Die zehn wichtigsten Fragen zum Energieausweis
Die Schlüssel zum Verständnis des Energieausweises: Die zehn wichtigsten Fragen zum Energieausweis
„Wissen ist Macht, aber Wissen über den Energieausweis ist Macht für Immobilienbesitzer.“ Dieses Zitat spiegelt die Bedeutung des Energieausweises für den Immobilienmarkt wider. Seit 2014 ist der Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Die Übergangsfrist endete im Mai 2015, und seit November 2020 müssen auch die CO2-Emissionen eines Gebäudes gemäß dem Gebäudeenergiegesetz angegeben werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, da Verstöße mit empfindlichen Strafen geahndet werden können.
1. Was verbirgt sich hinter dem Energieausweis? – Die zehn wichtigsten Fragen zum Energieausweis
Der Energieausweis ist ein informativer Steckbrief für Wohngebäude, der durch verschiedene Kennzahlen den energetischen Zustand eines Hauses darlegt. Interessenten erhalten so Einblicke in den Energieverbrauch der Immobilie und können diese mit anderen vergleichen. Zusätzlich enthält der Ausweis Empfehlungen für mögliche Sanierungsmaßnahmen zur Wertsteigerung der Immobilie.
2. Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Die Ausstellung eines Energieausweises ist nur beim Verkauf, der Vermietung, der Verpachtung oder umfassenden Sanierungen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz erforderlich. Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte Häuser, Gebäude unter 50 qm und sogenannte „Abrisshäuser“.
3. Wann und was muss im Energieausweis stehen?
Der Energieausweis muss bei Besichtigungen unaufgefordert vorgelegt werden und beinhaltet Angaben wie Adresse, Baujahr, Heizungsart, Energieverbrauch, Effizienzklasse und behördliche Registriernummer. Die Veröffentlichung dieser Informationen in Anzeigen ist Pflicht.
4. Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es existieren Bedarfs- und Verbrauchsausweise. Der Bedarfsausweis basiert auf Bauunterlagen, während der Verbrauchsausweis Durchschnittswerte der letzten drei Jahre nutzt. Die Wahl zwischen beiden hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Baujahr der Immobilie.
5. Bedeutung der Energieausweis-Werte
Die farbige Energieeffizienz-Skala im Ausweis verdeutlicht die Energieeffizienz. Der Primärenergie-Kennwert zeigt die Umweltauswirkungen des Energieträgers, während der Endenergie-Kennwert den tatsächlichen Energieverbrauch darstellt.
6. Empfehlungen für den Immobilienverkauf
Untersuchungen zeigen, dass der Verbrauchsausweis tendenziell günstigere Energiekennwerte liefert. Dennoch sollten gute Dämmung und moderne Fenster im Verkaufsgespräch im Vordergrund stehen.
7. Berechtigte Energieausweis-Aussteller
Die Ausstellung des Energieausweises obliegt spezialisierten Fachleuten wie Architekten, Physikern und Bauingenieuren. Qualifikation und Seriosität sind entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
8. Kosten für einen Energieausweis
Die Kosten variieren je nach Art des Ausweises. Der aufwendigere Bedarfsausweis schlägt mit etwa 400 bis 900 Euro zu Buche, während der Verbrauchsausweis mit 150 bis 500 Euro günstiger ist.
9. Gültigkeitsdauer des Energieausweises
Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Bei energetischen Veränderungen an der Immobilie muss jedoch vor Ablauf ein neuer Ausweis erstellt werden.
10. Konsequenzen bei fehlendem Energieausweis
Die Nichtvorlage eines Energieausweises beim Verkauf oder der Vermietung kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Energieausweis-Pflicht sollte keinesfalls ignoriert werden, da dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Fazit: Von Stosch Immobilien unterstützt Sie kompetent – Die zehn wichtigsten Fragen zum Energieausweis
In diesem Zusammenhang ist es ratsam, den Verkauf oder die Vermietung in die Hände qualifizierter Makler wie Florian von Stosch von von Stosch Immobilien zu legen. Seine Fachkenntnisse schützen vor rechtlichen Fallstricken und sorgen für einen reibungslosen Prozess. Mehr Informationen finden Sie auf www.von-stosch.de.
Wichtiger Hinweis ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Energie-Bedarfsausweise nur noch nach der DIN 18599 erstellt werden. Diese Regelung, im Vergleich zur milderen DIN V 4108-6, könnte zu höheren Einstufungen der Immobilien führen.