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Immobilie im Scheidungsfall

Immobilie im Scheidungsfall

Immobilie im Scheidungsfall: Viele Ehepaare erfüllen sich einen langersehnten Wunsch mit einer eigenen Immobilie. Diese Immobilie, sei es eine eigene Wohnung oder ein Haus, ist an diesem Zeitpunkt der Mittelpunkt des gemeinsamen Lebens. Manchmal bringt auch einer der Partner die Immobilie mit in die Ehe oder schafft diese alleine an. Was aber wenn die Beziehung nicht mehr funktioniert und das Ehepaar sich trennt?

Im Folgenden einige Tipps, um Konflikte zu vermeiden und aufzuzeigen, welche Möglichkeiten bestehen.

Immobilie im Scheidungsfall

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Die Eintragung in das Grundbuch Immobilie im Scheidungsfall

In erster Linie ist das Eigentumsverhältnis der Immobilie klar zu legen. Dies ist schon bei dem Erwerb einer Immobilie sehr sinnvoll. Werden beide Eheleute in das Grundbuch eingetragen, sind beide die Besitzer der Immobilie. Werden beide Eheleute eingetragen, können sie gemeinsam entscheiden, was mit der Immobilie im Falle einer Scheidung geschehen soll. Des Weiteren ist es wichtig, vorab zu regeln, wer die Schulden oder Darlehensraten zu bezahlen hat.

Kommt es zu einer Trennung, gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten

Das Eigentum auf einen der Eheleute übertragen

Sind beide Eheleute mit der Trennung einverstanden und wird die Trennung gütlich geregelt, überschreibt einer der Eheleute seine Hälfte der Immobilie an den anderen und erhält eine Ausgleichszahlung. Dabei wird der Wert der Immobilie festgestellt und die Hälfte des Wertes an den Ehepartner der verzichtet ausbezahlt.

Der Verkauf der Immobilie

Die Immobilie kann selbstverständlich verkauft werden und der Erlös des Verkaufes wird unter den Eheleuten aufgeteilt. Dieser Weg ist sehr sinnvoll, wenn die Immobilie noch belastet ist und keiner der Eheleute alleine sämtliche Aufwendungen alleine bezahlen kann. In diesem Falle müssen sich die Eheleute jedoch einig sein.

Die gemeinsame Immobilie beibehalten

Diese Möglichkeit bringt in den meisten Fällen viele Konflikte mit sich. Ein gemeinsames Bewohnen der Immobilie ist oft nicht durchführbar und eine gemeinsame Vermietung der Immobilie birgt ebenfalls sehr viel Konfliktpotenzial. Diese Möglichkeit besteht, es ist aber im Vorhinein meist davon abzuraten.

Eine Teilungsversteigerung der Immobilie

Finden Eheleute keine einvernehmliche Lösung, kann auch von einem Gericht eine gesetzliche Regelung beschlossen werden. Jedem der Ehepartner steht es frei, bei Gericht eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Zwangsversteigerung, in der die Eheleute selbst mitbieten können. Diese Lösung sollte jedoch als eine der letzten Optionen gesehen werden. Eine Zwangsversteigerung birgt die Gefahr, dass der Erlös deutlich niedriger ausfällt als der tatsächliche Wert der Immobilie.

Die Immobilie als Schenkung oder vorzeitiges Erbe an Kinder übergeben

Eine weitere Möglichkeit ist es, die Immobilie in der Familie zu behalten, auch wenn eine Scheidung durchgeführt wird. Durch eine Schenkung oder vorzeitige Erbschaft kann die Immobilie an die gemeinsamen Kinder übergeben werden. Sind die Kinder noch unmündig, kann zum Beispiel die Mutter bis zu deren 18. Lebensjahr in der Immobilie als Vormund wohnen bleiben.

Diese Möglichkeit ist aber nur dann sinnvoll, wenn das Ehepaar nur ein Kind hat. Gibt es mehrere Kinder, kann in späterer Folge ein Konflikt zwischen den Geschwistern entstehen.

Umfassend individuelle Beratung bei der Immobilie im Scheidungsfall

Um eine optimale Lösung einer gemeinsamen Immobilie zu finden, sollte immer der konkrete Einzelfall in seiner Gesamtheit berücksichtigt werden. Jeder Fall beinhaltet viele kleine Details, die beachtet werden müssen. Eine Immobilie zu besitzen ist für Eheleute etwas Wunderbares, doch sollte schon vor dem Kauf der Immobilie an eine Trennung oder Scheidung gedacht werden. Wird vorab alles eindeutig geregelt, können viele Probleme ausgeschaltet werden. Konsultieren Sie Florian von Stosch, Ihren Immobilienmakler für eine umfassende Beratung. www.von-stosch.de  Ist das Kind erstmal in den Brunnen gefallen steht Florian von Stosch mit einer Mediation zur Seite.

Mietendeckel

Mietendeckel

Die gesetzliche Neuregelung der Vorschriften zu einer Mietbegrenzung wird umgangssprachlich Mietendeckel oder Berliner Mietendeckel genannt.

Durch diese Neuregelung wurde Folgendes festgelegt:

  • Mietobergrenzen
  • Mietenstopp
  • Mietsenkungen
  • eine Begrenzung der Umlage für Modernisierung

Dieses Gesetz galt jedoch nicht für geförderte Wohnräume und Wohnräume, die ab Januar 2014 bezugsfertig waren. Es wurde ursprünglich auf 5 Jahre begrenzt und sollte den enormen Anstieg der Mieten begrenzen.

Welche Bedeutung hatte der Mietendeckel für Mieter?

Für den Großteil der Mieter bedeutete es, dass die Höhe der Miete, die im Juni 2019 bezahlt wurde, für die nächsten fünf Jahre nicht verändert werden durfte. Das bedeutete, eine Erhöhung der Miete war nicht möglich. Des Weiteren bedeutete es, dass es eine Obergrenze für Mieten gab, die sich nach der Lage, der Ausstattung und dem Baujahr einer Wohnung gerichtet hat. Kurz gesagt waren für Mieter eine geringere Miete und somit weniger Kosten zu erwarten.

Gab es Ausnahmen für den Mietdeckel?

Wie bei jeder Regelung gab es selbstverständlich auch Ausnahmen. Hierbei war die Ausnahme, dass Wohnungen, die erstmals im Jahre 2014 bezugsfertig gestellt wurden, wie zum Beispiel Wohnheimunterkünfte und Sozialwohnungen, nicht davon betroffen war, Wohnraum, der ständig unbewohnt oder vielmehr unbewohnbar war. Falls die Absenkung der Miete für den Vermieter untragbar war, konnte dieser einen Härtefallantrag stellen. Diese beantragten Fälle mussten jedoch immer im Einzelnen geprüft werden.

Mietendeckel Konnte die Miete gesenkt oder erhöht werden?

Falls die Miete nach dem Juni 2019 erhöht wurde, konnte man diese Miete zurücksetzen. Das bedeutete, auch wenn die Höhe der Miete über der festgesetzten Obergrenze lag, konnte sie zurückgesetzt werden. Lag die Miete unter den festgelegten Mieten und wurde die Wohnung neu vermietet, durfte die Miete erhöht werden. Voraussetzungen für diese Erhöhung waren jedoch:

  • eine Einbauküche
  • hochwertige sanitäre Ausstattung
  • hochwertiger Belag des Bodens
  • Energiekennwerte von weniger als 120 kWh/(m² a) im Großteil der Wohnräume
  • ein Aufzug, welcher Schwellenlos erreichbar war

Von diesen Faktoren mussten mindestens 3 erfüllt werden, um eine Erhöhung zu gestatten.

Mietendeckel

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Ende des Mietendeckels

Durch einen Gerichtsbeschluss vom Februar 2020 fiel die Verordnung zum Mietendeckel wieder, da diese Regelung als rechtswidrig angesehen wurde. Mieter müssen laut dem Beschluss die Rückstände der Miete wieder zurückzahlen. Ab diesem Zeitpunkt sind die zuvor festgelegten Mieten wieder voll wirksam. Somit sollte sich jeder Mieter mit seinem Vermieter in Verbindung setzen, um eine eventuelle Rückzahlung zu vereinbaren. Jeder Mieter sollte bei einer Mietnachforderung darauf achten, dass diese Nachforderung an die Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse angepasst ist. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern.

Eine Mieterhöhung muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten

Die Möglichkeit, seit Januar 2022 die Miete zu erhöhen, kann selbstverständlich nicht ohne gesetzliche Regelung erfolgen. Jeder Vermieter hat sich deswegen an diese Regelungen zu halten und darf nicht willkürlich die Mieten erhöhen.

Diese Voraussetzungen können das Anpassen der Miete ermöglichen:

  • Durch Sanierungen oder Modernisierungen ist der Wert des Mietobjektes gestiegen und die Qualität des Wohnens wurde für den Mieter enorm erhöht.
  • Eine Index- oder Staffelmiete wurde vertraglich festgelegt und erfolgt dementsprechend nach Vereinbarung.
  • Der Mietspiegel des Bereiches liegt über der vereinbarten Miete und kann dementsprechend angepasst werden.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gern an www.von-stosch.de

Haus Verkauf Kreis Pinneberg – Artikel im Tip am Sonntag 4.12.2016 vom Pinneberger Tageblatt: Der Makler, der mehr kann

Artikel im Tip am Sonntag 4.12.2016  vom Pinneberger Tageblatt: Der Makler, der mehr kann

Florian von Stosch: In der Region zuhause, für die Region aktiv – Haus Verkauf Kreis Pinneberg

Halstenbek Der Immobilienmakler Florian von Stosch ist ein Multitalent wenn es um Haus Verkauf Kreis Pinneberg geht: Er ist Maurermeister, Diplom-Ingenieur der Architektur und zertifizierter Immobi­lienbewerter. Er ist in Pinneberg auf­gewachsen, kennt die Region genau und wendet dieses Wissen an, um Verkäufer und Käufer schnell zusam­menzubringen – fair und kompetent Haus Verkauf Kreis Pinneberg.

Haus Verkauf Kreis Pinneberg – Immer Emotionen und Gefühle

Wenn es um Immobilien bzw. Haus Verkauf Kreis Pinneberg geht, dann ist damit viel mehr verbunden als vier Wände und ein Dach über dem Kopf. „Ein Zuhause ist immer mit Emotionen und Gefühl verbunden“, weiß der Immobilienmakler Florian von Stosch aus Halstenbek. Hinter der Eingangstür beginnt das eigene Reich. Es ist der Ort, wo schöne Stunden verbracht werden, wo die Kinder groß werden und wo Freunde zu Gast sind. „Deshalb habe ich auch den Slogan ‚Zeit für Leben’ gewählt, denn genau dafür sorge ich“, sagt von Stosch. Sein Ziel geht weit über einen sauberen Vertragsabschluss hinaus – er ist erst dann zufrieden, wenn es seine Kunden auch sind. Und der Erfolg seines Unternehmens in den vergangenen Jahren gibt ihm Recht. Gerade bei Haus Verkauf Kreis Pinneberg ist er der richtige Ansprechpartner.

Haus Verkauf Kreis Pinneberg – verbunden mit Pinneberg

Auf dem Immobilienmarkt in Pinneberg ist viel Bewegung. Das weiß der Makler wohl am Besten, denn für Häuser, Wohnungen und Gewerbeobjekte  Käufer oder Mieter zu finden, ist das tägliche Geschäft des Immobilienmaklers. „Da ich in Pinneberg groß geworden bin und in der Umgebung lebe, kenne ich die Region bestens“, erklärt von Stosch. Der Umgang mit Immobilien wurde ihm quasi schon in die Wiege gelegt: Sein Vater war in Pinneberg als Generalunternehmer aktiv, seine Mutter Maklerin für Haus Verkauf Kreis Pinneberg. Von kleinauf hatte von Stosch somit mit Immobilien zu tun. Und dass er seit seiner Kindheit mit dem Kreis Pinneberg verbunden ist, hat nicht nur für ein großes Netzwerk an Kontakten gesorgt, sondern auch für jede Menge Detailwissen. „Der Kauf einer Immobilie ist ein bedeutender Punkt im Leben. Da ist es selbstverständlich, dass man nicht nur das Objekt, sondern auch das Umfeld kennen möchte“, sagt der 42-Jährige. Er ist selbst Familienvater und weiß, dass es auf die kleinen Dinge ankommt: Wo ist der nächste Kindergarten? Wie sind die Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten? Wie fahren Busse und Bahnen nach Hamburg? Welche Bauprojekte sind in der Umgebung geplant? Fragen, auf die von Stosch die Antworten kennt und so Interessenten bestens beraten kann.

Wenn es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht, sieht er sich als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer. „Ich will meinen Kunden einen Mehrwert schaffen“, so von Stosch. Grundlage dafür sei Vertrauen. Und dies erarbeitet er sich durch Ehrlichkeit, Fachkompetenz und Offenheit. „Für uns ist ein Handschlag bindend. Wir stehen zu unseren Aussagen.“

 

Telefonisch steht Florian von Stosch Interessenten für Haus Verkauf Kreis Pinneberg unter (04101) 68364 zur Verfügung. Auf der Internetseite www.von-stosch.de ist zudem auch das Angebot der Objekte zu sehen, die zum Verkauf oder zur Vermietung stehen und durch von Stosch betreut werden.

Haus Verkauf Kreis Pinneberg

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