Einfamilienhaus Schenefeld verkaufen – Hausverkauf, Immobilienkauf und Finanzierung Teil 2

Einfamilienhaus Schenefeld verkaufen – das mit dem Recht und den Pflichten

Wer ein Haus kauft oder ein Einfamilienhaus Schenefeld verkaufen will muss auf viel achten. Es gibt viele Steine, die einen beim Plan Hauskauf oder Hausverkauf den Weg erschweren können. Gerade hier ist von Stosch Immobilien Profi. Als Immobilienmakler im Kreis Pinneberg sind wir im Bereich Immobilienbewertung zertifiziert und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben. In diesen Artikeln, wollen wir ein paar Begriffserläuterungen vornehmen und auch Sie im Verkauf Ihrer Immobilie unterstützen, bzw. Sie als Käufer eines Hauses auf gewisse Schwierigkeiten hinweisen.

Einfamilienhaus Schenefeld verkaufen – das Erbbaurecht

Wer ist denn eigentlich dieses Erbbaurecht? Beim Einfamilienhaus Schenefeld verkaufen aber auch beim Kauf erwarten Sie in allen Bereichen Fachbegriffe. Spezielle Verordnungen aber auch notarielle Begriffe. Einer davon ist das Erbbaurecht.

Das Haus – oder die Immobilie – und das Grundstück gehören zusammen. Untrennbar verbunden und doch hier auch? Wenn Sie also ein Haus kauen wollen, sollte man mit normalem Menschenverstand davon ausgehen, dass man für den Kaufpreis sowohl Grundstück als auch Haus erwirbt. Schließlich ist ja auch die Grunderwerbsteuer auf beides in der Regel abzuführen. Ausnahme bildet hier unter Umständen der Neubaubereich.

Wer also ein Haus kauft, kauft auch ein Stück Grundstück – schließlich steht ja das Haus was Einfamilienhaus Schenefeld verkaufen angeht auf einem Grundstück. Wird also der Käufer der Immobilie in das Grundbuch eingetragen, wird er Eigentümer vom Haus samt Grundstück. Wem das Grundstück gehört, dem gehört auch das Haus, was sich darauf befindet – so sollte man meinen.

Das Erbbaurecht ist genau anders! Wenn man ein Erbbaurecht „kauft“ erwirbt man nur ein Recht. Das Recht ein Haus auf dem Grundstück eines anderen zu erbauen oder zu nutzen. Das Grundstück gehört also nicht einem selbst, sondern einem anderen Eigentümer. Für diese Nutzung erhält der Eigentümer des Grundstücks einen jährlichen Geldbetrag – dieses ist dann der sogenannte Erbbauzins.

Dabei können die Erbbaurechte wie Grundstücke verkauft oder belastet werden. Oft werden auch Erbbaurechte beim Einfamilienhaus Schenefeld verkaufen abgelöst. Dabei gibt der Eigentümer das Grundstück frei und der Käufer erhält eigenes Eigentum.  Bei der Immobilienbewertung sind Erbbaurechte mit zu beachten, denn sie haben je nach restlicher Laufzeit einen sehr starken Werteinfluss.

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