Florian von Stosch auch oft bei Ehe- oder Erbstreitigkeiten für die Ermittlung des Wertes einer Immobilie zuständig. www.von-stosch.de