Gaskrise : Vermietern und Mietern stehen Kosten bevor

Vermietern und Mietern stehen Kosten bevor dank Gaskrise

Die Gaskrise betrifft nicht nur Mieter und Vermieter, sondern jede einzelne Person und jedes Unternehmen. Die Verbandsvertreter des zentralen Immobilien-Ausschusses warnen davor, dass Mieter und auch Vermieter in den Ruin getrieben werden. 38 Prozent der Wohnungsunternehmen sehen die momentane Situation bereits existenzbedrohend, geht aus dem Bericht des Immobilien-Ausschusses hervor. Die Unternehmen können die enorm hohen Kosten der Vorleistungen nicht mehr bewältigen.

Pro Wohnung gilt eine Vorleistung von mehr als 1600 Euro

Eine durchschnittliche Wohnung von rund 60 m² verlangt von Wohnungsunternehmen eine Vorleistung von 1.600 Euro der jährlichen Energiekosten. Kleine Wohnungsunternehmen stehen mittlerweile durch die Verdreifachung der Kosten am Rande einer Insolvenz. Aber nicht nur die Wohnungsvermieter trifft die Gaskrise. Auch die Mieter, die verzögert mit den erhöhten Nebenkosten konfrontiert werden, ist diese Gaskrise existenzbedrohend. Es ist damit zu rechnen, dass Mieter zusätzliche Kosten in Höhe einer Monatsmiete oder mehr zu erwarten haben. Der Immobilien-Ausschuss sieht darin eine Gefahr des sozialen Friedens.

Die Gaskrise und ihre Folgen

Der Immobilien-Ausschuss befürwortet eine von der Regierung gesetzte Regelung, um Unternehmen und Bürger zu beruhigen. Die Regierung wäre somit gefragt, eine Regelung zu finden, die Mieter und Unternehmer beruhigt. Dies gilt natürlich auch für Menschen, die extrem finanziell getroffen sind durch die allgemeine Situation und die zusätzliche Gaskrise. Um eine Erleichterung zu schaffen, so der Immobilien-Ausschuss, wäre eine kurzfristige Entlastung der vielen Miethaushalte durch Senkung der Nebenkosten positiv. Auch Bürgschaften für Unternehmen, die von der Insolvenz bedroht sind, wären äußerst förderlich, um die Unsicherheit im Lande etwas zu vermindern.

Gaskrise, Energie wird teuer

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Ohne Gas kein Heizen

Die Wohnungsvermietungsunternehmen versuchen im gesetzlichen Rahmen, die Temperaturkurven der Heizung, ein bisschen abzusenken und die Nachtabsenkung früher einzuleiten, um Energie zu sparen. Die durch die Gaskrise und dadurch explosionsartige Erhöhung der Preise betroffenen Mieter können Ratenzahlungen vereinbaren und bräuchten sich um den Verlust der Wohnung nicht Sorgen, teilen einige Wohnungsgesellschaften mit.

Wohnungswirtschaft fordert eine Verordnung für eine Mindesttemperatur

Der Verband der Wohnungswirtschaft GdW forderte vor kurzem eine Mindesttemperatur in Mietwohnungen, die gesetzlich geregelt wird. Wenn von der Gesetzgebung eine Mindesttemperatur von 16 bis 18 Grad durchgesetzt wird, bedeutet das für den Mieter eine Temperatur von rund 19 Grad in seiner Wohnung. Diese Einsparung würde pro Wohnung rund 6 Prozent weniger Gas benötigen. Im Moment gibt es vonseiten des Gesetzgebers jedoch keine Vorgaben für eine geregelte Raumtemperatur in Mietwohnungen und Miethäusern.

Gaskrise – kann die Regierung das Energiesparen erzwingen?

Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Regierung Maßnahmen setzt, um Energie zu sparen. Durch den Notfallplan Gas ist das Gesetz der Energiesicherung in Kraft getreten. Das bedeutet, dass private Haushalte nach diesem Notfallplan geschützt sind und Wohnungsvermieter der Gang vor Gericht droht, wenn sie den Mietern die Heizung tiefer schalten.

Nachtabsenkungen bis zu 17 Grad werden besprochen und während des Tages Raumtemperaturen von rund 21 Grad geplant, um die Gaskrise ohne extrem hohe Mehrkosten zu überstehen.

Florian von Stosch Ihr Immobilienmakler, ist selbstverständlich über die momentane Situation der Gaskrise informiert und kann Sie als Mieter oder Vermieter bei Fragen und Problemen gerne unterstützen. Die Gaskrise ist ausschlaggebend für viele Fragen und Probleme rund um das Heizen und auch für Kosten und deren Bezahlung. www.von-stosch.de

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