Immobilie bei Scheidung – das gemeinsame Haus, die gemeinsame Wohnung
Immobilie bei Scheidung – muss das Haus der Scheidung zum Opfer fallen? Teil 1
Nicht immer geht eine Partnerschaft friedlich auseinander. Wenn man im Streit auseinander geht kann gerade das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung bei Immobilie bei Scheidung sehr kompliziert werden. Als Immobilienmakler sind wir immer wieder auch Vermittler oder Problemlöser. Nicht nur gegenüber dem Käufer und Verkäufer die Ideale Lösung für den Immobilienverkauf zu finden, sondern auch intern zwischen den streitigen Ehepartnern.
Immobilie bei Scheidung – der Hauskauf
Selten haben Menschen beim Hauskauf einen großen Koffer, und bezahlen ein Haus bar. Es muss finanziert werden. So auch unsere Familie Maier, die vor ein paar Jahren ein Haus gekauft hat. Dieses soll nun der Trennung zum Opfer fallen. Ein mehr als alltäglicher Fall – leider – im Berufsleben eines Maklers.
Vor fünf Jahren hat Familie ein Haus gekauft. Der Kaufpreis lag bei 300.000 Euro. Mit dem angesparten Eigenkapital konnten Sie 50.000 Euro aufbringen und die Kaufnebenkosten. Die Renovierung hat Herr Maier in liebevoller Kleinarbeit selbst erledigt. Das Haus, was Sie sich gekauft hatten war etwas in die Jahre gekommen aber mit großem Garten und geräumig für die Junge Familie mit den zwei Kindern. Ein Zuhause ist hier entbanden. Für den Kredit von insgesamt 250.000 Euro haben die Maiers monatlich 1250 Euro Zins und Tilgung bezahlt. Nach fünf Jahren bei Immobilie bei Scheidung ist es natürlich weit davon entfernt schuldenfrei zu sein, so dass ca. 220.000 Euro noch bei der Bank stehen. Immerhin tilgten die Maiers mit 2%. Doch wer soll bei Immobilie bei Scheidung die Rate weiter tragen.
Immobilie bei Scheidung – wer bezahlt den Kredit?
Beide Ehepartner haften zunächst einmal für den Kredit bei der Bank. Daher sollte – selbst im Streitfall – dafür von beiden Seiten Sorge getragen werden, dass eine Lösung gefunden wird, dass der Kredit weiter bedient wird, bis Sie sich zu einer endgültigen Lösung geeinigt haben bei Immobilie bei Scheidung. Andernfalls wird beider Geld im wahrsten Sinne des Wortes vernichtet. Die Bank wird auf ihr Geld bestehen, auch wenn diese gerade bei Scheidungen oft die Füße etwas länger stillhalten. Spätestens aber nach sechs Monaten wird ein freier Verkauf für die Maiers nicht mehr möglich sein, da die Bank dann in die Zwangsversteigerung geht, falls der Kredit nicht bedient werden sollte. So ist der Verkauf der Immobilie auf dem freien Markt nicht mehr möglich und die Eigentümer schaden sich beide. Zwangsversteigerungsobjekte werden in der Regel 20-30% unter Wert angeboten. So sollte wenn schon Verkauf das Ziel freier Verkauf sein. Selbstverständlich sind auch andere Regelungen bei Immobilie bei Scheidung möglich. Ob ein Partner im Haus wohnen bleibt und den anderen auszahlt, oder oder oder. Sprechen Sie mit uns als Immobilienexperten. Wir helfen Ihnen die richtigen Entscheidungen zu treffen.
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