Erben in Deutschland Teil 1

Erben in Deutschland – ein paar Irrtümer, aber auch Fakten

Erben in Deutschland – Markus Söder hatte es mit der Union gefordert – höhere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer. Am 16.12.22 gab es nur sehr wenig Unterstützung für das Vorhaben und das Jahressteuergesetz 2022 wurde vom Bundesrat verabschiedet. Nun ist es Fakt. Ob Erben in Deutschland nun teurer wird, lesen Sie auch in unserem Blogartikel: https://von-stosch.de/wird-erben-wirklich-teurer/

Erben in Deutschland

Erben in Deutschland Standardlizenz AdobeStock_70678530 Gerhard Seybert

Aber wie ist das denn mit dem Erben in Deutschland?

Können Kinder enterbt werden, kriegt ein Ehepartner alles, muss ein Testament handgeschrieben werden? Gerüchte und Mythen halten sich hartnäckig, wenn es ums Erben geht und alle reden mit. Dabei kann gerade beim Erben in Deutschland viel schieflaufen und das mit oder ohne Testament.

Man muss sich dabei schon etwas auf der Zunge zergehen lassen: rund 400 Milliarden Euro werden in Deutschland jedes Jahr vererbt. Grund genug, dass man sich rechtzeitig um sein Testament kümmern will, wenn man doch was hinterlässt. Schließlich ist die Horrorvorstellung nicht auszuhalten, wenn man von heute auf morgen nicht mehr da sind und die Erben sich bis aufs Blut bekämpfe. Dabei schafft das rund nur jeder 4. Bundesbürger seine Wünsche vorab zu formulieren, die wenigsten davon fehlerfrei. Dabei kann ein frühzeitiges, ordentliches Testament Konflikte vermeiden. Es ist also durchaus ratsam zu einem Fachanwalt für Erbrecht zu gehen und sich beraten zu lassen, auch wenn ein Testament nicht notariell gemacht werden muss. Aber ein notarielles Testament kann auch Erbschaften vergünstigen, wenn stattdessen ein Erbschein beantragen werden müsste.

Der Partner erbt alles

So ist oftmals die Meinung, wenn es um Erben in Deutschland geht. Das ist falsch. Nur wenn im Testament der/ die Partner/in als Alleinerbe aufgenommen wurde, gilt diese Regel. Auch kann man nicht mal eben so ein Berliner Testament wieder alleine ändern. So entstehen manche Streite zwischen den Erben, weil gefährliches Halbwissen vorhanden ist. So erbt der Partner z.B. nicht alles, wenn kein Testament und ein oder mehr Kinder vorhanden sind. Hier greift die gesetzliche Erbfolge. So entstehen auf einmal Erbengemeinschaften, die gar nicht beabsichtigt waren. Für Nicht-Verheiratete gilt die gesetzliche Erbfolge nicht! Auch bei langjährigen Lebenspartner gilt, dass diese nach Bürgerlichen Gesetzbuch leer ausgehen.

Erben in Deutschland „Berliner Testament“

Eheleute können ein sog. Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament) auch nur wieder gemeinschaftlich ändern. Daher setzen sich viele Ehepartner bei der Form des Testaments auch als Alleinerben ein und die Kinder bzw. anderer Verwandte als Schlusserben. Dieses Testament macht den Ehepartner, der übrig bleibt, natürlich auch unbeweglicher, wenn sein Partner verstirbt. Hier sind dann keine Änderungen mehr möglich – außer! Die Änderungsklausel wurde entsprechend beim Schreiben des Berliner Testaments berücksichtigt.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu dem Thema? Der Weg zu einem Fachanwalt sollte hier gewählt werden. Gern empfehlen wir Ihnen einen entsprechenden Juristen, kontaktieren Sie uns gern, www.von-stosch.de