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Grundsteuerreform 2022 – Regeln, Fristen, … Ein paar Fragen

Grundsteuerreform 2022, was bedeutet das für Eigentümer?

Immobilienbesitzer sind von der am 01. Juli in Kraft getretenen Grundsteuerreform betroffen. Nicht nur, dass durch diese Reform ein Bürokratie-Chaos zu erwarten ist, ist diese Steuer für viele Eigentumsbesitzer sehr ärgerlich.

Grundsteuerreform Grundsteuer

Grundsteuerreform

Regelungen, Fristen und generelle Informationen über die Grundsteuerreform 2022

Die neue Grundsteuerreform wirft bei vielen Haus- und Grundbesitzern einige Fragen auf. Im Folgenden werden einige dieser Fragen beantwortet.

Was ist diese Grundsteuerreform?

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer, die auf Grundbesitz und/oder Immobilienbesitz anfällt, somit ist die Grundsteuer auch als Objektsteuer zu bezeichnen. Die Grundsteuer wird jährlich erhoben und soll dazu beitragen, dass sich Eigentümer an den Kosten beteiligen, die in der kommunalen Infrastruktur entstehen. Die Reform dieser Grundsteuer bringt einige Neuerungen mit sich.

Wer muss diese Grundsteuer bezahlen?

Jeder deutsche Einwohner, der Eigentum in Form von

  • einer Wohnung
  • einer Baufläche
  • einer landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fläche

Besitzt, muss Grundsteuer bezahlen.

Dabei ist es egal, ob es sich um eine Privatperson handelt oder ein Unternehmen. Die Grundsteuer ist sehr facettenreich und betrifft somit jeden, der Eigentum besitzt und ist einmal im Jahr zu bezahlen. Florian von Stosch, Ihr Immobilienmakler, kann Ihnen betreffend der Grundsteuerreform und deren Berechnung im Falle des Kaufes einer Immobilie gerne Auskünfte erteilen.

 

Weshalb wurde die Grundsteuerreform durchgeführt?

Aufgrund immer wieder auftretender Rechtsstreitigkeiten betreffend der Einheitswerte hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, eine Reformierung der Grundsteuerregelung durchzuführen. Das alte Gesetz war in Teilen verfassungswidrig und sollte auch mit dem gültigen Grundgesetz in Einklang gebracht werden. Es wurde des Weiteren geplant, die Grundsteuer gerechter zu gestalten. Es ist mit der Grundsteuerreform nicht geplant worden, dass Eigentümer nun mehr Steuer bezahlen müssen. Die Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken sind in jedem Falle durch die Grundsteuerreform verpflichtet, bis zum Stichtag 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung an das Finanzamt zu senden.

 

Steuererhöhung durch die Grundsteuerreform?

Ob durch die Steuerreform eine höhere Steuer zu bezahlen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vonseiten der Regierung wurde immer wieder betont, dass die Bürger nicht zusätzlich belastet werden würden. Eines ist jedoch klar, die Bewertungsmaßstäbe jedes Bundeslandes werden sich sicherlich unterscheiden. Des Weiteren kommt es auch auf den Zustand einer Immobilie und dessen Lage an, wie diese Bewertung durchgeführt werden wird. Die Gesetzgebung sagt, die Steuer wird sich nicht erhöhen und die Kommunen benötigten das Geld. Im Endeffekt wird abzuwarten sein, wie die jeweiligen Bundesländer Grundstücke und Immobilien bewerten werden.

 

Gibt es eine Möglichkeit der Grundsteuerbefreiung?

 

Die Grundsteuerreform beinhaltet einige Ausnahmen und Vergünstigungen für die Grundsteuer. So sind zum Beispiel Gebäude, die unter Denkmalschutz oder im öffentlichen Interesse stehen, von einer Ausnahmeregelung oder auch Verminderung der Grundsteuer betroffen. Im Großen und Ganzen aber ist jeder Eigentümer verpflichtet, Grundsteuer nach der neuen Grundsteuerreform zu bezahlen.

Spezielle Vergünstigungen können gestattet werden, wenn zum Beispiel der Ertrag einer Immobilie um vieles geringer ist als die jeweiligen Kosten. Dies trifft in den meisten Fällen auf Gebäude zu, die unter Denkmalschutz stehen und regelmäßigen Sanierungen bedürfen. Diese regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten- und Reparaturarbeiten kosten sehr viel Geld und durch den Denkmalschutz sollten diese Arbeiten regelmäßig durchgeführt werden. Um hier eine Erleichterung der Eigentümer zu schaffen, wurde diese Ausnahmeregelung getroffen.

 

Mehr unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

 

Mietspiegel Hamburg – der Neue ist da

Mietspiegel Hamburg – heute ist der neue Mietspiegel in Hamburg veröffentlich worden.

Die Hamburger Mieten steigen seit Jahren kontinuierlich. Bezahlbarer Wohnraum zur Miete – ein ernsthaftes Problem und oft bleibt die Frustration bei den Mietinteressenten nicht aus – den schließlich kann nur ein Interessent die Wohnung zur Miete bekommen. Doch was ist der Mietspiegel Hamburg überhaupt? Alle zwei Jahre wird der Mietspiegel Hamburg in aktueller Form vorgestellt.  Das Ergebnis 2013? Seit 2011 sind die Mieten um 5,7% gestiegen. Somit liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis für eine Mietwohnung bei 7,56Euro. Einer der viel genannten Gründe ist die Steigerung der Mieten im Altbaubestand in Hamburg bei der Wohnungsmiete. Somit versucht der Hamburger Senat die Lage durch Neubauvorhaben zu entspannen.

Mietspiegel Hamburg – was ist das eigentlich?

Seit 1976 erscheint der Mietspiegel in Hamburg. Die ortsüblichen Vergleichsmieten für frei finanzierbare Wohnungen sollen so dargestellt werden. Verglichen werden hierbei Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnungen. Das Bürgerlichen Gesetzbuch (§558 BGB) begründet die Erstellung. Hierbei werden Mieten die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden berücksichtigt. Die Mieten für die Wohnungen unterliegen keinerlei Preisbindung. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wird bei der Erstellung  von Vertretern der Mieter- und Vermieterverbände sowie der Gerichte begleitet. Der Mietspiegel Hamburg dient so der Begründung von etwaigen Mieterhöhungen. Er ist jeweils für eine Stadt oder Gemeinde gebunden.

Man unterscheidet hierbei in den einfachen und den qualifizierten Mietspiegel Hamburg

–          Der einfache Mietspiegel Hamburg – Selbst wenn die Behörde für die Erstellung des Mietspiegels in Hamburg zuständig ist, gilt er nicht als Verwaltungsakt. Daher haben die Verbraucher kein Recht auf Einklagen bestimmter Kriterien. Dieses gilt nicht zwingend für den qualifizierten Mietspiegel Hamburg. Enthalten sind verschieden Eigenschaften einer Wohnung im jeweiligen Geltungsbereich. So kann ein Mietzins errechnet werden. Hier einige Beispiel zu den unterschiedlichen Kategorien eines Mietspiegel Hamburg : Stadtbezirk, Lage des Hauses, Baujahr der Immobilie, Ausstattung, Energiestandart. So können Wohnungen miteinander verglichen werden. So kann ermittelt werden, ob eine Kaltmiete gerechtfertigt ist oder ggf. zu hoch angesetzt ist. Auch bei Ertragsberechnungen dient der Mietspiegel Hamburg als Grundlage bei Vermietung. So wird dieser bei Gerichtsprozessen zwischen Vermieter und Mieter als Beweis geltend gemacht werden. Dem Vermieter bleiben dann bei einem einfachen Mietspiegel Hamburg die Option die Mieterhöhung durch ortsübliche Vergleichsmieten oder ein Sachverständigengutachten darzulegen und so die Beweiskraft des Mietspiegel Hamburg zu widersprechen.

–          Der qualifizierte Mietspiegel Hamburg (BGB 558d) – er enthält die gleichen Daten wie der Einfache. Dieser Mietspiegel Hamburg wird nach wissenschaftlichen Grundsätzen i.d.R. alle zwei Jahre erarbeitet. Hierbei wirken auch die Interessenvertreter von Mieter- und Vermieterverbänden bei der Erstellung mit. Die zwei Jahres Frist kann durch Lebenshaltungskostenindex für weitere zwei Jahre verlängert werden. Nach vier Jahren ist die Erstellung Pflicht. Die Gemeindevertreter beschließen den Mietspiegel Hamburg und veröffentlichen ihn in den Amtsblättern.

Da die Mieten im Mietspiegel Hamburg gepuffert sind (Neuabschlusse und erhöhte Bestandsmieten), kommen die Abweichungen in den angegebenen Mieten zustande.

Selbstverständlich wird der Mietspiegel Hamburg sehr kritisiert. In Deutschland herrscht ein Mietermarkt – im Gegensatz dazu z.B. mit einem sehr hohen Eigentümerniveau. Mietwohnungen sind wichtig. Der Hamburger Senat reagierte bereits 2012 mit ca. 6000 neuen Wohnungen. Es ist eine Gradwanderung in der Politik zwischen Mietern und Vermietern. Einerseits muss Wohnraum bezahlbar sein und anderseits dürfen Investoren nicht abgeschreckt werden. Gerade durch gestiegene Baukosten und energetische Standards sind Investoren verunsichert.

Der Mietspiegel Hamburg gibt aber sicher eine Richtung vor, die Aufmerksamkeit durch die Politik verlangt, die sicher erkannt worden ist.

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