Was ist beim Kaufvertrag zu beachten?

Was ist beim Kaufvertrag zu beachten? Privatverkauf

Was ist beim Kaufvertrag zu beachten?  Wenn Sie Ihre Immobilie privat verkaufen wollen, gibt es einige Dinge zu beachten. In unserer Miniserie wollen wir heute der Frage nachgehen: „Was ist beim Kaufvertrag zu beachten?“. Wenn die Immobilienvermarktung ihrerseits erfolgreich war, bleibt am Ende DER Käufer über. Hier geht es dann zum Notar, der einen Kaufvertrag schreiben soll. Aber was ist bei dem Kaufvertrag zu beachten? Welche Fallstricke gibt es?

Was ist beim Kaufvertrag zu beachten

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Was ist beim Kaufvertrag zu beachten? Der Notar

Beim Immobilienverkauf geht es um einen Grundstücksverkauf. Diese Geschäfte sind in Deutschland zwingend von einem Notar zu beurkunden. Man kann es nicht mal ebenso „unter der Hand regeln“. Sowohl Käufer als auch Verkäufer werden über den notariellen Kaufvertrag bzw. den Notar abgesichert. Welche Informationen gehören denn in den Vertrag?

Auch wenn es kein Notar wirklich hören mag: bei den meisten Verträgen handelt es sich um standardisierte Kontrakte. Allerdings werden hier auch jedes Jahr ähnlich wie bei einem Mietvertrag neue Regeln und vermeintliche Kleinigkeiten geändert, um ihn rechtssicher zu gestalten. Im Kaufvertrag selbst können individuelle Regelungen zwischen Käufer und Verkäufer oder auch Käufer und Käufer und Verkäufer und Verkäufer (z.B. bei einer Erbengemeinschaft) getroffen werden. Ein Beispiel hierfür wäre die Absicherung eines Wohnrechts eines Miteigentümers, das mit dem Kauf verknüpft wird.

 Was ist beim Kaufvertrag zu beachten? Fristen und Daten?

Terminliche Vorgaben, die im Kaufvertrag beschlossen werden, sind zu halten. Diese sind in der Regel mit der Übertragung der Immobilie verbunden. Übergabetermin, Termin für die Kaufpreiszahlung werden hier unter den Parteien vereinbart. Dieses sollte bei der Frage: Was ist beim Kaufvertrag zu beachten? Schon am besten vor der Erstellung des Vertrags besprochen worden sein. Wann will der Käufer die Immobilie übernehmen, bzw. zu wann schaffen Sie die Immobilie geräumt zu haben?

Was ist beim Kaufvertrag zu beachten? Weitere Angaben von Käufer und Verkäufer

Selbstverständlich sind im Kaufvertrag auch Angaben zum Käufer und Verkäufer enthalten. Steuer ID oder Bankverbindung (zumindest vom Verkäufer) braucht der Notar ebenso wie die Daten über Wohnhaft oder Geburtsdatum. Hinzu kommt, dass der Vertragsgegenstand genau beschrieben wird im Notarvertrag. Der aktuelle Grundbuchauszug wird ebenso im Kaufvertrag zum Teil abgeschrieben.

Auch kann Zubehör wie Gartenmöbel oder die Küche im Kaufvertrag extra ausgewiesen werden. So spart der Käufer ggf. etwas Grunderwerbssteuer. Manche Banken finanzieren nur solche Gegenstände nicht mit, was dann unter Umständen zu schlechteren Konditionen führt.

Gekauft wie gesehen

So kauft der Käufer bei einer Gebrauchtimmobilie. Im Kaufvertrag steht dieses auf gut einer DIN A4 Seite etwas verklausuliert. Aber im Groben und Ganzen heißt es: „gekauft wie besehen“. Grund genug, dass die meisten Käufer heute einen zweiten Termin mit Gutachter Immobilie vereinbaren, damit Sie wissen, was sie kaufen. Durch die Klausel sind sie gewissermaßen als Verkäufer geschützt. Allerdings sollten Sie größere Mängel oder Schäden mit aufnehmen. Feuchter Keller oder undichtes Dach, aber auch beschädigte Elektrik. Dieses schützt Sie vor Gewährleistungsansprüchen. So haben Sie den Nachweis, dass der Käufer darüber informiert war. Andernfalls kann der Käufer Sie wegen Verschweigens von groben Mängeln in die Haftung nehmen.

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