Geerbte Immobilie verkaufen Wohnung

Geerbte Immobilie verkaufen Wohnung – TEIL 2

Wenn Sie als Erbe ein Haus oder eine Wohnung geerbt haben, stehen Sie oft vor vielen Fragen. Mit unserem Ratgeber: „Geerbte Immobilie verkaufen Wohnung“ möchten wir ein paar grundlegende Fragen zu dem Thema beantworten. Was ist bei der Erbschaft zu beachten. Im Teil 2 unserer Miniserie soll es um den Verkauf gehen.

Geerbte Immobilie verkaufen Wohnung Teil 2

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Haus und Wohnungsverkauf vorbereiten

Von A wie Analyse bis Z wie Zufriedenheit. Dafür steht von Stosch Immobilien, www.von-stosch.de Aber genau darum geht es auch beim Verkauf einer Immobilie. Der Haus- bzw. Wohnungsverkauf muss sorgfältig vorbereitet werden. Es geht nicht nur für Sie als Verkäufer um sehr große Beträge. Hier fehlt es oft an Erfahrung oder Wissen rund um das Thema Immobilienverkauf. Daher ist es ratsam, den Profi zu engagieren. Das „Spiel“ wenn wir es mal etwas lapidar so bezeichnen fängt mit der Bewertung, also mit dem Verkehrswert Ihrer geerbten Immobilie an. Dieser muss möglichst fachgerecht und genau ermittelt werden.

Geerbte Immobilie verkaufen Wohnung – die Grundlage der Preis

Einflussfaktoren für geerbte Immobilie verkaufen, Wohnung bzw. Haus und den Verkehrswert sind unter andrem die Größe, der Zustand, auch der Stil oder die Lage und die Lage und die Lage. Aber auch Raumgrößen, Energieeffizienz, Mikro- und Makrolage, Infrastruktur, Ausrichtung, Baukonstruktion, u.v.m. sind bei der Immobilienbewertung zu berücksichtigen. Fehler können hier schnell teuer werden. Überlegen Sie, was eine 10-prozentige Abweichung beim Verkaufspreis von 500.000 oder mehr Euro ausmacht? Fachleute sind hier gefragt. Gerade am aktuellen Markt bei Zinswachstum sind hier auch keine Neulinge die richtige Lösung: „Immobilienmakler sind wie guter Rotwein“ so Florian von Stosch. Eine gewisse „Reife“ sollte vorhanden sein. Erzielen Sie den bestmöglichen Preis, mit dem richtigen Experten an Ihrer Seite.

Verkauf als Erbengemeinschaft

Geerbte Immobilie verkaufen, Wohnung oder Haus? Wenn mehrere Personen eine Immobilie erben, hat man eine sog. Erbengemeinschaft. Es muss also gemeinsam darüber entschieden werden, was mit dem Grundstück, dem Haus oder der Wohnung passiert. Auch hier wird der sog. Erbschein benötigt. Oftmals bürgt aber auch eine Erbengemeinschaft Konfliktpotenzial. Als erfahrener Immobilienmediator und Sachverständiger für Immobilienbewertung weiß Florian von Stosch diese Situationen richtig zu behandeln. Welche Optionen gibt es? Was ist der beste Weg? Und wie bekommt man alle unter „ein Dach“. Oftmals ist der Immobilienverkauf eine Option, da das Geld je nach Anteil gerecht aufgeteilt werden kann.

Bei Fragen rund um das Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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