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Haus bewerten

So lässt sich der Wert ihres Hauses ermitteln

Der Angebotspreis entscheidet häufig schon über den Erfolg eines Hausverkaufs. Er sollte realistisch sein, damit die Kaufinteressenten weder abgeschreckt noch skeptisch gemacht werden. Die Grundlage für einen realistischen Kaufpreis bildet die Hausbewertung. Wie Sie Ihr Haus bewerten erfahren Sie.

Wann ist welche Hausbewertung sinnvoll?

Es gibt zahlreiche Gründe, die für die Bewertung eines Hauses sprechen neben dem Ziel das Haus zu verkaufen. Auch steuerliche Gründe wie Schenkung oder Erbschaftssteuer werden oftmals Grund für eine Immobilienbewertung. Wenn Sie also die ihr Haus vererben oder sogar zu Lebzeiten noch verschenken wollen, ist der sogenannten Markt-  bzw. Verkehrswert zu ermitteln. Die jeweiligen Steuern bzw. deren Höhe resultieren aus den Wert des Hauses. Aber auch bei Scheidung oftmals der Wert einer gemeinsamen angeschafften Immobilie zu ermitteln. Daher gibt es unterschiedliche Arten ein Haus bewerten zu lassen.

Wer kann mein Haus bewerten?

Letztlich entscheidet der Einzelfall, wer ihr Hausbewertung durchführen sollte. Ob das Haus bewerten durch einen Sachverständigen stattfindet oder einen Immobilienmakler oder durch den Eigentümer selbst ist stark abhängig davon, für wen die Bewertung ist und für was.

Haus bewerten durch den Hausbesitzer

Eigentümer können ihr Haus in Eigenregie bewerten. Dieses ist eigentlich nur empfehlenswert wenn der Wert nicht von einer offiziellen Seite gefordert ist. Auch bei Hausverkauf sollte ein Fachmann involviert werden. Denn ein Haus bewerten ist für viele Eigentümer eine Herausforderung. Warum ist das so? Zum einen haben Sie als Eigentümer eine emotionale Bindung, zum anderen sind Hauseigentümer in den seltensten Fällen mit den verschiedenen Bewertungsmechanismen der Immobilienbewertung vertraut. Ein kleiner Fehler kann hier große Zahlen bewirken. Denn beim Hausverkauf ist eine neutrale Bewertung die Grundlage für den erfolgreichen Verkauf. Ein zu niedrig oder zu hoch angesetzter Verkaufspreis schreckt ihre Kaufinteressenten ab. Nachträgliche Preisanpassung schaden nur ihrem erzielten Verkaufspreis. Zudem ist die erste Einschätzung durch einen Immobilienmakler oftmals kostenfrei.

Haus bewerten durch einen Sachverständigen

Bei einem Gerichtsverfahren zum Beispiel bei Scheidung in (Zugewinngemeinschaft) oder einer Zwangsversteigerung sind oftmals die Besitzverhältnisse zwischen den Parteien zu klären. Hierbei benötigt der Hausbesitzer bzw. die Hausbesitzer ein professionell erstelltes Vollgutachten. Der Sachverständige soll also den Marktwert bzw. Verkehrswert des Hauses bestimmen, damit sich niemand übervorteilt fühlt. Der Gutachter bzw. Sachverständiger sollte dabei Partei neutral sein. Ebenso ist es ratsam einen Sachverständigen ins Boot zu holen, wenn sich die Banken oder das Finanzamt für den Wert des Hauses interessieren. Dabei hängt das Honorar des Sachverständigen vom Verkehrswert der Immobilie ab. Zudem sind bei einem Scheidung für den Zugewinn zwei Zeitpunkte für die Wertermittlung maßgebend. Der Tag der Eheschließung und der Tag der Zustellung der Scheidung. Es sind also zwei unterschiedliche Wertermittlungsstichtage zu berücksichtigen. Dieses kann gegebenenfalls die Kosten eines Gutachtens erhöhen. Auch verschiedene Rechte wie Nießbrauch erhöhen die Kosten des Wertgutachtens, da sie beim Thema Haus bewerten zu berücksichtigen sind. Dabei wird der Immobiliensachverständige oder Immobiliengutachter drei Verfahren zur Wertermittlung in Betracht ziehen: das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren.

Haus bewerten durch den Immobilienmakler

Ein erfahrener Immobilienmakler kann den Wert ihres Hauses schätzen. Dieses ist gerade bei der Planung des Verkaufs der Immobilie ratsam. Er wird wie auch der Sachverständige eine Vorortbesichtigung durchführen, um alle Besonderheiten Immobilie berücksichtigen zu können und den optimalen Verkaufspreis zu ermitteln. Die Preiseinschätzung von von Stosch Immobilien ist dabei für sie als Eigentümer kostenfrei und unverbindlich. Sie als Eigentümer entscheiden erst nach der Preiseinschätzung, ob sie ihr Haus mit von Stosch Immobilien verkaufen möchten. Für sie als Verkäufer ist die Leistung kostenfrei. Florian von Stosch ist Dekra zertifizierte Immobilienmakler aber auch Dekra zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Dadurch ist er in der Lage, Ihnen bei all ihren Anliegen rund um die Hausbewertung helfen zu können. Wollen Sie also ihr Haus bewerten, vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin mit von Stosch Immobilien.

Haus bewerten

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Immobilie bewerten – das Verkehrswertgutachten

Immobilie bewerten mit von Stosch Immobilien

Ein Verkehrswertgutachten erfüllt die Anforderungen des Paragrafen 194 Baugesetzbuch und dient dazu, den Marktwert eines Grundstücks bzw. einer Immobilie festzustellen. Verkäufer, Käufer, Erben aber auch Richter nutzen das Verkehrswertgutachten, um einen verlässlichen Kaufpreis zu erhalten. Eine Immobilie bewerten durch ein Verkehrswertgutachten wird somit bei Vermögensauseinandersetzung, Zwangsversteigerung oder beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung, bei Erbschaft oder Schenkungsteuer als Grundlage zur Klärung des finanziellen Sachverhaltes bzw. des Marktwertes einer Immobilie benutzt. Dabei ist der Marktwert bzw. der Verkehrswert definiert als der zum Zeitpunkt seiner Ermittlung der wahrscheinlich zu erzielende Kaufpreis auf dem Grundstücksmarkt wäre. Dabei sind persönliche und ungewöhnliche Verhältnisse, die den Wert beeinflussen könnten, außer Acht zu lassen. Bei der Immobilienbewertung einer Immobilie durch ein Verkehrswertgutachten hat der Gutachter seine Neutralität zu wahren.

Immobilie bewerten – verschiedenen Faktoren

Wenn man eine Immobilie bewerten will, sind verschiedene Faktoren zu beachten:

  • der Wertermittlungsstichtag, sprich derzeit Zeitpunkt an dem die Ermittlung stattfindet
  • die Eigenschaften und die Beschaffenheit des Grundstücks und der Immobilie, wie Wohn- und Nutzfläche, Baujahr, Gebäudezustand, usw.
  • Rechtliche Gegebenheiten wie etwa ein Nießbrauch, ein Wegerecht oder ein Wohnrecht

Um eine Immobilie bewerten zu können, muss die Art des Bewertungsobjekts berücksichtigt werden, da je nach Objektart verschiedene Richtlinien zum Einsatz kommen.

  • Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie)
  • Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (Ertragswertrichtlinie)
  • Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie)

Die Richtlinien zum Immobilie bewerten unterliegen dabei ständigen Änderungen. Daher macht es Sinn, dass zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung einer ständigen Fortbildungspflicht unterliegen. Als Datengrundlage zur Ermittlung des Verkehrswertes dienen unter anderen die Daten des jeweiligen Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Voraussetzung zur Verwendung der Daten sind qualifizierte Daten.

So ist zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nicht nur eine umfangreiche Recherche notwendig, auch die Plausibilisierung der Daten ist zwingend erforderlich. Wenn man also eine Immobilie bewerten will, und der Wert belastbar sein soll, muss der Sachverständige viele verschiedene Angaben haben, um die Immobilie qualifiziert bewerten zu können. Dabei muss das Verkehrswertgutachten für den Laien verständlich sein.

Verkehrswert ermitteln – praktische Vorgehensweise

Nicht immer muss beim Thema Immobilie bewerten ein volles Gutachten erstellt werden. Oftmals reicht es auch, ein Kurzgutachten oder eine Marktwertanalyse durchzuführen. Wie beschrieben ist bei einem vollständigen Verkehrswertgutachten viel Recherche zu betreiben und wieder verschieben, Beschreibung und Erklärung, aber auch Angaben zwingend erforderlich. Dementsprechend ist auch ein hoher Arbeitseinsatz, aber auch der Kauf von verschiedenen Daten notwendig. Somit ist das Verkehrswertgutachten auch am teuersten, wenn man die Leistung bei einem zertifizierten Sachverständigen beauftragt.

Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung sind wir in Sachen Immobilie bewerten ihr Ansprechpartner. Beim ersten kostenfreien Termin besprechen wir Ihnen die genaue Aufgabenstellung. Geht es dabei um den Immobilienverkauf, kann eine Marktwerteinschätzung für sie vollkommen ausreichend sein. Bei anderen Aufgabenstellungen für Immobilie bewerten, zum Beispiel Scheidung oder ab Erbauseinandersetzung ist oftmals ein Verkehrswertgutachten erforderlich.

Beim Ortstermin wird dann Ihr Haus, ihre Wohnung besichtigt. Eine Immobilienbewertung sollte immer mit einem Ortstermin verbunden sein. Gerade die kleinen Details machen oftmals einen erheblichen Wertunterschied Haus. Welche Eigenschaften der Immobilie sind werteren und welche wertmindernd? Ein professioneller Sachverständiger ist hierfür unabdingbar. Egal ob Werteinschätzung oder Verkehrswertgutachten. Dabei benötigen wir verschiedenste Unterlagen für die Verkehrswertermittlung, wie Grundrisse, Schnitte, Baupläne, Grundbuchauszug, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung, Mietverträge oder auch Eintragungen für Wohnrechte oder Wegerecht. Sollten Unterlagen nicht vorhanden sein, besorgen wir diese mit Vollmacht des Eigentümers bzw. erstellen ein Aufmaß der Immobilie.

Immobilie bewerten – Ermittlung des Verkehrswertes ihrer Immobilie

Sie möchten den Verkehrswert ihrer Immobilie ermitteln lassen? Kontaktieren Sie uns. Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger und DEKRA-zertifizierter Immobilienmakler ist Florian von Stosch ihr Ansprechpartner, wenn es um das Thema Immobilie bewerten geht. In einem ersten kostenfreien Termin besprechen wir Ihnen die sinnvollste Vorgehensweise.

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04101 68364

 

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