Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung – was ist denn das?

Was macht denn die Private Haftpflichtversicherung? Wer einen Schaden an fremden Eigentum verursacht, muss dafür haften. Ob Leichtsinn oder Missgeschick spielt dabei erst einmal keine Rolle, so sieht es der Gesetzgeber. Wir haften für das, was wir kaputt machen. Die Haftung ist dabei nicht beschränkt, sondern gilt für das gesamte Vermögen, sogar zukünftige Lottogewinne können gepfändet werden. Daher ist es sinnvoll, eine Private Haftpflichtversicherung zu haben. Die Privathaftpflicht zahlt dann für drei Schadenarten: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden (falls mit vereinbart). Sie schützt vor finanziellen Risiko, sollte man einen Schaden an fremden Eigentum verursachen. Also der Schutz vor Schadensersatzrisiko. Das gilt auch für die eigenen Kinder. So gehört sie wohl zu den wichtigsten Versicherungen, die es für Privatpersonen gibt und das ist Grund genug, dass wir uns diese Versicherung etwas genauer anschauen.

Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung Standardlizenz AdobeStock_34964854 Markus Bormann

Private Haftpflichtversicherung – und was passiert bei einem Schaden

Die Versicherung prüft erst einmal ob ein Anspruch besteht, d.h. besteht überhaupt eine Verpflichtung zum Schadensersatz und wenn ja in welcher Höhe besteht dieser.  Dabei deckt die Versicherung eine Menge ab. Unter anderem greift sie für die Kosten der Wiederherstellung oder Ersatz von beschädigten Gegenständen, Folgeschäden wie Nutzungsausfall oder Verdienstausfall oder Bergungskosten oder Schmerzensgeld sind mit abgedeckt. Durch die Überprüfung ist aber auch eine Art passiver Rechtsschutz mit enthalten. So werden unberechtigte Ansprüche ggf. auch vor Gericht abgewehrt.

Wer ist denn alles mitversichert?

Als allererstes natürlich ist der Versicherungsnehmer versichert. Hinzu kommen (sofern vereinbart) Lebenspartner, Kinder, Haushaltshilfen oder auch Babysitter. Kinder sind i.d.R. bis zur Volljährigkeit mitversichert bzw. bis sie heiraten. Allerdings sind sie über die Eltern versichert bis zum Ende der ersten Berufsausbildung bzw. solange sie zur Schule gehen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Versicherungsfachmann, gern können wir Ihnen einen kompetenten Ansprechpartner vermitteln. Bei Fragen kontaktieren Sie uns, www.von-stosch.de

Und greift die private Haftpflichtversicherung bei Haustieren?

Schäden durch Kleintiere wie Katzen oder Meerschweinchen sind mitversichert. Bei einem Hund oder Pferd reicht der Haftpflichtschutz nicht mehr aus und es muss eine eigene Haftpflichtversicherung für das Tier abgeschlossen werden.

Was ist denn nicht in der Private Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Alle Schäden, die Sie selbst erleiden bzw. sich gegenseitig zufügen sind nicht abgedeckt. So sind Bußgelder oder Geldstrafen oder Kfz Schäden nicht über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hierfür müsste eine eigene KFZ-Haftpflicht abgeschlossen werden. Auch Ihre Darlehensrückzahlung übernimmt nicht die Versicherung oder Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.