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Warum einen Immobilien Maklervertrag abschließen?

Warum einen Immobilien Maklervertrag abschließen?

Immobilien Maklervertrag: Der Immobilienmarkt ist riesengroß und viel zu oft ist es in manchen Orten nicht einfach, eine Wohnung oder ein Haus zu finden. Wenn es einem nun zu viel Stress bedeutet, selbst zu suchen, kann der Dienst eines Immobilienmaklers in Anspruch genommen werden. Es ist jedoch sehr empfehlenswert, den Vertrag eines Maklers immer genau zu lesen. Immer wieder kommt es vor, dass einige Makler rechtswidrige Klauseln in deren Verträgen unterbringen. In jedem Falle wird der Kunde durch diese Klauseln enorm benachteiligt. Von Stosch Immobilien möchte Sie darüber informieren, worauf Sie achten sollten und welche Rechte Ihnen als Verbraucher zustehen.

Maklervertrag

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Immobilien Maklervertrag bei Kauf oder Miete bzw. Vermietung abschließen

Es ist für Interessenten nicht einfach, sich in dem enorm großen Angebot des Immobilienmarktes einen Überblick zu verschaffen. Eine einfache Lösung für dieses Problem ist es, einen Immobilienmakler zu beauftragen, um das gewünschte Objekt rasch und einfach zu finden. Sicherlich erhält der Immobilienmakler für seine Tätigkeit eine Provision und wir zeigen Ihnen auf, worauf Sie achten sollten, wenn ein Vertrag geschlossen wird.

Gesetzlich geregelt – Warum einen Immobilien Maklervertrag abschließen?

Bei einem Immobilien Maklervertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen einem Interessenten und einem Makler. Diese Verträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch nach Paragraf 652 ff. geregelt. Durch diesen Vertrag ist nicht nur der Makler verpflichtet, für den Interessenten ein geeignetes Objekt zu finden. Auch der Interessent verpflichtet sich nach erfolgreichem Abschluss eine Provision an den Makler zu bezahlen.

Damit eine Maklertätigkeit zustande kommt, bedarf es in den meisten Fällen mindestens 3 Personen und der Vertrag bedarf keiner besonderen Form. Es wird jedoch empfohlen, den Vertrag immer schriftlich zu schließen. Da jedoch aus verschiedenen Gerichtsurteilen hervorgeht, dass Maklerverträge einige Lücken aufweisen, wurden folgende Regelungen festgelegt. Diese Regelungen erfolgten durch Rechtsprechung.

Das Widerrufsrecht beim Immobilien Maklervertrag

In den meisten Fällen wird der Vertrag mit einem Makler nicht in dessen Büro geschlossen. Verträge werden im vielen Fällen per Telefon, Internet oder mittels E-Mail geschlossen. Grundsätzlich besitzt der Interessent ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Ein Makler ist in jedem Falle dazu verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages den Interessenten darauf hinzuweisen. Vergisst der Makler auf das Widerrufsrecht hinzuweisen, kann diese Frist auf 1 Jahr und 14 Tage verlängert werden. Das bedeutet für den Makler, dass er auch bei einer erfolgreichen Vermittlung seine Provision wieder verlieren kann.

Verbotene Klauseln in Maklerverträgen

Es kommt leider immer wieder vor, dass in Immobilien Maklerverträgen verbotene Klauseln untergebracht sind. Eine davon ist es, dass schon vor Abschluss eines Hauptverfahrens eine Provision zu bezahlen ist. Diese Klausel verstößt gegen die gesetzliche Vorgabe eines Maklervertrages. Im Großen und Ganzen sind solche Klauseln unwirksam. Dies gilt auch für Kosten, die für eine Verkaufspreisanalyse gestellt werden. Auch diese Forderung ist gesetzwidrig.

Die Maklerprovision

Es gibt keine gesetzliche Festlegung der Höhe der Provision, die an einen Makler zu bezahlen ist. In jedem Falle muss in einem Maklervertrag fest verankert werden, wer die Provision an den Makler zu bezahlen hat. Die übliche Höhe der Provision liegt zwischen 3 und 7 Prozent des im Kaufvertrag festgehaltenen Wertes.

Die genannten Punkte sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind. Sicherlich gibt es mehrere Punkte und Faktoren. Von Stosch Immobilien beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zu Maklerverträgen.

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Widerrufsbelehrung beim Kauf einer Immobiie

Widerrufsbelehrung beim Kauf

Interessenten für Immobilien, die eine online Anfrage für eine Immobilie stellen, erhalten zunächst eine Widerrufsbelehrung von dem zuständigen Makler. Dieses Vorgehen ist gesetzlich verankert und trotzdem verunsichert es viele Interessenten. Diese denken, sie müssten, ohne dass ein Geschäftsabschluss erfolgt, an den Makler eine Zahlung leisten.

Wir haben Ihnen das ganze auch in diesem kleinen Film einmal zusammengefasst:

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Was der Interessent zur Widerrufsbelehrung wissen sollte

Die meisten Interessenten sind sehr unsicher und wissen nicht, wie sie mit einer Widerrufsbelehrung umgehen sollen. Interessenten an Immobilien haben in jedem Falle ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung verpflichtet zunächst einmal zu nichts und stellt keinen Kaufvertrag dar.

Des Weiteren gilt:

  • Der Immobilieninteressent muss eine Widerrufsbelehrung schriftlich erhalten.

Klienten können seit Juni 2014 Verträge mit Immobilienmaklern, die online, per Telefon oder E-Mail abgeschlossen worden sind, im Zeitraum von 14 Tagen widerrufen. Ein Makler ist somit verpflichtet, den Kunden eine Widerrufsbelehrung zuzusenden. Vergisst ein Makler eine Widerrufsbelehrung zuzusenden, verlängert sich die Frist um weitere 14 Tage.

  • Eine Provision muss erst dann bezahlt werden, wenn ein Makler seine Leistung erbracht hat.

Da ein Makler eine Beweiskraft über das Übermitteln einer Widerrufsbelehrung zu erbringen hat, wird dieser sich eine Übernahme immer bestätigen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass eine Widerrufsbelehrung nur dann unterschrieben werden muss, wenn es zu einem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Makler kommt. Deswegen muss kein Interessent Angst haben, eine Provision zu bezahlen, wenn kein Vertrag zustande kommt. Grundsätzlich muss natürlich immer darauf geachtet werden, was man unterschreibt.

  • Es ist kein Widerruf notwendig, wenn ein Interessent kein Interesse mehr an der Immobilie hat.

Eine Provision ist zu bezahlen, erst nach Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrages. Gefällt eine Immobilie dem Interessenten nicht bei einer Besichtigung, muss kein Widerruf erfolgen. Jedoch sollte der Makler vom Kunden darüber informiert werden, dass an dem Objekt kein Interesse besteht.

  • Wurde der Vertrag beiderseits erfüllt, erlischt das Widerrufsrecht.

Wurde ein Vertrag unterzeichnet, kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen ohne weitere Angabe von Gründen widerrufen. Die gesetzliche Regelung besagt in diesem Falle, dass alle bisherigen Zahlungen retourniert werden müssen. Ein Makler darf auch keine Gebühren für den Widerruf verlangen. Hat ein Makler jedoch ein Objekt vermittelt und der Kunde wurde über seine Rechte informiert, ist es nicht so einfach, einen Vertrag zu widerrufen.

Der Kunde verliert in diesem Falle das Widerrufsrecht. Ist in diesem Falle jedoch keine Widerrufsbelehrung erfolgt, kann ein Vertrag widerrufen werden, wenn die Vertragserfüllung erfolgte. In diesem Falle verliert der Makler sein Recht auf die Provision.

  • Es besteht die Möglichkeit, vor Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechts den Makler anzuweisen, seine Aufgabe zu erfüllen.

Auf ein Widerrufsrecht kann niemals verzichtet werden. Der Kunde kann jedoch vom Makler verlangen, seine Vertragserfüllung zu beginnen, bevor die 14-tägige Widerrufsfrist verstrichen ist. Hierbei muss der Makler den Kunden informieren, dass dessen Widerrufsrecht endet, wenn die Erfüllung der Leistung erfolgt ist. Der Kunde muss in diesem Falle über alle seine Rechte aufgeklärt werden. Dadurch kann ein Kunde nicht mit dem Verkäufer oder Vermieter einen Vertrag abschließen und den Makler außen vor lassen, um keine Provision bezahlen zu müssen.

Widerrufsbelehrung

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Fazit

Eine Widerrufsbelehrung ist eine äußerst nützliche und notwendige Maßnahme, die nicht nur Kunden, sondern auch Makler schütz. Diese Belehrung sollte aber immer vor der Unterzeichnung gut durchgelesen werden. Gerne berät Herr von Stosch Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich zu diesem Thema. www.von-stosch.de