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Beleihungswert

Beleihungswert: Die Schlüsselrolle in der Immobilienfinanzierung

„Die Höhe des Beleihungswerts entscheidet über die Darlehenshöhe und die Zinssätze.“

Die Immobilienfinanzierung ist für viele ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur eigenen Traumimmobilie. Dabei spielt der Beleihungswert eine zentrale Rolle, da er maßgeblich darüber entscheidet, wie viel Geld eine Bank für den Immobilienkauf bereitstellt. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Beleihungswert, seine Berechnung und Einflussfaktoren.

Beleihungswert Standardlizenz AdobeStock_409107194  carballo

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Der Beleihungswert im Überblick

Der Beleihungswert repräsentiert den von der Bank festgelegten Wert einer Immobilie, der wiederum die Grundlage für die Darlehenshöhe bildet. Hierbei ist zu beachten, dass jede Bank den Beleihungswert unterschiedlich bestimmt. Die Differenz zum Kaufpreis muss vom Käufer mit Eigenkapital finanziert werden, was auch Auswirkungen auf die Zinshöhe hat.

Was ist der Beleihungswert?

Der Beleihungswert gibt an, wie viel Geld die Bank voraussichtlich für die Finanzierung einer Immobilie verleihen wird. Die Bank ermittelt intern einen möglichen Verkehrswert, der auf dem aktuellen Immobilienmarkt erzielt werden könnte. Gemäß dem Pfandbriefgesetz darf der Beleihungswert den angenommenen zukünftigen Wert nicht überschreiten und liegt generell unter dem Kaufpreis. Es ist quasi ein „Worst Case“ Verkaufspreis.

Unterschied zum Beleihungsauslauf

Nicht zu verwechseln ist der Beleihungswert mit dem Beleihungsauslauf, der das Finanzierungsrisiko repräsentiert. Dieser beeinflusst die Kreditkonditionen und ist daher von großer Bedeutung für die Banken.

Wie wird der Beleihungswert berechnet?

Die Berechnung des Beleihungswerts erfolgt durch die Schätzung des zu erwartenden Verkehrswerts. Dabei werden langfristige, nachhaltige Merkmale der Immobilie, regionale Marktgegebenheiten und mögliche anderweitige Nutzungen berücksichtigt. Die Bank erstellt in der Regel ein Gutachten, das nach verschiedenen Verfahren wie dem Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren durchgeführt wird.

Verkehrswertverfahren: Der Vergleich macht’s

Das Vergleichswertverfahren, vergleicht den Beleihungswert einer Immobilie mit ähnlichen Objekten auf dem Markt.

Sachwertverfahren für selbstgenutzte Immobilien

Das Sachwertverfahren findet Anwendung bei selbstgenutzten Immobilien und setzt sich aus Bodenwert und Bauwert zusammen.

Ertragswertverfahren für vermietete Immobilien

Bei vermieteten Immobilien kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz, basierend auf dem nachhaltigen Nettoertrag und den jährlichen Mieteinnahmen abzüglich der Kosten.

Die Beleihungsgrenze als Obergrenze

Die Beleihungsgrenze bildet die Obergrenze eines Darlehens und wird abhängig vom Beleihungswert und einem weiteren Risikoabschlag ermittelt. Ausnahmen gelten bei besonders guter Bonität oder zusätzlichen Sicherheiten des Kreditnehmers.

Beleihungswert und die Auswirkung auf Zinsen

Der Beleihungswert beeinflusst die Zinshöhe entscheidend. Je höher das Eigenkapital des Kunden, desto bessere Konditionen erhält er. Unterschiedliche Beleihungsstufen bedeuten unterschiedliche Risikoeinschätzungen der Bank, was sich direkt auf die Zinsen auswirkt.

Eigenkapital verbessern für bessere Konditionen

Um die Eigenkapitalbasis zu verbessern und somit den Beleihungswert zu senken, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eigenleistungen am Bau, Bausparverträge, Wertgegenstände verkaufen oder Zuschüsse nutzen – all dies trägt dazu bei, die finanzielle Ausgangssituation zu optimieren.

Nachbeleihung als strategischer Schachzug

Nach Jahren der Tilgung kann eine Nachbeleihung basierend auf der Restschuld im Grundbuch vorteilhaft sein. Dies ermöglicht günstige Konditionen für weitere Immobilienkäufe oder Sanierungsprojekte.

von Stosch Immobilien – Ihr kompetenter Partner – Beleihungswert

Abschließend sei auf die Expertise von Stosch Immobilien und Florian von Stosch hingewiesen. Mit jahrelanger Erfahrung und einem breiten Portfolio an Immobilienlösungen stehen sie Interessenten bei allen Fragen rund um den Immobilienmarkt zur Seite. Besuchen Sie www.von-stosch.de, um mehr über ihre Dienstleistungen zu erfahren.

Insgesamt bietet der Beleihungswert eine klare Orientierung für Immobilienfinanzierungen, wobei die richtige Balance zwischen Eigenkapital und Fremdfinanzierung entscheidend ist.

 

Wohnungseigentum und Beleihungswert Dekra Seminar

Fortbildung Dekra erfolgreich absolviert im Bereich Wohnungseigentum und Beleihungswert

Die Dekra Zertifikatserweiterung für Wohneigentum und Beleihungswertermittlung für Dekra zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung wurde durch Florian von Stosch erfolgreich absolviert. Hierbei wurden unter anderem die Bewertung von Wohn- und Teileigentum nach Vergleichswertrichtlinie, die Beleihungswert Verordnung, das Realkreditgeschäft, die Verfahren zur Beleihungswertermittlung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren) sowie wichtige Parameter für die Beleihungswertermittlung vermittelt.

Wohnungseigentum was ist das eigentlich? Wohnungseigentum und Beleihungswert

Wohnungseigentum ist das Eigentum an einer Wohnung und dem zugehörigen Anteil an Gebäude und Grundstück. Hierbei bildet das Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) die rechtliche Grundlage. Gemäß Paragraf 1 WEG ist Wohneigentum das „Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört“. Somit kann Wohnungseigentum nur an Wohnung gegründet werden. Räume in einem Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken gedacht sind, kann nur ein Teileigentum gebildet werden. Die Begründung des Wohnungseigentums erfolgt durch Eintragung ins Grundbuch.

Der Beleihungswert und der Verkehrswert (Marktwert) – Wohnungseigentum und Beleihungswert

Umgangssprachlich meinen der Verkehrswert und der Marktwert das gleiche: den Preis, der für eine mobil bezahlt wird. Der Beleihungswert ist eben dieser Kaufpreis abzüglich bestimmter Abschläge. Da Baufinanzierungsdarlehen über die Herausgabe von Pfandbriefen refinanziert werden (diese sollen ja sicher sein) ist die Bestimmung des Beleihungswerts an ganz bestimmte Regeln gebunden. So unterscheiden Banken und Sparkassen bei der Vergabe von Immobiliendarlehen zwei verschiedene Werte: den Marktwert einer Immobilie und dem Beleihungswert eine Immobilie.

Marktwert Paragraf 16 Abs. 2 Pfandbriefgesetz

Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungswert Objekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem Kauf breiten Erwerber, nach angemessener Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.

Demgegenüber steht der Beleihungswert, den ebenfalls das Pfandbriefgesetz regelt.

Beleihungswert Paragraf 16 Abs. 2 Pfandbriefgesetz

Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkaufseinheit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzung ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden.

Hierbei ist die Beleihungswert Ermittlung auf den während der Kreditlaufzeit erzielbaren Wiederverkaufswert ausgerichtet. Somit würde mit dem Beleihungswert die maximale Kredithöhe festgelegt und mögliche Wertschwankung mit einem Risikoabschlag berücksichtigt.

Zur Ermittlung des Beleihungswertes gibt es drei Verfahren:

  1. das Vergleichswertverfahren: dieses Verfahren wird insbesondere für Grundstücke und Wohnung- und Teileigentum angewendet. Hierbei wird das zu bewertende Objekt mit den Kaufpreise vergleichbarer Objekte verglichen es kann nur angewendet werden, sofern genügend Vergleichsobjekte zur Verfügung stehen.
  2. Das Sachwertverfahren: hierbei wird der sogenannte Sachwert eines Objektes ermittelt, der sich aus dem Grundstückswert und den Bauwert einer Immobilie zusammensetzt. Das Sachwertverfahren wird insbesondere bei der Immobilienbewertung von Gebäuden zur Eigennutzung wie zum Beispiel Ein- und Zweifamilienhäusern eingesetzt.
  3. Das Ertragswertverfahren: hierbei wird der Ertrag der Immobilie ermittelt, mit der man bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zu rechnen hat. Das Ertragswertverfahren wird für vermietete oder zur Vermietung vorgesehene Immobilien angewendet.

Wohnungseigentum und Beleihungswert

 Wohnungseigentum und Beleihungswert – wir begleiten Sie

Florian von Stosch und sein Team ermitteln auch den Kaufpreis ihrer Immobilie bzw. begleiten Sie beim Kauf einer Immobilie. Dabei wird der Kaufpreis eine Immobilie vom Markt reguliert. Angebot und Nachfrage entscheiden über den Kaufpreis. Eine professionelle Immobilienbewertung stellt deshalb den Ausgangspunkt für jedes Verkaufsvorhaben. Mit unserer kostenlosen Werteinschätzung kriegen Sie unverbindlich und zielgerichtet eine erste Einschätzung. Was ist ihre Immobilie wert?

Bei einem etwaigen Immobilienverkauf geht es aber auch darum wie die Bank des Käufers ihre Immobilie sieht. Denn in der Regel müssen Käufer finanzieren. Und ohne Finanzierung kein erfolgreicher Verkauf. Was ist also ihre Immobilie für die Bank bzw. die Bank ihres Käufers wert?

Von Stosch Immobilien hilft ihn eben diese Fragen zu klären. Als Dekra zertifizierte Sachverständiger für Immobilienbewertung ebenso wie Dekra zertifizierter Immobilienmakler kann Florian von Stosch sie ideal begleiten, den richtigen Verkaufspreis und die richtige Vermarktungsstrategie zu finden. www.von-stosch.de

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