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Warum einen Immobilien Maklervertrag abschließen?

Warum einen Immobilien Maklervertrag abschließen?

Immobilien Maklervertrag: Der Immobilienmarkt ist riesengroß und viel zu oft ist es in manchen Orten nicht einfach, eine Wohnung oder ein Haus zu finden. Wenn es einem nun zu viel Stress bedeutet, selbst zu suchen, kann der Dienst eines Immobilienmaklers in Anspruch genommen werden. Es ist jedoch sehr empfehlenswert, den Vertrag eines Maklers immer genau zu lesen. Immer wieder kommt es vor, dass einige Makler rechtswidrige Klauseln in deren Verträgen unterbringen. In jedem Falle wird der Kunde durch diese Klauseln enorm benachteiligt. Von Stosch Immobilien möchte Sie darüber informieren, worauf Sie achten sollten und welche Rechte Ihnen als Verbraucher zustehen.

Maklervertrag

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Immobilien Maklervertrag bei Kauf oder Miete bzw. Vermietung abschließen

Es ist für Interessenten nicht einfach, sich in dem enorm großen Angebot des Immobilienmarktes einen Überblick zu verschaffen. Eine einfache Lösung für dieses Problem ist es, einen Immobilienmakler zu beauftragen, um das gewünschte Objekt rasch und einfach zu finden. Sicherlich erhält der Immobilienmakler für seine Tätigkeit eine Provision und wir zeigen Ihnen auf, worauf Sie achten sollten, wenn ein Vertrag geschlossen wird.

Gesetzlich geregelt – Warum einen Immobilien Maklervertrag abschließen?

Bei einem Immobilien Maklervertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen einem Interessenten und einem Makler. Diese Verträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch nach Paragraf 652 ff. geregelt. Durch diesen Vertrag ist nicht nur der Makler verpflichtet, für den Interessenten ein geeignetes Objekt zu finden. Auch der Interessent verpflichtet sich nach erfolgreichem Abschluss eine Provision an den Makler zu bezahlen.

Damit eine Maklertätigkeit zustande kommt, bedarf es in den meisten Fällen mindestens 3 Personen und der Vertrag bedarf keiner besonderen Form. Es wird jedoch empfohlen, den Vertrag immer schriftlich zu schließen. Da jedoch aus verschiedenen Gerichtsurteilen hervorgeht, dass Maklerverträge einige Lücken aufweisen, wurden folgende Regelungen festgelegt. Diese Regelungen erfolgten durch Rechtsprechung.

Das Widerrufsrecht beim Immobilien Maklervertrag

In den meisten Fällen wird der Vertrag mit einem Makler nicht in dessen Büro geschlossen. Verträge werden im vielen Fällen per Telefon, Internet oder mittels E-Mail geschlossen. Grundsätzlich besitzt der Interessent ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Ein Makler ist in jedem Falle dazu verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages den Interessenten darauf hinzuweisen. Vergisst der Makler auf das Widerrufsrecht hinzuweisen, kann diese Frist auf 1 Jahr und 14 Tage verlängert werden. Das bedeutet für den Makler, dass er auch bei einer erfolgreichen Vermittlung seine Provision wieder verlieren kann.

Verbotene Klauseln in Maklerverträgen

Es kommt leider immer wieder vor, dass in Immobilien Maklerverträgen verbotene Klauseln untergebracht sind. Eine davon ist es, dass schon vor Abschluss eines Hauptverfahrens eine Provision zu bezahlen ist. Diese Klausel verstößt gegen die gesetzliche Vorgabe eines Maklervertrages. Im Großen und Ganzen sind solche Klauseln unwirksam. Dies gilt auch für Kosten, die für eine Verkaufspreisanalyse gestellt werden. Auch diese Forderung ist gesetzwidrig.

Die Maklerprovision

Es gibt keine gesetzliche Festlegung der Höhe der Provision, die an einen Makler zu bezahlen ist. In jedem Falle muss in einem Maklervertrag fest verankert werden, wer die Provision an den Makler zu bezahlen hat. Die übliche Höhe der Provision liegt zwischen 3 und 7 Prozent des im Kaufvertrag festgehaltenen Wertes.

Die genannten Punkte sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind. Sicherlich gibt es mehrere Punkte und Faktoren. Von Stosch Immobilien beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zu Maklerverträgen.

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