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Grundsteuer 2022

Grundsteuer Erklärung 2022 Langsam wird es Zeit

Grundsteuer Erklärung 2022 für die Grundsteuerreform muss bis zum  31. Januar 2023 abgegeben werden. Ab 2025 sind dann die neuen Werte für die Grundsteuerabgaben wirksam. Beim Ausfüllen der Erklärung werden oftmals Fehler gemacht, die zu höheren Grundsteuern führen. An Platz 1 ist dabei die Wohnfläche als Fehlerquelle.

Grundsteuer

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Mehr Fläche, mehr Grundsteuer

Grundsätzlich gilt bei der Erklärung zur Grundsteuer: Desto mehr Fläche sie haben, desto mehr Grundsteuer ist später zu entrichten. Diese Aussage trifft beim Bundesmodell Grundsteuer, aber auch beim Flächenmodell Grundsteuer (alle Bundesländer außer Baden-Württemberg) zu. Die Dateneingabe für die Berechnung ist für viele Verbraucher undurchsichtig, Fachbegriffe erschlagen den Verbraucher. Aber welche Flächen gehören denn bei der Berechnung dazu?

Erfassung von Flächen für die Grundsteuererklärung

Alle Räume, die zum Wohnen genutzt werden, gehören grundsätzlich zur Wohnfläche. Abstellkammern oder Kellerräume gehören also nicht in die Wohnfläche. Auch ein häusliches Arbeitszimmer gilt als Wohnfläche. Bei Dachschrägen muss unter 1 m nicht gerechnet und zwischen 1 und 2 m Höhe nur die Hälfte angesetzt werden (bei 45 Grad Dachneigung).

Aber auch Nutzflächen fallen mit in die Ermittlung zur Grundsteuer. Nutzflächen sind i.d.R Flächen, die insbesondere betrieblichen Zwecken dienen und die keine Wohnflächen sind. Damit fallen auch zum Teil Gartenhäuser oder Garagen mit in die Berechnung. Aber auch hier haben einige Bundesländer wieder Ausnahmen. In Bayern gelten z.B. 50 m² Nutzfläche Garage als „Freibetrag“. Balkone oder Terrassen oder Loggien sind in der Regel nur zu einem Viertel anzugeben.

Grundsteuer weitere Fehler bei der Eingabe

Bereiten Sie sich auf die Grundsteuererklärung in Ruhe vor. Für die Angaben benötigen Sie unter anderem Grundstücksfläche, Grundbuchinformationen, Baujahr, Wohnfläche oder Bodenrichtwert. Gerade beim Bodenrichtwert sollten Sie darauf achten, den richtigen Wert anzugeben. Dieses sind in der Regel online über das Bodenrichtwertinformationssystem abrufbar. Der Stichtag auf den Sie sich beziehen ist der 1.1.2022. Aber auch die Frist 31.1.23 sollte unbedingt erfüllt werden.

Einfach mal nicht abgeben?

Ist keine Option. Sie riskieren eine Strafe. Dabei können Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Wenn Sie keine Grundsteuererklärung abgeben, laufen Sie Gefahr, vom Finanzamt geschätzt zu werden. Auch gilt es bei vorsätzlich falschen Angaben als Steuerhinterziehung.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu dem Thema? Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de

Grundsteuerreform 2022 – Regeln, Fristen, … Ein paar Fragen

Grundsteuerreform 2022, was bedeutet das für Eigentümer?

Immobilienbesitzer sind von der am 01. Juli in Kraft getretenen Grundsteuerreform betroffen. Nicht nur, dass durch diese Reform ein Bürokratie-Chaos zu erwarten ist, ist diese Steuer für viele Eigentumsbesitzer sehr ärgerlich.

Grundsteuerreform Grundsteuer

Grundsteuerreform

Regelungen, Fristen und generelle Informationen über die Grundsteuerreform 2022

Die neue Grundsteuerreform wirft bei vielen Haus- und Grundbesitzern einige Fragen auf. Im Folgenden werden einige dieser Fragen beantwortet.

Was ist diese Grundsteuerreform?

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer, die auf Grundbesitz und/oder Immobilienbesitz anfällt, somit ist die Grundsteuer auch als Objektsteuer zu bezeichnen. Die Grundsteuer wird jährlich erhoben und soll dazu beitragen, dass sich Eigentümer an den Kosten beteiligen, die in der kommunalen Infrastruktur entstehen. Die Reform dieser Grundsteuer bringt einige Neuerungen mit sich.

Wer muss diese Grundsteuer bezahlen?

Jeder deutsche Einwohner, der Eigentum in Form von

  • einer Wohnung
  • einer Baufläche
  • einer landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fläche

Besitzt, muss Grundsteuer bezahlen.

Dabei ist es egal, ob es sich um eine Privatperson handelt oder ein Unternehmen. Die Grundsteuer ist sehr facettenreich und betrifft somit jeden, der Eigentum besitzt und ist einmal im Jahr zu bezahlen. Florian von Stosch, Ihr Immobilienmakler, kann Ihnen betreffend der Grundsteuerreform und deren Berechnung im Falle des Kaufes einer Immobilie gerne Auskünfte erteilen.

 

Weshalb wurde die Grundsteuerreform durchgeführt?

Aufgrund immer wieder auftretender Rechtsstreitigkeiten betreffend der Einheitswerte hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, eine Reformierung der Grundsteuerregelung durchzuführen. Das alte Gesetz war in Teilen verfassungswidrig und sollte auch mit dem gültigen Grundgesetz in Einklang gebracht werden. Es wurde des Weiteren geplant, die Grundsteuer gerechter zu gestalten. Es ist mit der Grundsteuerreform nicht geplant worden, dass Eigentümer nun mehr Steuer bezahlen müssen. Die Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken sind in jedem Falle durch die Grundsteuerreform verpflichtet, bis zum Stichtag 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung an das Finanzamt zu senden.

 

Steuererhöhung durch die Grundsteuerreform?

Ob durch die Steuerreform eine höhere Steuer zu bezahlen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vonseiten der Regierung wurde immer wieder betont, dass die Bürger nicht zusätzlich belastet werden würden. Eines ist jedoch klar, die Bewertungsmaßstäbe jedes Bundeslandes werden sich sicherlich unterscheiden. Des Weiteren kommt es auch auf den Zustand einer Immobilie und dessen Lage an, wie diese Bewertung durchgeführt werden wird. Die Gesetzgebung sagt, die Steuer wird sich nicht erhöhen und die Kommunen benötigten das Geld. Im Endeffekt wird abzuwarten sein, wie die jeweiligen Bundesländer Grundstücke und Immobilien bewerten werden.

 

Gibt es eine Möglichkeit der Grundsteuerbefreiung?

 

Die Grundsteuerreform beinhaltet einige Ausnahmen und Vergünstigungen für die Grundsteuer. So sind zum Beispiel Gebäude, die unter Denkmalschutz oder im öffentlichen Interesse stehen, von einer Ausnahmeregelung oder auch Verminderung der Grundsteuer betroffen. Im Großen und Ganzen aber ist jeder Eigentümer verpflichtet, Grundsteuer nach der neuen Grundsteuerreform zu bezahlen.

Spezielle Vergünstigungen können gestattet werden, wenn zum Beispiel der Ertrag einer Immobilie um vieles geringer ist als die jeweiligen Kosten. Dies trifft in den meisten Fällen auf Gebäude zu, die unter Denkmalschutz stehen und regelmäßigen Sanierungen bedürfen. Diese regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten- und Reparaturarbeiten kosten sehr viel Geld und durch den Denkmalschutz sollten diese Arbeiten regelmäßig durchgeführt werden. Um hier eine Erleichterung der Eigentümer zu schaffen, wurde diese Ausnahmeregelung getroffen.

 

Mehr unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html