Mindesttemperaturen und Energieeinsparung
Mindesttemperaturen Beschluss
Mindesttemperaturen Seit 01.09.2022 gilt der erste Teil des Beschlusses des Bundeskabinetts betreffend der neuen Maßnahmen zur Energieeinsparung. Diese betreffen Mieter und Vermieter gleichermaßen. Diese Maßnahmen beinhalten das Einsparen von Gas. Der im Winter zu erwartende Engpass bei Gas ließ diese Verordnung für die nächsten sechs Monate gültig werden. Florian von Stosch ist bestens informiert und steht Ihnen auch in diesen schweren Zeiten mit seinem umfassenden Fachwissen zur Seite.
Diese Verordnung beinhaltet folgende Punkte für den privaten Bereich Mindesttemperaturen :
- Die Vorschrift, auf eine bestimmte Mindesttemperatur zu heizen, wird für Mieter ausgesetzt.
- Schwimmbecken im privaten Bereich dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden.
- Gasanbieter müssen vorzeitig über die entstandenen Kosten informieren, um zusätzliche Einsparungsmöglichkeiten durchführen zu können.
Die Punkte für den Bereich der öffentlichen Gebäude:
- Die Höchsttemperatur für öffentliche Gebäude beträgt ab sofort maximal 19 Grad.
- Flure, Foyers oder Durchgangsverkehr werden nicht mehr beheizt.
- Boiler und Durchlauferhitzer sind für Waschbecken nicht mehr nutzbar.
- Beleuchtung von Denkmälern und Gebäuden wird vorübergehend nicht mehr durchgeführt.
Eine weitere Verordnung für private, öffentliche und Firmengebäude enthält Folgendes für die
Mindesttemperaturen :
- Eine jährliche Überprüfung der Heizanlagen, die mit Gas betrieben werden, wird zur Vorschrift.
- Gebäude, die mit einer zentralen Wärmeversorgung durch Erdgas beheizt werden, bedürfen eines jährlichen hydraulischen Abgleichs.
- Ungesteuerte, ineffiziente Heizungsanlagen müssen gegen neue effiziente Pumpen getauscht werden.
Eine weitere Verordnung für Unternehmen sieht Folgendes vor:
- Verbraucht ein Unternehmen mehr als 10 Gigawattstunden jährlich, ist das Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeffizienz zu setzen.
Diskussion betreffend die Mindesttemperatur
Nachdem die Drosselung von Nord-Stream-1 erst auf rund 40 Prozent Leistung erfolgte und nun vorläufig gestoppt wurde, ist guter Rat teuer. Die Diskussion um das Thema Energiesparen ist nun erst so richtig entbrannt. Durch diese Situation bedingt fordert die Bundesnetzagentur das Herabsetzen der Mindesttemperatur auch in privaten Wohnungen.
Die Wohnungswirtschaft ist bei der Mindesttemperatur uneinig
Der Verband der Wohnungswirtschaft hat eine Absenkung der Mindesttemperatur um bis zu 6 Grad bereits befürwortet, wenn die Situation es erforderlich machen sollte. Das bedeutet eine Temperatur von 18 Grad während des Tages und 16 Grad während der Nachtabsenkung. Die Diskussionen sind seit einiger Zeit sehr langwierig und jeder Teilnehmer ist im Endeffekt gegen eine so enorme Absenkung in privaten Wohnungen. Nicht nur, dass die Gesundheit der Bewohner gefährdet ist, ist auch die Substanz der Gebäude wird hierdurch empfindlich geschwächt. Im Moment ist die Lage in Deutschland mehr als angespannt und das Warten auf die Öffnung von Nord Stream 1 versetzt die Menschen zunehmend in Unruhe.
Mindesttemperaturen und Vorgaben für Heizsysteme werfen Fragen auf
Die neuen Verordnungen werfen nicht nur bei privaten Personen, sondern auch bei Unternehmen viele Fragen auf. Eine weitere große Sorge betrifft die Lieferung von Gas aus Russland. Energiesparen ist deswegen von enormer Wichtigkeit, bis dieser Engpass wieder überstanden ist. Mindesttemperaturen in Räumen und Gebäuden sind daher von der Regierung vorab geregelt worden. Ob diese Mindesttemperaturen aber auch wirklich langfristig gesehen eine Lösung bieten, wird man erst später beurteilen können. Florian von Stosch, Ihr Makler und Spezialist in Sachen Immobilien, steht Ihnen selbstverständlich auch bei Fragen rund um die Mindesttemperaturen gerne zur Verfügung. Egal, ob das nun Mieter oder Vermieter betrifft. Alle Fragen rund um Tausch von Gas betriebenen Heizungsanlagen und weitere Vorschriften die Mindesttemperaturen betreffend können Ihnen vom Fachmann beantwortet werden. www.von-stosch.de