Mietenspiegelreform

Die neue Mietenspiegelreform kommt – neue Pflichten

Am 1. Juli 2022 ist bereits das neue Mietspiegelrecht in Kraft getreten. Hierbei müssen auch kleinere Städte und Gemeinden ab spätestens dem 1. Januar 2023 ortsübliche Vergleichsmieten ausweisen. Millionen von Mietern profitieren wohl bald von der Mietenspiegelreform. Überzogene Mieten sollen sich so ausbremsen lassen. Was bedeutet das für private Vermieter? Was müssen Sie bei einer gewollten Mieterhöhung beachten?

Mietenspiegelreform

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Mietenspiegelreform Fristen

Der meist größte Teil des Einkommens der Durchschnittsfamilie in Deutschland fließt in die Miete und die Nebenkosten. Gerade in Zeiten von steigenden Energiekosten lohnt es sich auch bei der Kaltmiete hinzugucken. Die ortsübliche Vergleichsmiete findet man im sog. Mietspiegel. Nur nicht jede Gemeinde hat einen. Die Mietenspiegelreform hat nun ab dem 1. Juli 2022 festgelegt, dass auch kleinere Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel vorweisen müssen. Gab es bisher noch gar keinen Mietspiegel, müssen die Gemeinden also einen neuen erstellen. Dabei muss der sog. einfache Mietspiegel bis spätestens 1. Januar 2023 erstellt werden und der qualifizierte Mietspiegel bis 1. Januar 2024.

Einfacher und qualifizierter Mietspiegel?

Der einfache Mietspiegel ist an kein spezifisches Verfahren gebunden. Es handelt sich also um eine Übersicht üblicher Mieten in der Stadt bzw. Gemeinde oder in einer vergleichbaren Gemeinde.

Bei dem qualifizierten Mietspiegel sind anerkannte wissenschaftliche Grundsätze anzusetzen. Dabei ist die ortsübliche Miete von Faktoren wie Größe, Lage, Ausstattung oder Alter der Wohnung abhängig. Die Mietspiegelverordnung legt hierfür Kriterien fest. Somit ist es ein wichtiges Instrument für den Mieter seine Miete zu kontrollieren, aber auch für den Vermieter ggf. die Miete anzupassen oder beim Abschluss einer Neuvermietung. Ob eine Investition in Zukunft bei stagnierenden Mieten, aber steigenden Baukosten und Zinsen für Kapitalanlegerin Zukunft interessant ist bei der vorherrschenden Wohnungsnot sei mal infrage gestellt.

Weiterhin neu in der Mietspiegelreform ist auch die Auskunftspflicht von Mieter und Vermieter. Beide sind verpflichtet, Auskunft über das Mietverhältnis und die Wohnungsmerkmale zu erteilen.

Warum Mietspiegel

Der Mietspiegel hilft im Zweifel auch vor Gericht die Mieten zu überprüfen. Aber auch bei außergerichtlichen Mieterhöhungsverlangen kann der Vermieter so eine Erhöhung der Miete wirksam begründen. Städte und Gemeinden mit Mietpreisbremse können mit dem Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete darlegen. Im Sozialrecht oder vor Gericht wird dem qualifizierte Mietspiegel dabei ein besonders rechtssicheres Rolle zugeteilt.

Mehr Informationen Mietspiegelreformgesetz – MsRG unter: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s3515.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s3515.pdf%27%5D__1665293739154

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