Indexmietvertrag

Indexmietvertrag – das kann teuer werden

Indexmietvertrag – wer den unterschrieben hat, kann ggf. mit heftigen Mieterhöhungen rechnen und zwar in Höhe der Inflationsrate. Warum ist das so? Ein Indexmietvertrag orientiert sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und nicht z.B. an der ortsüblichen Miete. .

Indexmietvertrag haben Vor- und Nachteile. Immer gibt es zwei Medaillenseiten. Momentan überwiegen die Nachteile nach Mietervereinen. Der vom statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für Lebenshaltung ist Grundlage für die Anpassung beim Indexmietvertrag. Er entspricht also quasi der Inflationsrate. Dabei gilt, dass die Indexmiete nur einmal im Jahr angehoben werden darf. Die Mieterhöhung ist dem Mieter schriftlich mitzuteilen und greift dann aber dem übernächsten Monat. Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt: sinken die Verbraucherbreise geht die Miete auch wieder nach unten (wenn es vom Vermieter eingefordert wird).

Indexmietvertrag

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Indexmietvertrag und Inflation

Laut Statistischen Bundesamt lag die Inflation im Oktober 2022 bei 10,4 %. Das kann dadurch zur bösen Überraschung bei einem bereits bestehende Indexmietvertrag führen. Mietervereine fordern daher das Eingreifen der Politik und warnen vor dem Abschluss einen solchen Vertrages. In Dresden wurde bei den Indexmietverträgen eine Steigerung um 7,94 % bisher beobachtet, das entspricht im Schnitt ca. 60 Euro im Monat. Viele Vermieter haben bereits den Indexmietvertrag für sich erkannt und verwenden ihn. Für Mieter ist fehlender Verhandlungsspielraum Grund einen derartige Vertrag zu unterschreiben, so der Bund. Gerade in Metropolregionen ist Wohnungsknappheit deutlich spürbar.

Indexmietvertrag oder doch lieber eine Staffel?

Wir empfehlen i.d.R. die Staffelvereinbarung. Sie ist eine faire Regelung sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Zudem ist die Aufklärung über Vor- und Nachteile wichtig, sowohl für Mieter als auch für Vermieter bei einer Wohnung oder einem Haus. In der nahen Vergangenheit waren sicherlich Mieterhöhungen durch Indexmietvertrag die Ausnahme. Jetzt ist dafür mit einer deutlichen Steigerung zu rechnen. Es ist hier die Frage, ob wir von einer längerfristigen Inflation reden oder einer Sprunginflation. Allerdings gibt es bei den Indexmietverträgen keine Verjährung der Ansprüche, so dass bei der Anpassung der Miete die Veränderung des Verbraucherpreisindexes greift. So haben in Dresden Mieter, die seit 2015 keine Erhöhung erhalten haben auf einmal eine Erhöhung von ca. 19% erhalten. Auch gilt die Mietpreisbremse nicht für den Indexmietvertrag.

Einfach akzeptieren

Hier wird von den Experten empfohlen die Mieterhöhung einfach zu akzeptieren. Es gäbe im Mietrecht momentan keine Grenze für Erhöhungen aus Indexmieterhöhungen. Klar, dass die Forderung laut wird die Anwendbarkeit der Kappungsgrenze auch bei Indexmietverträgen durchzusetzen. Selbstverständlich gibt es hier auch entsprechende Gegenstimmen von z.B. Haus & Grund, die anführen, dass all die „guten Jahre mit niedriger Inflation diese Vorteile auf Mieterseite genießen, jetzt aber die Nachteile einer höheren Inflation einseitig den Vermietern zuweisen“. Die Linksparteil hat aktuell einen Antrag beim Bundestag auf Abschaffung der Indexmiete gestellt.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu dem Thema. Schreiben Sie uns gerne www.von-stosch.de