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Hausverkauf bei Scheidung

Hausverkauf bei Scheidung: Was wird bei Scheidung aus der gemeinsamen Wohnung bzw. dem gemeinsamen Haus?

Wenn die Ehegatten nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, gilt bei der Scheidung der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In Deutschland wird ca. jede dritte Ehe wieder geschieden. Dabei kommen neben dem emotionalen Stress, auch finanzielle Fragen auf die Betroffenen zu. Soll ein Ehepartner das Haus behalten und den anderen auszahlen oder soll das Haus bzw. die Wohnung verkauft werden? Was ist mit den Schulden? Beim Hausverkauf bei Scheidung stellen sich viele Fragen, die eigentlich gemeinschaftlich entschieden werden müssen. Schließlich lassen sich Immobilien ja nicht ohne weiteres einfach teilen.

Wenn ein Zugewinn Gemeinschaft vorliegt bedeutet das unter anderem, dass bei der Scheidung zum Zugewinnausgleich kommt. Hier kommt es zu einem finanziellen Ausgleich unter den Ehepartnern für die während der Ehezeit erworbenen Vermögensgüter. Für beide Parteien sollte es erstrebenswert sein eine friedliche Einigung zu finden. Denn falls eine Einigung nicht möglich ist entscheidet im Ernstfall das Gericht. Dieses ist gleichbedeutend mit wesentlich höheren Kosten als bei einer außergerichtlichen Einigung.

Hausverkauf bei Scheidung: wem steht was beim Hausverkauf zu?

Das gemeinsam erworbene Vermögen wird bei der Trennung geteilt. D. h. eben Ehe Partner gehören 50 %. Beim Hausverkauf bei Scheidung wird so 50/50 geteilt. Sowohl die Kosten für den Verkauf aber auch der Gewinn. Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, dass ein Ehepartner den anderen auszahlt. Dieser überschreibt im Gegenzug seinen Anteil der Immobilie. So erhält einer der beiden die Immobilie zu 100 %. Aber häufig ist das Haus oder die Wohnung noch gar nicht abbezahlt, wenn es zu Scheidung kommt. Aber wer haftet für den Kredit? Grundsätzlich gilt, dass der der den Vertrag bei der Bank unterschrieben hat auch für den Hauskredit haftet. Für die Bank ist es dabei egal, ob die Eheleute noch verheiratet sind oder nicht, oder ob sie da wohnen. Im Regelfall sind beide Ehepartner Kreditnehmer, da ja auch gemeinsam gekauft wurde. Dieses aber gleichbedeutend damit, dass jeder der Ehepartner durch die Bank auf den vollen Betrag in Anspruch genommen werden kann. Wenn sich beim Hausverkauf bei Scheidung die Ehepartner partout nicht einigen können, kann es auch zu einer sogenannten Teilversteigerung kommen. So wird das Haus dann zwangsversteigert, was in der Regel mit einem deutlichen finanziellen Nachteil verbunden ist. Bei einem normalen Immobilienmarkt erzielen solche Versteigerung Erlöse von ca. 70 % des tatsächlichen Marktwerts. Die Teilversteigerung kann von einem der beiden beim Amtsgericht beantragt werden, wenden Uneinigkeit über den Hausverkauf bei Scheidung besteht.

Hausverkauf bei Scheidung: was soll denn nun geschehen?

Die Realteilung: bei der Realteilung wird das Haus in zwei baulich abgeschlossene Wohneinheiten umgebaut, sodass zwei Wohnungen entstehen in den entweder der jeweilige Ehepartner wohnen kann, der jeweilige Teil weiter verkauft oder vermietet werden kann. Hierfür müssen allerdings gewisse Voraussetzungen vorliegen. Zum einen sollten sich die ehemaligen Ehepartner darüber einig sein, dass man sich vorstellen kann weiterhin nebeneinander zu wohnen und zum anderen muss die Immobilie einen entsprechenden Umbau überhaupt zulassen. Dieses wird in der Realität eher selten erreicht. Daher ist die Realteilung in der Praxis ein sehr sehr, seltener Fall.

Hausverkauf bei Scheidung: der wohl häufigste Fall ist der Verkauf der gemeinsamen Immobilie. So kann der Erlös sauber unter den beiden aufgeteilt werden. Die Eigentumsanteile am Haus bzw. an der Immobilie geben die prozentuale Aufteilung vor. Ein großes Problem ist oftmals, dass die Kredite in diesem Zuge getätigt und abgelöst werden müssen. Hierbei fallen häufig Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank an. Diese können sehr erheblich sein. Nach Ende des Trennungsjahres kann jeder der beiden Ehepartner den Hausverkauf bei Scheidung verlangen. Weigert sich der andere Partner, kann sogar auf die Erteilung der Zustimmung geklagt werden. Allerdings muss dazu gesagt werden, dass es häufig Sinn macht nicht auf die Einreichung der Scheidung zu warten. Wenn absehbar ist, dass die Scheidung durchgeführt wird, kann sich das Ehepaar auch darauf einigen, den Verkauf früher zu beginnen. Wenn Munk das Trennungsjahr erst abwartet, kommen die ehemaligen Ehepartner oft unter Zeitdruck, was gleichbedeutend ist, dass der Kaufpreis am Ende geringer ausfällt. Zudem wird beim Hausverkauf bei Scheidung oftmals für den Zugewinnausgleich Liquidität benötigt, so dass der Hausverkauf bei Scheidung während das Trennungsjahres dieses erst ermöglicht.

Ehepartner auszahlen: wenn einer der Ehepartner im Hochhaus wohnen bleiben will, besteht auch die Möglichkeit, dass er den anderen bzw. dessen Eigentumsanteile ausbezahlt und die Immobilie vollständig übernimmt. Hier muss die Bank allerdings auch zustimmen, denn der Ehepartner soll ja auch aus der Haftung entlassen werden. Die Bank ist hierzu nicht verpflichtet. So kann es bei nicht ausreichender Bonität oft doch zum Hausverkauf bei Scheidung kommen.

Die Teilversteigerung: wie bereits oben erwähnt kann eine Teilversteigerung vorangetrieben werden. Gegen den Antrag auf Teilversteigerung können auch Einsprüche erhoben werden. Hierzu ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt unabhängig. Zudem sollten sich die Ehepartner überlegen, dass die Erlöse bei einer Teilversteigerung in der Regel geringer ausfallen und vom Verkaufserlös sowohl Gerichtsakt auch Sachverständigenkosten abgehen. Die Teilversteigerung stellt in der Regel die schlechteste Lösung dar.

Gemeinsame Kinder: falls die Ehepartner beide wünschen, dass die Immobilie in der Familie bleibt, kann das Haus oder die Wohnung auf auf Kinder übertragen werden. Sollten die Kinder bzw. das Kind noch minderjährig sein bedarf es der Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes. Eine Schenkung kann auch nur bei Einigkeit der Elternteile erfolgen.

Hausverkauf bei Scheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung

eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist, wenn das Ende der Ehe abzusehen ist eine Möglichkeit nachträglich eine Art Ehevertrag zu schließen. Unter anderem kann hier vereinbart werden die Unterhaltsberechnung von Ehegatten, Unterhaltsberechnung von gemeinsamen Kindern, der Zugewinnausgleich, Fragen bezüglich des Haushalts bzw. der ehelichen Immobilie oder der Versorgungsausgleich. Diese Vereinbarung muss notariell beurkundet und beim Gericht protokolliert werden.

Eine Scheidung an sich ist schon nicht einfach. Der Hausverkauf bei Scheidung gehört leider oftmals zu den unangenehmen Entscheidung. Oftmals ist es aber die einzige Lösung sich finanziell auseinander zu dividieren.

Als Sachverständiger für Immobilienbewertung aber auch als Immobilienmakler begleitet Florian von Stosch oft Paare beim Verkauf ihrer Immobilie. Eine friedliche, gemeinschaftliche Lösung beim Hausverkauf bei Scheidung ist für beide Seiten erstrebenswert. Vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin.

Hausverkauf bei Scheidung

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Scheidung Eigenheim – der Verkauf der eigenen Immobilie Teil 4

Scheidung Eigenheim – von Stosch Immobilien Ihr Immobilienmakler berät Sie rund um die Immobilie

Familie Maier möchte gern auch nach der Trennung das Haus behalten. Frau Maier soll mit den gemeinsamen Kindern auch bei Scheidung Eigenheim im Haus wohnen bleiben. Sie bezahlen jeweils das Haus zu Hälfte. Gemäß der Düsseldorfer Tabelle und nach Abzug aller Kosten bleiben hat Frau Maier ca. 2000 Euro und Herr Maier 1150 Euro im Monat zum Leben. Er muss daraus Miete und Leben bezahlen und Sie zwar keine Miete mehr, aber die hohen Nebenkosten des alten Hauses. Allerdings fällt der Splittingvorteil nach einem Jahr weg, so dass das Haupteinkommen von Herrn Maier weiter sinkt, da die Steuerlast steigt. Kurz gesprochen bewegen sich beide am Rand der Zahlungsunfähigkeit, wenn sich nichts ändert. Ist es möglich das Scheidung Eigenheim zu halten?

Scheidung Eigenheim – doch der Verkauf des Hauses?

Wenn sich die finanzielle Situation der Maiers nicht stark ändert, wird ein Verkauf quasi nicht zu verhindern sein, da sie immer weiter in die Zahlungsunfähigkeit rutschen. Es ist sicherlich dabei zu überlegen, ob es Alternativen gibt, dass das Scheidung Eigenheim behalten werden kann. Ob Grundstücksteilung oder auch Untervermietung von Räumen zum Erhalt des Hauses muss je nach Einzelfall beurteilt werden. Bei Verkauf würden beide – sowohl Herr Maier als auch Frau Maier mit einem Plus von 40.000 aus der Sache gehen und wären danach schuldenfrei. Von Stosch Immobilien berät Sie bei Scheidung Eigenheim Verkauf oder nicht. Als erfahrener Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg wissen wir um Vor- und Nachteilen von Lagen aber auch um die fundierte Immobilienbewertung.

Scheidung Eigenheim – und nun?

Eine Scheidung von Ehepaaren gerade wenn Kinder involviert sind ist nie einfach. Gerade hier ist es wichtig einen zuverlässigen Partner an seiner Seite zu haben, der in Ihrem Sinne handelt. Es ist verständlich, dass das Haus erhalten bleibt. Nur bringt es nichts sich in den finanziellen Ruin zu treiben wegen Scheidung Eigenheim. Gerade hier werden oft aus falschen Ehrgeiz oder auch anderen Gründen oft die falschen Entscheidungen getroffen, die am Ende beide Parteien schaden, bzw. sogar den Kindern ihre finanzielle Absicherung wegnehmen. Das friedliche Gespräch mit einem Kompromiss der alle Parteien beachtet ist hier auch bei Scheidung Eigenheim anzustreben.

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Von Stosch Immobilien berät Sie rund um das Thema Hausverkauf bzw. Hauserhalt. Von Stosch Immobilien – Zeit für Leben.

Immobilien bei Scheidung – Verkauf einer Immobilie Teil 2

Immobilien bei Scheidung – doch lieber Verkauf ?

Immobilien bei Scheidung – Natürlich will Frau Maier in unserem Beispiel gern das Haus mit den beiden Kindern behalten. Immobilien bei Scheidung – Der Kredit muss aber auch weiter bedient werden. Da beide viel in das Haus investiert haben und keinen Ehevertrag geschlossen haben muss geklärt werden, was vom Zugewinn wie verteilt werden soll. Generell gilt hier 50/50 – Denn ein Haus oder ein wertvolles Gemälde ist nicht mal eben teilbar. Eine friedliche Einigung in einer Mediation oder nur unter den Parteien macht am meisten Sinn. SO helfen wir Ihnen bei Immobilien bei Scheidung die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Immobilien bei Scheidung – der Ehevertrag

Die wenigsten Familien haben in Deutschland einen Ehevertrag. Oft macht dieser Sinn. Aber wer will sich schon vor der Heirat mit Scheidung auseinandersetzen? So ist der Zugewinn, der in den Ehejahren erwirtschaftet wurde durch zwei zu teilen – auch das Haus. Selbstverständlich wollen beide Ihren „neuen“ eigenen Weg nach Trennung gehen. Aber auch Unternehmen sind oft schon der Scheidung zum Opfer gefallen. So mach ein Ehevertrag vor Eheschließung oft Sinn. Der Streit um jede Untertasse ist ein teures Vergnügen, der Zwangsverkauf einer Immobilie umso mehr. Vorfälligkeitsentschädigungen aber auch die Zwangslage in der die Immobilie verkauft werden soll/muss mindern oft den Wert erheblich. Gerade in unserem Beispiel geht man dann nach 5 Jahren Abzahlung eher mit einem Minus als mit einem Plus aus der Sache.

Immobilien bei Scheidung – und die ganzen Investitionen

Familie Maier hat viel investiert in den letzten Jahren. Es ist ihr Traumhaus entstanden – ob energetische Modernisierung oder neue Küche oder neues Bad – alles ist gerade fertig. Gerade aber auch die doppelte Dauerbelastung an Eigenleistung haben die Ehe dahin gebracht wo sie jetzt steht – vor der Scheidung.

Doch ist das mehr an Wert auch beim Verkauf erzielbar? Jein ist hier die Antwort. Die Traumküche in Knallrot? Ein Traum von Frau Maier – aber auch der der Käufer? Das rosa geflieste Bad für die Tochter? Und was, wenn die neuen Käufer einen Jungen haben? Genau – hier ist gerade die Ausstattung nicht zwingend mit den Wünschen der Käufer vereinbar. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. So ist hier von einem geringeren Wert als dem Anschaffungspreis auszugehen. Und Maiers haben in einem Hoch des Immobilienmarkts gekauft? Nun nach 5 Jahren ist die Nachfrage gerade rückläufig. Zinsen sind gestiegen und der Markt eher ruhig. Und wieder gilt Angebot und Nachfrage bestimmt den Preis.

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Daher Immobilien bei Scheidung? Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Immobilienexperten von Stosch Immobilien. Wir verkaufen – wenn es denn wirklich sein muss – Ihr Haus bei Scheidung oder Trennung. Im Kreis Pinneberg und Hamburg sind wir Ihr Immobilienmakler – ihr Mehrwertmakler. Von Stosch Immobilien – Zeit für Leben.

Immobilie bei Scheidung – das gemeinsame Haus, die gemeinsame Wohnung

Immobilie bei Scheidung – muss das Haus der Scheidung zum Opfer fallen? Teil 1

Nicht immer geht eine Partnerschaft friedlich auseinander. Wenn man im Streit auseinander geht kann gerade das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung bei Immobilie bei Scheidung sehr kompliziert werden. Als Immobilienmakler sind wir immer wieder auch Vermittler oder Problemlöser. Nicht nur gegenüber dem Käufer und Verkäufer die Ideale Lösung für den Immobilienverkauf zu finden, sondern auch intern zwischen den streitigen Ehepartnern.

Immobilie bei Scheidung – der Hauskauf

Selten haben Menschen beim Hauskauf einen großen Koffer, und bezahlen ein Haus bar. Es muss finanziert werden. So auch unsere Familie Maier, die vor ein paar Jahren ein Haus gekauft hat. Dieses soll nun der Trennung zum Opfer fallen. Ein mehr als alltäglicher Fall – leider – im Berufsleben eines Maklers.

Vor fünf Jahren hat Familie ein Haus gekauft. Der Kaufpreis lag bei 300.000 Euro. Mit dem angesparten Eigenkapital konnten Sie 50.000 Euro aufbringen und die Kaufnebenkosten. Die Renovierung hat Herr Maier in liebevoller Kleinarbeit selbst erledigt. Das Haus, was Sie sich gekauft hatten war etwas in die Jahre gekommen aber mit großem Garten und geräumig für die Junge Familie mit den zwei Kindern. Ein Zuhause ist hier entbanden. Für den Kredit von insgesamt 250.000 Euro haben die Maiers monatlich 1250 Euro Zins und Tilgung bezahlt. Nach fünf Jahren bei Immobilie bei Scheidung ist es natürlich weit davon entfernt schuldenfrei zu sein, so dass ca. 220.000 Euro noch bei der Bank stehen. Immerhin tilgten die Maiers mit 2%. Doch wer soll bei Immobilie bei Scheidung die Rate weiter tragen.

Immobilie bei Scheidung – wer bezahlt den Kredit?

Beide Ehepartner haften zunächst einmal für den Kredit bei der Bank. Daher sollte – selbst im Streitfall – dafür von beiden Seiten Sorge getragen werden, dass eine Lösung gefunden wird, dass der Kredit weiter bedient wird, bis Sie sich zu einer endgültigen Lösung geeinigt haben bei Immobilie bei Scheidung. Andernfalls wird beider Geld im wahrsten Sinne des Wortes vernichtet. Die Bank wird auf ihr Geld bestehen, auch wenn diese gerade bei Scheidungen oft die Füße etwas länger stillhalten. Spätestens aber nach sechs Monaten wird ein freier Verkauf für die Maiers nicht mehr möglich sein, da die Bank dann in die Zwangsversteigerung geht, falls der Kredit nicht bedient werden sollte. So ist der Verkauf der Immobilie auf dem freien Markt nicht mehr möglich und die Eigentümer schaden sich beide. Zwangsversteigerungsobjekte werden in der Regel 20-30% unter Wert angeboten. So sollte wenn schon Verkauf das Ziel freier Verkauf sein. Selbstverständlich sind auch andere Regelungen bei Immobilie bei Scheidung möglich. Ob ein Partner im Haus wohnen bleibt und den anderen auszahlt, oder oder oder. Sprechen Sie mit uns als Immobilienexperten. Wir helfen Ihnen die richtigen Entscheidungen zu treffen.

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Professionelle Begleitung für Ihren Immobilienverkauf – von Stosch Immobilien – Zeit für Leben. Immobilie bei Scheidung verkaufen.