Wird Erben wirklich teurer?
Wird Erben wirklich teurer? Jahressteuergesetz 2022
Wird Erben wirklich teurer? In der Presse wird es überall veröffentlicht. Die Reaktionen eindeutig fast überall: Warum soll ein Vermögen, was bereits versteuert worden ist, wieder bei Erbschaft versteuert werden. Aber wird nun Erben teurer, dank der Änderungen im Jahressteuergesetz 2022?
Aufgrund dieser Änderungen muss das Bewertungsgesetz (BewG) angepasst werden. Bei genauen Hingucken sollte man die reißerischen Meldungen der Presse ein wenig entschärfen. Die Bürger und Bürgerinnen sind verunsichert und Notare mit Aufträgen bis zum Jahreswechsel ausgelastet.
Wird Erben wirklich teurer? Beispielrechnungen
Fachlich sind leider viele Beispielrechnungen einfach falsch dargestellt. Regionalfaktoren werden einfach mal nach der Marktanpassung verwendet, obwohl sich diese nur auf die Herstellungskosten beziehen dürfen, aber es werden auch einfach oft falsche Werte verwendet – sei es aus Unwissenheit, sei es aus Absicht.
Erbschafts- und Schenkungssteuer Grundsätze
Bei der Berechnung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer wird der sog. gemeine Wert nach BewG berechnet, dieser entspricht theoretisch gesehen dem Marktwert. Hier ist auch nach Steuergesetz das Maximum für die Ableitung der Erbschafts- bzw. der Schenkungssteuer. Es ist allerdings festzustellen, dass in der Realität der gemeine Wert i.d.R. unter dem Marktwert ermittelt wird. Sollte es doch dazu kommen, dass der Steuerpflichtige einen gemeinen Wert über den Marktwert festgestellt bekommt, kann diese(r) gem. § 198 Abs. 2 BewG. durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen nachweisen, dass der gemeine Wert doch niedriger ausfällt.
Wird Erben wirklich teurer? Warum ist der gemeine Wert i.d.R. niedriger?
Das Finanzamt bedient sich typisierter Bewertungsmethoden. Hierbei werden keine objektspezifischen Anpassung durchgeführt. Das heißt aber auch das boGs wie Baumängel, Mindermieten u.v.a. werden nicht berücksichtigt. So kann es zu höheren Werten kommen als dem aktuelle Marktwert. Dann bleibt der Weg mit dem Sachverständigen wie oben beschrieben offen. Auch muss das Finanzamt Werte des örtlichen Gutachterausschusses benutzen, solange diese geeignet und natürlich veröffentlicht sind. Nur wenn dieses nicht gegeben ist, greift die sog. Auffangklausel des BewG.! Auch durch die Novelle bleibt dieser Grundsatz bestehen. Zudem wurde weiterhin aufdie Modellkonformität verschärft für die Finanzämter in Bezug auf die ImmoWertV2021. Das heißt die sachgerechte Bewertung und richtige Verwendung der Daten der GAA zur Ermittlung des gemeinen Wertes ist weiter erhöht worden.
Wird Erben wirklich teurer? Weitere Datengrundlage
Gesamtnutzungsdauern sind so von 70 auf 80 Jahre anzuheben, Bewirtschaftungskosten wurden auf Einzelkostensätzen umgestellt und der Regionalfaktor darf nur von 1,0 abweichen, wenn der Gutachterausschuss auch in seinem Model einen abweichenden Regionalfaktor verwendet. Das Finanzamt muss sich also bei Vorliegen von entsprechenden qualifizierten Daten des Gutachterausschusses auch an diese halten. So wird Erben wirklich teurer? Bisher nicht bzw. nur im sehr geringen Umfang!
Die Auffangklausel
Wenn der Gutachterausschuss seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt, gibt hier das BewG durch die Auffangklausel die Möglichkeit durch eigene Sachwertfaktoren (sog. Wertzahlen) und Liegenschaftszinssätze die Berechnung durchzuführen. Diese sind dann für das FA zu Verwendung bei der Ermittlung des gemeinen Wertes zu verwenden. Dabei werden die Liegenschaftszinssätze bis 1,5 %-Punkte abgesenkt und die Wertzahlen bis zu 40 % angehoben, um so Ungleichbehandlung der aktuellen Wertverhältnisse am Grundstücksmarkt anzupassen. Also greift dieses nur, wenn der GAA keine Zahlen veröffentlicht. Dann wird Erben bzw. Schenken wirklich viel teurer.
Im Kreis Pinneberg und Hamburg liegen diese Zahlen aber vor! Wird Erben wirklich teurer? In unserer Region nicht, da die Gutachterausschüsse eine wirklich gute Arbeit leisten. Eine geringe steuerliche Auswirkung hat die Änderung des BewG, aber das wird Erben wirklich teurer? Findet nur in exorbitanten Maß statt, wenn die Gutachterausschüsse Ihrer Pflicht nicht nachkommen. Und selbst dann bleibt der Weg, einen Sachverständigen mit einem Gutachten zu beauftragen.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de