Was steht mir bei der Scheidung zu?
Was steht mir bei der Scheidung zu? Oder darf es ein wenig mehr sein?
Was steht mir bei der Scheidung zu? Das ist wohl die Frage, die irgendwann Männlein als auch Weiblein in den Kopf schießt, wenn man vor dem Scherbenhaufen seiner Ehe steht.
Zugewinnausgleich und was steht mir bei der Scheidung zu?
Bei der Hochzeit und natürlich davor überglücklich, gedopt, doch Hormone und Glücksgefühle verzichten die meisten Paare auf einen Ehevertrag. Wenn es dann doch zur Ehescheidung kommt und die Gefühle einen getäuscht haben, gilt dann der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gem. §§ 1353ff. BGB. Aber was ist die Zugewinngemeinschaft und was ist der Zugewinnausgleich? Oder anders gesagt: Was steht mir bei der Scheidung zu?
Der Zugewinn
Der Zugewinn errechnet sich aus der Differenz von Anfangsvermögen zu Endvermögen. Ganz grob kann man sagen, dass er also aus dem Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags abzüglich des Anfangsvermögens zum Zeitpunkt der Eheschließung besteht. Dabei müssen dann alle Vermögenswerte und Wertgegenstände, die während der Ehe gemeinsam angeschafft wurden, unter den ehemaligen Partner aufgeteilt werden. Schmuck, Autos aber auch Immobilien fallen unter diese Kategorie.
Was steht mir bei der Scheidung zu? Immobilien und Vermögensanstieg
Für den Zugewinn wird auch das Einkommen der beiden ehemaligen Partner betrachtet. Wenn Partner X deutlich mehr verdient hat, da Partner Y sich um z.B. die Kinder und den Haushalt gekümmert hat, steht Partner Y de Hälfte des Zugewinns zu. Wenn beispielsweise Geldvermögen oder Wertpapiere während der Ehezeit angelegt wurden, wird dieses geteilt – das ist recht einfach. Renten- oder Pensionsansprüche werden ebenso verglichen und aufgeteilt.
Wenn Immobilien während der Ehezeit angeschafft worden sind oder deutlich an Wert zugenommen haben, fallen mit in den Zugewinn. Hat ein Ehepartner beispielsweise ein Haus mit in die Ehe gebracht, das deutlich an Wert zugenommen hat während der Ehezeit, fällt dieser Wertzuwachs mit in den Zugewinn. So ist die Frage: Was steht mir bei der Scheidung zu? Durchaus teilweise berechtigt. Allerdings sollte hier auch die Überlegung in den Raum gestellt werden, wenn erhebliches Vermögen vor der Eheschließung vorhanden ist, dann dementsprechend nicht auf einen Ehevertrag zu verzichten. Wenn man gemeinsam für das eigene Haus, was während der Ehe gekauft wurde, einen Kredit aufgenommen hat, haftet man auch weiterhin gemeinsam für die Rückzahlung.
Ermittlung des Wertes von Immobilien bei Zugewinn
Ein Wertgutachten eines Sachverständigen oder Gutachters muss her. Das kann entweder friedlich passieren oder vor Gericht. Hierbei wird dann der Wert der Immobilie am Tag der Eheschließung und am Tag des Scheidungsantrags ermittelt. Verkehrswert mindernde, aber auch steigernde Faktoren werden so berücksichtigt.
Die Berechnung des Zugewinns kann sich als sehr aufwändig erweisen. Gerade bei großen Vermögen oder vielen Wertgegenständen wie beispielsweise Autos oder Gemälden müssen lauter Sachverständige die Werte im Streitfall ermitteln. Ein Sachverständiger wie auch die Juristen oder das Gericht, die diesen Weg für die Frage: „Was steht mir bei der Scheidung zu?“, begleiten, arbeiten nicht umsonst. So werden zum Teil sehr – „NE!“ – sehr, sehr, sehr teure Gerichtsverfahren angestrebt, um eine minimale Differenz beim Zugewinn zu ermitteln. Die friedliche Einigung ist manchmal die deutlich kostengünstigerer, aber auch lukrativere! Die Immobilienmediation ist manchmal eine gar nicht so schlechte Idee.
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