Indexmietenreform

Indexmietenreform Bundesratsinitiative aus Hamburg

Indexmietenreform soll in Hamburg Wahrheit werden. Der rot-grüne Hamburger Senat fordert eine Deckelung bei Indexmietverträgen für ganz Deutschland. So wurde es am 22. November beschlossen. Die Indexmietenreform soll dabei vorgeben, dass Indexverträge nicht mehr als 3,5 % pro Jahr steigen dürfen. Kommt also der Deckel für die Indexmieten und eine Indexmietenreform? So soll die Verteuerung der Lebenshaltungskosten gedämpft werden. So wurde die Bundesratsinitiative zur Begrenzung des Anstiegs von Indexmieten verabschiedet. Damit folgt der Senat den Forderungen der Fraktion von SPD und Grünen in der Hamburger Bürgerschaft. Hier wird der Indexmietvertrag als „Falle“ betrachtet.

Indexmietenreform

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Indexmiete und Indexmietenreform

Bei einem Indexmietvertrag vereinbaren Mieter und Vermieter vertraglich, dass wenn die Verbraucherpreise steigen, auch die Kaltmiete für die Immobilie steigt. Leitlinie hierfür ist der Preisindex des Statistischen Bundesamtes. So können dann Wohnungsmieten angeboten werden. Siehe auch unseren Beitrag vom 24.11.2022, https://von-stosch.de/indexmietvertrag/ . Im Oktober lag die Teuerungsrate (=Inflationsrate) bei rund 10,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Indexmietenreform Schutz der Mieter

Das Ziel ist klar: Mit der Bundesratsinitiative sollen Mieter geschützt werden. Andernfalls drohen durch die hohe Inflation erhebliche Mietpreissteigerungen. Die drastischen Mieterhöhungen werden viele Hamburger Haushalte nicht leisten können. Zudem würden durch die Kappungsgrenze von 3,5 % Steigerung pro Jahr auch die ortsüblichen Vergleichsmieten geschützt werden. Andernfalls würden die Vergleichsmieten schlichtweg „durch die Decke“ gehen. Die letzten Mietspiegelerhebungen haben deutlich gezeigt, dass immer mehr und mehr Vermieter von Indexverträgen in der Hansestadt Gebrauch machen. So hat sich zwischen 2015 und 2021 die Zahl der Indexmietverträge mehr als verdoppelt und liegt aktuell bei rund 8 Prozent. Das entspricht rund 60.000 Haushalten. Die gestiegenen Lebenshaltungskosten sollen jetzt nicht noch von einer Preisspirale am Wohnungsmarkt gefolgt werden. Grund genug für die Forderung einer Indexmietenreform.

Weitere Pläne der Stadt Hamburg

Neben der Indexmietenreform plant Hamburg einen „neue“ Bodenpolitik. Dabei müssen öffentliche Unternehmen frei werdende Immobilien der Stadt anbiete. Dieses wurde ebenfalls am 22. November entschlossen. Auch hier wurden weitere Regelungen entschieden.

Weiterhin soll gesetzlich in Zukunft gegen Mietwucher vorgegangen werden – so Hamburgs Justizsenatorin A. Gallina (Grüne). Dabei fordert sie die einfachere Nachweismöglichkeit und härtere Bußgelder bei Mietwucher.  Bisher wurden diese Vorschläge aber abgelehnt. Sie haben Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns gerne, www.von-stosch.de