Haus geerbt

Haus geerbt und nun?

Haus geerbt – in Teil 2 unsere Miniserie geht es um das Testament und den Erbvertrag. Es stehen viele Fragen im Raum, wenn man eine Wohnung oder ein Haus geerbt hat. Mit unserer Miniserie wollen wir Ihnen ein wenig Entscheidungshilfe an die Hand geben. Der Weg zum Experten für Steuerrecht oder einen Juristen können wir Ihnen dabei nicht ersparen.

Haus geerbt

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Haus geerbt – das Testament

Um Streit zwischen den Hinterbliebenen zu vermeiden, setzen viele Menschen vor Ihrem Tod ein Testament auf. Hierin kann geregelt werden, wer die Vermögenswerte erbt. Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn Immobilien oder andere sehr hohe Vermögenswerte im Spiel sind, gilt es immer als sinnvoll ein Testament aufzusetzen. Schließlich kann man einen Luxussportwagen oder ein Haus nicht mal eben teilen. So kann man im Testament seinen letzten Willen fixieren.

Und Großeltern?

Das gilt auch für Großeltern, die Ihren Enkeln ein Haus oder eine Wohnung hinterlassen wollen. Das geschieht relativ häufig. Die eigenen Kinder haben oft schon ein Haus und die Enkel sollen bedacht werden oder die Freibeträge sollen ausgenutzt werden, wenn große Vermögen vorhanden sind. Ohne Testament würde hier die gesetzliche Erbfolge greifen, mit kann das umgangen werden.

Haus geerbt – der Pflichtteil

Erben, denen ein Pflichtteil zusteht, können aber auch mit Testament nicht einfach übergangen werden. Wenn also beispielsweise nur das Haus vorhanden ist, kann dieses nicht einfach nur an den Enkel vererbt werden und die Kinder übergangen werden. Her können die Kinder sonst gerichtlich vorgehen, wenn Uneinigkeit herrscht, da sie Anspruch auf Ihren Pflichtteil haben. Es ist also zu empfehlen, den letzten Willen so rechtssicher wie möglich zu machen. Dafür empfiehlt es sich, einen Experten für Erbrecht und Testament zu konsultieren.  Für die anfallende Gebühr ist die Höhe des Nachlasses entscheidend.

Handschriftliches Testament

Grundsätzlich gilt, dass ein handschriftliches Testament Gültigkeit hat. Wer also ein Haus geerbt hat und ein handschriftliches Testament hat, ist gut vorbereitet. Besser sind Sie aber mit einem notariellen Testament vorbereitet. Wenn Sie Streit bei den Erben vermeiden wollen, empfiehlt sich der Gang zum Juristen. Das Testament muss gewisse formale Kriterien erfülle. Im Internet findet man alle möglichen Textbausteine. Diese Vorlage sind zum Teil sehr mit Vorsicht zu genieße – so Stiftung Warentest im Sommer 2018 – da sie nicht zwingend rechtssicher sind.

Haus geerbt – der Erbvertrag

Wenn Sie bestimmte Bedingungen an den Erben stellen wollen, reicht das Testament nicht zwingend mehr aus. Hier ist es sinnvoll, einen Erbvertrag zu schließen. Der Erbvertrag ist geregelt in § 1941 und §§ 2274ff BGB. Der Erbvertrag ist eine in Vertragsform errichtete Verfügung von Todes wegen mit Bindungswirkung. Beispiele wären hierfür die Übertragung von Firmen, die nach und nach übertragen werde oder die Auszahlung des Erbes durch Pflege zu Lebzeiten. So kann der Erblasser im Erbvertrag Erben einsetzen oder Vermächtnisse und Auflagen anordnen. Man kann einen Erbvertrag zusammen mit seinen Erben aufsetzen. Damit hat der Erbvertrag im Gegensatz zum Testament eine Bindewirkung. Auch ein gegenseitiger Erbvertrag ist möglich.

Sie haben Fragen rund um das Thema? Kontaktieren Sie uns gerne, www.von-stosch.de

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