Immobilien an Kinder übertragen
Immobilien an Kinder übertragen – so geht’s – nicht nur bei Scheidung
Nicht nur bei Scheidungen überlegt man, die Immobilien an die Kinder zu übertragen. Bei der Scheidung selbst ist das eine Möglichkeit, die Scheidungsimmobilie in der Familie zu halten und einer der Partner kann in dem Haus oder der Wohnung wohnen bleiben, meist wenn die Kinder noch minderjährig sind. Man muss fairerweise sagen, dass diese Option i.d.R. nur gemacht werden sollte, wenn ein Kind vorhanden ist. Sonst muss man sich überlegen, dass die Geschwister später Streit um die Immobilie haben können. Man will ja nicht zusammen mit der Immobilie weitere Auseinandersetzungen an die Kinder übertragen. Natürlich muss man sich dieses Vorhaben auch leisten können, da das Kapital dann ja an die Kinder fließt.
Immobilien an Kinder übertragen bei der Scheidung
Wenn dann das Kind bereits erwachsen bzw. volljährig ist, kann man ohne weiteres Immobilien an Kinder übertragen. Wenn dann der Sprössling die Wohnung oder das Haus selbst nutzen will, sollte er oder sie sich das auch leisten können. Die Kosten für die Unterhaltung sind dabei nicht zu unterschätzen, wie auch etwaige Finanzierungskosten. Müll, Grundsteuer, aber auch Heizung oder Strom, aber auch Reparaturen oder Modernisierungen müssen bezahlt werden. Wenn dann auf einmal festgestellt wird, dass man sich den Luxus mit dem Lehrlingsgehalt nicht leisten kann, wird auf einmal versilbert. Der Plan das Haus in der Familie zu halten würden wir als gescheitert betrachten. Es kommt also darauf an! Und Sie geben mit der Übertragung die Kontrolle über die Immobilie komplett ab.
Minderjähriges Kind
Bei der Übertragung auf ein minderjähriges Kind muss das Vormundschaftsgericht zustimmen. Es dürfen mit Minderjährigen nur positive Rechtsgeschäfte gemacht werden und der gesetzliche Vormund muss dann die Kosten wie oben beschrieben für die Immobilie bezahlen können.
Mal schnell Immobilien an Kinder übertragen?
Geht nicht! Sie können während der Scheidungsphase nicht mal eben schnell eigenmächtig und allein an die Kinder übertragen, damit Sie dann im Zugewinnausgleich offiziell weniger haben. Dieses wird ihr ehemaliger Partner durch Ihren oder seinen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Freibeträge bei der Übertragung an die Kinder
Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 je Elternteil alle 10 Jahre. Es ist also das Gespräch mit dem Steuerberater vor der Übertragung zu suchen, ob und was an Steuern ausgelöst wird. Wie gesagt, für minderjährige Kinder gilt, dass nur positive Rechtsgeschäfte durchgeführt werden dürfen. Die andere Frage, die man sich gerechterweise als Eltern stellen muss, ist natürlich, ob es einem Kind guttut, so viel Geld in jungen Jahren zu besitzen. Auch ein Sachverständiger für Immobilienbewertung hilft Ihnen, Werte für Immobilien zu ermitteln, wenn große Immobilienvermögen vorhanden sind. Hierbei kann dann auch ein etwaiges Nießbrauchrecht oder Wohnrecht berücksichtigt werden.
Sie haben Fragen rund um das Thema Immobilien an Kinder übertragen? Kontaktieren Sie uns gern, www.von-stosch.de