Maklerprovision bei Vermietung

Maklerprovision bei Vermietung – was kostet mich der Makler

Wie hoch sind die Kosten bei einer Vermietung einer Wohnung? Wie hoch ist die Maklerprovision bei Vermietung eines Hauses? Wer zahlt die überhaupt und kann ich die Kosten absetzen? Hier ein paar Fragen und Antworten zu dem Thema.

Maklerprovisoin bei Vermietung

Maklerprovisoin bei Vermietung Standardlizenz AdobeStock_502541931 Robert Kneschke

Maklerprovision bei Vermietung – wie hoch ist diese üblicherweise

Die übliche Maklerprovision oder Courtage ist abhängig, wer den Makler beauftragt.

  1. Der Mieter beauftragt den Makler: Hier ist gesetzlich festgelegt, dass die Provision maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. ges. MwSt. (z.Zt. 19 %) betragen darf. Bei Staffel oder Indexmieten bildet die Anfangskaltmiete die Grundlage für die Berechnung der Maklerprovision bei Vermietung
  2. Der Vermieter beauftragt den Immobilienmakler: Hierbei gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Die Courtage kann also frei vereinbart werden. Manche Unternehmen nehmen daher extra Gebühren, z.B. für die Begleitung bei der Übergabe oder für Besichtigungen. Wir als von Stosch Immobilien arbeiten auch hier mit einem Vermietungssatz von zwei Kaltmieten zzgl. MwSt. Das gibt Ihnen als Vermieter Sicherheit und Sie wissen ganz genau, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir vermieten Ihre Immobilie professionell und sicher. Zudem arbeiten wir ausschließlich im Auftrag des Vermieters – Ihr Bonus bei der Vermietung von Wohnraum.

Maklerprovision bei Vermietung – Bestellerprinzip

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt seit 2015 das Bestellerprinzip. Der Besteller – also der Auftraggeber – muss damit die kompletten Kosten des Maklers tragen. Das heißt im Klartext: Sie als Vermieter beauftragen den Immobilienmakler? Dann bezahlen Sie auch alleine. Umlegung auf den Mieter ist nicht erlaubt. Dabei gibt es bei Verstößen empfindliche Bußgelder: Der Gesetzgeber sieht hier bis zu 25.000 Euro vor.

Und Gewerbe Vermietung?

Gewerbeimmobilien bilden eine gewisse Ausnahme, da hier auch die Vertragsfreiheit gilt. Es kommt also sehr auf Laufzeit und Größe des Objektes an. Auch das Bestellerprinzip gilt hier nicht. Die aktuelle Marktsituation gibt also vor, wer die Courtage zahlt. Beim Vermietermarkt zahlt der Mieter (Nachfrage größer als Angebot), beim Mietermarkt zahlt der Vermieter (Nachfrage kleiner als Angebot). Natürlich wird dieses auch durch Mietpreis, Lage, Ausstattung und der Immobilie selbst beeinflusst.

Und wann muss ich die Maklerprovision bei Vermietung zahlen?

Bei der Courtage oder der Provision handelt es sich um Erfolgshonorar. Nur bei Erfolg verdient der Makler Geld. Ohne erfolgreichen Abschluss kein Geld. Bei der Vermietung von Immobilien ist dieser Zeitpunkt mit Abschluss des Mietvertrages erreicht. In der Regel arbeitet deswegen ein Makler aktiv – Ausnahmen bestätigen hierbei wohl die Regel. Auch sollte der Makler nicht zu sehr finanziell von dem Abschluss abhängig sein. Das gilt gleichermaßen für Verkauf und Vermietung von Immobilien. Nur den Abschluss holen und Courtage kassieren, kann für Sie als Vermieter nicht sinnvoll sein. Bitte, wir wollen alle Geld mit unserer Arbeit verdienen. Bei der Vermietung gilt aber: Die Auswahl des Mieters ist das wichtigste Kriterium. Eine Vorauszahlung der Maklerprovision bei Vermietung ist auch ges. verboten. Achten Sie nur auf die richtige Auswahl des Maklers Ihres Vertrauens.

Kann ich die Maklerkosten absetzen?

Bei V & V (Vermietung und Verpachtung) kann man die Kosten für den Makler als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Generell gilt, dass alle Kosten, die zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhaltung der Mieteinnahmen anfallen, auch angesetzt werden können. Genauere Angaben gibt es bei Ihrem Steuerberater.

Wir vermieten Ihre Immobilie

Ob Haus oder Wohnung, ob Halstenbek oder Rellingen. Wir sind Ihr Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg. Die Vermietung schnell durchführen zum besten Mietpreis ist wie die Mieterauswahl eines der Hauptziele dabei. Möchten Sie die Vermietung in professionelle Hände geben? Dann lassen Sie uns unverbindlich sprechen. Kontaktieren Sie uns gerne und lernen Sie uns kennen, www.von-stosch.de