Grundsteuer verfassungswidrig?

Grundsteuer verfassungswidrig? Die Zukunft der Grundsteuer: Ein Blick auf die Verfassungsmäßigkeit

„Die Bodenrichtwerte weisen systematische Bewertungslücken auf. Die neue Grundsteuer darf so nicht erhoben werden.“ – Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke

Grundsteuer verfassungswidrig Standardlizenz AdobeStock_617981308 photobyphotoboy

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Gerichtliche Unterstützung für Haus & Grund – Grundsteuer verfassungswidrig?

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erfährt Rückendeckung in seiner Überzeugung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich höchst bedenklich sei. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in kürzlich gefällten Entscheidungen die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte als kritisch eingestuft. Diese Entscheidungen sind für Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke Motivation, die Grundsteuer bis vor das Verfassungsgericht zu bringen.

Expertengutachten

Ein Rechtsgutachten von Prof. Gregor Kirchhof, im Auftrag von Haus & Grund und dem Bund der Steuerzahler, bezeichnet die Bodenrichtwerte als ungeeignet, Grundlage für die Grundsteuer zu sein. Laut Kirchhof weisen diese durchschnittlichen Lagewerte systematische Bewertungslücken auf, insbesondere wenn Gutachterausschüsse fehlen, Kaufpreissammlungen unzureichend sind oder lagebedingte Wertminderungen entstehen. Warnecke betont abschließend, dass die neue Grundsteuer unter diesen Umständen nicht erhoben werden sollte.

Hintergrund: Reform der Grundsteuer 2025

Die Reform der Grundsteuer, die 2025 in Kraft treten wird, ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das das bisherige Besteuerungssystem für Grundstücke und Bauwerke als verfassungswidrig erklärt hat. Die Einheitswerte von 1935 (Ost) und 1964 (West) gehören Ende 2024 der Vergangenheit an. Bis dahin müssen die Finanzämter einen enormen Verwaltungsaufwand bewältigen und rund 36 Millionen Datensätze erneuern, um jedes Grundstück neu bewerten zu können.

Neue Grundsteuer: Anders, aber fair? – Grundsteuer verfassungswidrig?

Die Grundsteuerreform sieht vor, dass der Grundsteuerwert nun anders ermittelt wird. Statt dem Einheitswert dienen der strittige Bodenrichtwert und eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete als Grundlage. Diese Kennzahl wird mit einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert, um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten. Die Gemeinden wenden im vierten Schritt ihren individuellen Hebesatz an und berechnen so die Grundsteuer. Die Reform tritt 2025 in Kraft, und erst dann erhalten Grundbesitzer die neuen Grundsteuerbescheide.

Bundesländer haben Spielraum

Der Bund hat 2019 ein zentrales Modell vorgeschlagen, aber die Bundesländer dürfen davon abweichen. Die Mehrheit der Länder hat das Berechnungsmodell des Bundes übernommen, während einige, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben.

von Stosch Immobilien und Florian von Stosch – Grundsteuer verfassungswidrig?

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