Wohngemeinnützigkeit

Wohngemeinnützigkeit – erneute Debatte

Wohngemeinnützigkeit soll nach dem Deutschen Mieterbund eingeführt werden. Die Diskussion gab es schon einmal. Mit einem Gutachten der Unternehmensberatung KUB soll eine Kombination aus steuerlicher Förderung und Zuschuss-Programm Unternehmen dazu bringen, dauerhaft preisgebundenen Wohnraum anbieten zu können.

Wohngemeinnützigkeit

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Einführung per Gesetz?

Bauministerin Klara Geywitz plant ein Gesetz für die Wohngemeinnützigkeit. So steht es zumindest im Ampel-Koalitionsvertrag. Die Wohnungswirtschaft lehnt den Vorschlag ab. Dabei hat das Bundesbauministerium für 2023 einen Etat von rund sieben Milliarden Euro. Hieraus soll die Förderung für neues Wohneigentum, das erhöhte Wohngeld und die Wohngemeinnützigkeit umgesetzt werden. Der Deutsche Mieterbund unterstützt dieses Vorhaben und manifestiert es mit einem Gutachten.

Wohngemeinnützigkeit, was ist das?

Unternehmen sollen durch Investitionszulagen oder steuerliche Vorteile gefördert werden, dass so Wohnraum geschaffen wird, mit dauerhaft günstigen Mieten. So sollen Vermieter auf Rendite verzichten und günstige Wohnungen anbieten. Dafür stehen dann Steuerboni und oder Zuschüsse im Raum. Auslöser ist der Mangel an „bezahlbaren“ Wohnraum und steigende Mieten, aber auch der steigende Wegfall von Sozialwohnungen bzw. Sozialwohnungsbindungen. Damit ist es selbst in einem entspannten Markt schwer bis unmöglich bezahlbaren Wohnraum zu finden. Es gab dieses Gesetz schon ab 1940. Wurde es dann doch Anfang 1990 abgeschafft, wegen des Skandals rund um die „Neue Heimat“.

Die Meinungen zwischen den Parteien gehen stark auseinander. Die Grünen fordern seit Jahren die Wiedereinführung. Dagegen führt die Opposition an, dass dieses Konzept bereits einmal gescheitert ist. Als Alternative wird vorgeschlagen, Belegungsrechte anzukaufen und den Neubau mit einem Mix aus hochwertigen und günstigen Wohnungen voranzutreiben, damit es nicht zu Sozialbau Ghettos kommt. Zudem verursacht die Wohngemeinnützigkeit „hohe Kosten und sei unwirtschaftlich und setzt damit falsche Anreize“ (IVD). Es sei nicht sinnvoll, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen und die Wohngemeinnützigkeit fördere nur die Verstaatlichung von Wohneigentum.

Bereits seit 2017 wird immer wieder über die Wohngemeinnützigkeit diskutiert. Besonders sollen kommunale, genossenschaftliche Wohnungsunternehmen und andere steuerlich gefördert werden.

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