Erbschein

Erbschein bekommen – wie und wo?

Der Erbschein ist eines der wichtigsten Dokumente bei Erbschaft. Leider wartet in Deutschland sehr viel Bürokratie auf die Angehörigen im Trauerfall. Der Erbschein ist nicht mal eben so besorgt. Grund genug für unsere Miniserie ein extra Kapitel aufzumachen. Welche Dokumente braucht man und vor allem wo bekommt man diese dann?

Erbschein

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Totenschein (sog Leichenschauschein)

Wenn ein naher Angehöriger oder ein langjähriger Freund verstorben ist, kann der/ die Hinterbliebene in Schock und Trauer feststecken. Und dann kommt die Bürokratie und fordert das letzte von den Trauernden ab. Dieser ist zwingend erforderlich. Der Arzt stellt diesen aus. Er bescheinigt darin, dass er den Menschen und die Todesursache gründlich untersucht hat. Es sind alle wichtigen Daten auf dem Totenschein vermerkt: Zeit und Ort des Todes und alle Personalien. Kosten und Angaben im Totenschein variieren von Land zu Land in Deutschland.

Nur mit dem Totenschein kann die Sterbeurkunde bei den Behörden beantragt werden. Wenn die Todesursache ungeklärt oder unklar ist, wird zuallererst eine Untersuchung durch die Kriminalpolizei eingeleitet, um die Ursache zu klären. Erst danach wird dann der Totenschein ausgestellt.

Erbschein – die Sterbeurkunde

Es sind aber leider noch mehr Dokumente in Deutschland notwendig. Einen Teil übernimmt der Bestatter. Der Totenschein muss nämlich dann dem Standesamt gemeldet werden. Damit der Bestatter es melden kann, muss er neben dem Totenschein und einer Vollmacht auch den Personalausweis, die Eheurkunde bei Ehepartnern bzw. die Lebenspartnerschaftsurkunde oder die Scheidungsurkunde bzw. die Sterbeurkunde des Ehepartners bekommen. So bekommt man dann die Sterbeurkunde vom Standesamt i.d.R. nach ca. einer Woche, ggf. länger je nach Standesamt. Diese sollte Ihnen gern in sechsfacher Ausfertigung zugehen. Mit der Sterbeurkunde können Sie z.B. Versicherungen gegenüber den Nachweis erbringen, dass Ihr Angehöriger verstorben ist. Ja, auch dieses gehört bedauerlicherweise zu Ihren Aufgaben.

Erbschein – und den bekomme ich beim …..

Der Erbschein ist gem. § 2353 BGB ein vom Gericht ausgestellter Ausweis, der aussagt, wer Erbe ist und wie groß der Erbteil ist. Der Erbscheinantrag muss bei Gericht gestellt werden. Er weiß eine Person als Erbe aus. Er ist wichtig, da Sie sich nur mit dem Erbschein z.B. bei der Bank legitimieren können. Der Erbschein muss mit der Sterbeurkunde beantragt werden. Der Antrag muss beim Nachlassgericht gestellt werden. Das Nachlassgericht entspricht dem Amtsgericht des aktuellen Wohnortes des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen. Dabei richten sich die Kosten des Erbscheins nach der Höhe des Nachlasses.

Morgen ein wenig mehr zum Erbschein und wann ich ihn ggf. nicht benötige. Sie haben Fragen zu dem Thema? Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de

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