Klimaabgaben für Vermieter
Klimaabgaben für Vermieter für Öl und Gas Heizungen
Klimaabgaben für Vermieter ab 2023. Ab dann muss sich der Vermieter an den CO₂-Abgaben mit beteiligen. Aber wie werden die Kosten verteilt? Dafür sind einige Faktoren zu beachten. Kommt hier die Entlastung für Mieter?
Stufenmodell Klimaabgaben für Vermieter
Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag beschlossen, dass der CO₂-Preis soll nach dem sog. Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Die Grundregel ist: Je klimafreundlicher die Immobilie, desto weniger muss der Vermieter von den Kosten übernehmen. Die Regierung nennt es „faires Model“ und dass die „Entlastung für den Mieter in Deutschland“ durch die Klimaabgaben für Vermieter komme. Auch sollen die Mieter dadurch zum Energiesparen angeregt werden. Vermieter sollen so zu Inventionen in die Energieeffizient animiert werden. Ob das bei dem vorherrschenden Wohnraummangel so einfach klappt, sei infrage gestellt.
Klimaabgaben für Vermieter Klimaschutz ist das Ziel
Bereits seit 2021 muss durch Mieter eine Klimaabgabe bezahlt werden. Dabei sind Gebäude, die mit Gas oder Öl beheizt werden, betroffen. So soll der CO₂ Ausstoß (Kohlendioxid) reduziert werden. Sparen ist die Devise. Da das Heizverhalten nur einen bedingten Einfluss auf den Verbrauch hat, hat die Regierung jetzt auch die Vermieter in die Pflicht genommen. Denn auch die Isolierung des Hauses oder der Fenster, aber auch welche Heizung in der Immobilie verbaut ist, bestimmen den Verbrauch maßgeblich. So sollen Mieter und Vermieter zu sparsamen, energieeffizienten Immobilien und Heizverhalten gesteuert werden.
Kostenaufteilung
Bei schlecht gedämmten Immobilien sollen dabei die Vermieter bis zu 95 % der Kosten des CO₂ Preises übernehmen. Je klimafreundlicher das Haus, desto weniger Abgaben hat der Vermieter zu leisten. Die Triebhausgase müssen reduziert werden. Auch müssen die Mieter bei sehr energieeffizienten Gebäuden die Kosten weiterhin alleine tragen. Das soll den Vermieter anregen, zu investieren. Mietervertreter befürchten, dass diese Kosten aber auch 1:1 an die Mieter weitergegeben werden. Für Denkmalschutzimmobilien gibt es Ausnahmen. Für Geschäftsräume und Immobilien, in denen niemand wohnt, soll es eine hälftige Aufteilung der Kosten geben, außer es wird vertraglich anders geregelt.
Finanzen
Momentan sind pro Liter Heizöl 8Cent und pro Kilowattstunde Gas 0,5 Cent zu zahlen. Das macht bei einem Durchschnittsverbrauch Gas für eine Familie ca. 130 Euro, bei Öl ca. 200 € aus (CO₂-Preis für Öl liegt höher). Die Aufteilung erfolgt dann nach Energieeffizienz des Gebäudes.
Zukünftige soll die CO₂-Abgabe steigen. Dieses hat die Bundesregierung wegen der Energiekrise und der Inflation erst einmal ausgesetzt. Hier soll die Erhöhung Anfang 2024 kommen.
Klimaabgaben für Vermieter – und wie soll es berechnet werden?
Der CO₂ Ausstoß für jede Immobilie muss berechnet werden, damit abgeschätzt werden kann, wie klimafreundlich es ist. Die Bundesregierung hat dabei geplant, dass die Vermieter die Berechnung durchführen sollen. Es sollen dabei „alle erforderlichen Daten an die Hand gegeben werden“. Wie sich bei der Grundsteuerneuberechnung gezeigt hat, ist die Frage, ob die Verbraucher damit ein wenig überfordert sein könnten bzw. die Vorlagen dann richtig ausfüllen können. Entsprechend bemängelt auch die Opposition die CO₂-Abgabe. Eine Belohnung für erfolgreiche Sanierungen wäre vielversprechender, da der Brennstoffverbrauch zum einen auch vom individuellen Verbrauch der Mieter abhänge und dem Wetter. Verlierer seien kinderreiche Familien und ältere Menschen, die mehr heizen müssten.
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