Dezember-Hilfe

Dezember-Hilfe für Gaskunden bis zur Gaspreisbremse

Die Dezember-Hilfe als Soforthilfemaßnahme für Gaskunden wurde durch eine Expertenkommission geplant. Der Entwurf ist als Überbrückung bis zur Gaspreisbremse gedacht. Dabei sollen die Verbraucher von Ihren Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme für Dezember befreit werden. Ein Milliardenschweres Paket. Damit soll ein Ausgleich für die gestiegenen Kosten geschaffen werden. Am 2.11.22 soll, das Kabinett, danach der Bundestag über die Hilfe abstimmen.

Dezember-Hilfe

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Dezember-Hilfe – der Abwehrschirm

200 Milliarden Euro plant die Bundesregierung für den Abwehrschirm bereitzustellen. Die Hilfe wird dabei voraussichtlich im höheren einstelligen Milliardenbereich liegen. Die gestiegenen Energiepreise sollen so abgefedert werden, für die Verbraucher. So sollen kleinere Betriebe, Gas- und Fernwärmekunden, sog. Leitungsgebundene Kunden von der Dezember-Hilfe profitieren.

Wie soll genau entlastet werden?

Die Gutschrift bzw. Abrechnung soll über die Versorger stattfinden. Mieter sollten dabei den Zuschuss über die jährliche Heizkosten-Abrechnung erhalten. Dabei soll die Dezember-Hilfe aus dem Produkt eines Zwölftes des Jahresverbrauchs und dem für Dezember 2022 vereinbaren Preis mit anteiligen Entlastungen bei den anderen dazugehörigen Preiselementen bestehen. Die Grundlage Dezember 2022 soll dabei gewährleisten, dass die sehr unterschiedlichen, sehr erheblichen Preisanstiege im Sinne des Endverbrauchers berücksichtigt werden können. Die Expertenkommission hatte als Basiswert September 2022 vorgeschlagen – hiervon wird abgewichen. Das Ganze, obwohl die Großhandelspreise zuletzt rückläufig waren. Bei Fernwärme soll der September als Basiswert mit einem pauschalen Anpassungsfaktor berechnet werden.

Für Mieter Dezember-Hilfe

Wie bereits oben erwähnt, sollen Mieter und Vermieter eigenen Regeln erhalten. Viel Vermieter hätten die gestiegenen Preise noch nicht in den Abschlagszahlungen berücksichtigt, sodass die Mieter noch zu geringe Abschläge zahlen, da die Zahlen sich noch auf 2021 beziehen. Die Anpassung kommt also erst in 2023, wenn die Heizkostenabrechnung für 2022 erstellt werden. So soll dann auch die Dezember-Hilfe mit der kommenden Heizkosten-Abrechnung vom Vermieter an den Mieter weitergeben werden.

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