Die Zwangsversteigerungen Teil 4
Die Zwangsversteigerungen – was passiert danach?
Die Zwangsversteigerungen werden mit einer Bieterfrist von mindestens einer halben Stunde durchgeführt. Wer innerhalb dieser halben Stunde das höchste Gebot abgibt, ist neuer Eigentümer der Immobilie. Das Gericht trägt ihn direkt ein. Die 10 % Anzahlung müssen direkt geleistet werden. Für die restliche Summe hat der Käufer 6 bzw. 8 Wochen Zeit an das Gericht diese zu bezahlen. Hierbei fallen Zinsen i.d.R. bei z.B. 4 % an. Hinzu kommt eine Gebühr von 0,5 % vom Kaufpreis für die Eintragung ins Grundbuch. Wenn dann noch das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Zahlung Grunderwerbssteuer), wird man im Grundbuch eingetragen. Ein gesonderter Notartermin ist hierfür nicht notwendig.
10 % Sicherheit
Wie bereits erwähnt, muss bei Zuschlag eine Sicherheitsleistung von 10 % des Kaufpreises direkt beim Versteigerungstermin angezahlt werden. Wenn der Gläubiger oder Schuldner darauf bestehen, muss dieser vorgelegt werden. Dabei sind nur Bürgschaften einer Bank, bestätigte Bundesbankschecks, Vorab-Überweisungen an das Gericht sowie Verrechnungsschecks, mit einer noch Mindestgültigkeit von drei Tagen, gültig.
Die Zwangsversteigerungen – unbewohnte / bewohnte Immobilie
Ersteigern und rein. Ja, das geht theoretisch, wenn die Immobilie unbewohnt ist. Bei einem vermieteten oder selbst bewohnten Heim ist es etwas anders. Das Objekt muss ja ggf. noch geräumt werden. Hier kann es zu etwas längeren Wartezeiten kommen. Allerdings hat der neue Eigentümer direkt nach dem Zuschlag die Möglichkeit, die Räumungsvollstreckung in die Wege zu leiten. Der Gerichtsvollzieher kann dazu parallel beauftragt werden.
Die Zwangsversteigerungen – Ihr Traumhaus
Die Zwangsversteigerungen bieten sicherlich den Vorteil, dass Sie gerade in den Großstädten, aber auch in den Randgemeinden (z.B. Zwangsversteigerung Hamburg oder Zwangsversteigerung Pinneberg) deutlich unter dem geschätzten Marktwert an eine Immobilie kommen können. Ob Haus oder Wohnung, ob Altbauvilla oder Neubauschnäppchen – alles kommt unter den Hammer. Was Sie bedenken sollten, ist, dass Sie nicht alleine sind und das auch alles! Angeboten wird. Ein gesunder Hang zur kalkulierten Vorsicht ist geboten. Auch in Sachen Finanzierung muss vorher alle geklärt sein. Gerade bei der Zwangsversteigerung sind einige Besonderheiten, auch in Sachen Finanzierung zu beachten. Die Zwangsversteigerungen lassen Sie schnell als Käufer in Zahlungsnotwendigkeit kommen.
Eine rechtzeitige fachgerechte Beratung ist oftmals der Bessere Weg als eine Zwangsversteigerung. Ob Mediation oder Verkauf der eigenen Immobilie. Sie als Schuldner tun sich nichts gutes bis zur letzten Minute zu warten. Gern helfen wir Ihnen und stehen beratend zur Seite.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zu dem Thema? Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de