Scheidung und Finanzierung

Scheidung und Finanzierung – was passiert mit unserer Finanzierung?

Scheidung und Finanzierung? Wer sich scheiden lässt, muss viele Dinge beachten. Gerade finanzielle Verpflichtungen, die man gemeinsam eingegangen ist, müssen nun betrachtet und ggf. aufgelöst werden. Bei Immobilien sprechen wir aber über sehr große Summen, dass teilweise nur das „gemeinsam“ die Finanzierung überhaupt ermöglicht hat. In unserem Teil der Miniserie „Immobilien bei Scheidung“ wollen wir uns daher einmal angucken, was mit der Finanzierung passiert.

Scheidung und Finanzierung

Scheidung und Finanzierung Standardlizenz AdobeStock_544734000 Andrii Iemelianenko

Laufende Finanzierung – Scheidung und Finanzierung

Eine Immobilie – ob Haus oder Wohnung – abzubezahlen dauert oft mehrere Jahrzehnte. Wenn man davon ausgeht, dass rund 50 % der Ehen heute geschieden wird, kann man sich vorstellen, wie viel Häuser auf einmal laufende Kredite haben, den die Ehepartner nicht mehr zusammen bedienen wollen. Doch was passiert mit dem laufenden Kredit und der gemeinsamen Immobilie, wenn das Vermögen aufgeteilt werden soll.

Darlehnsvertrag

Es gilt, wer den Vertrag unterschrieben hat, ist auch für die Tilgung des Kredits zuständig. In der Regel – man kauft ja auch gemeinsam das Haus – haben beide Partner unterschrieben. Dieses hatte auch den Vorteil, dass die Bank Sicherheiten bei der Kalkulation des Kredits betrachtet. Zwei Menschen als „Hafter“ sind besser als einer. Es sind also zwei Menschen für das Risiko des Kreditausfalls mit Ihrem gesamten Vermögen zur Absicherung besser als nur einer. Dabei interessiert es nicht die Bank, wer den Kredit bedient. Jeder Partner macht einen Dauerauftrag mit dem hälftigen Betrag oder einer bezahlt alles. Beide Partner können für die gesamte Summe jetzt von der Bank in Anspruch genommen werden.

Alternative 1 Scheidung und Finanzierung

In den meisten Fällen, entscheiden sich die ehemaligen Ehepartner dafür, die Immobilien zu verkaufen. Zum einen, weil einer die Immobilie nicht halten kann, zum anderen, da man ja sich „auseinanderdividieren“ will. Wenn die Immobilie beim Verkauf noch nicht vollständig getilgt ist, erhebt die Bank (Ausnahmen bestätigen die Regel) eine Gebühr für die frühzeitige Ablösung: die sog. Vorfälligkeitsentschädigung. Hierbei ist die Höhe der Vorfälligkeit nach gesamter Darlehnshöhe, der Restlaufzeit und natürlich den abgeschlossenen Konditionen wie der Zinssatz von der Bank zu ermitteln. Auch der aktuelle Zinssatz ist dabei ein Kriterium – wie hat sich der Zinssatz entwickelt. Die Vorfälligkeitsentschädigung stellt also eine Art Schadensersatz für die Bank dar, wenn er/ sie den Kredit frühzeitig zurückzahlen will.

Alternative 2 bei Scheidung und Finanzierung

Bei Scheidung und Finanzierung besteht aber auch die Alternative, dass ein Partner finanziell stark genug ist, die Abzahlung der Immobilie weiterhin allein zu tragen. Er bzw. sie übernimmt dann die Immobilie allein – vorausgesetzt der Zustimmung des Partners. Wenn die Bank dem Vorhaben zustimmt, kann so dann der eine Partner aus dem Kreditvertrag entlassen werden. Diese Möglichkeit muss mit der Bank (und ggf. steuerlich mit dem Steuerberater) besprochen werden. Die Bonität ist dabei entscheidend. Die Bank wird dabei auch das Risiko der Scheidung bewerten und etwaige Unterhaltszahlungen, etc., wenn diese noch nicht feststehen. Natürlich könnte auch eine Ablösung durch einen anderen Partner, z.B. die Eltern stattfinden. Hierfür ist ausreichend Bonität der Schlüssel.

Bei der Scheidung fällt die Abzahlung des Darlehns für die Immobilie mit in die Berechnung des Zugewinns.

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