Heizungscheck -Pflicht für Hausbesitzer
Was bedeutet die Heizungscheck-Pflicht für Hausbesitzer?
Mit 1. Oktober tritt die Pflicht in Kraft, Gasheizungen, die mit Erdgas betrieben werden, durch einen Heizungscheck überprüfen zu lassen. Der Hintergrund hierfür ist, dass der Verbrauch von Gas in Deutschland reduziert werden soll. Der Heizungscheck ist eine der beiden neuen Verordnungen des Bundeskabinetts. Die zweite Verordnung betrifft die Absenkung der Mindesttemperatur in Gebäuden und die Verpflichtung der Information von Energielieferanten an den Verbraucher. Im Folgenden ein kurzer Überblick über die neue Verordnung Heizungscheck.
Weswegen ist es nötig, einen Heizungscheck durchzuführen?
Da nicht jede Heizungsanlage optimal eingestellt ist, wird zu viel Energie verbraucht. Die Mieter, Wohnungs- und Hausbesitzer haben in den meisten Fällen betreffend der installierten Heiztechnik nicht ausreichend Erfahrung oder regelmäßige Wartungen werden nicht durchgeführt. Durch die Unkenntnis oder ungenügende Wartung kommt es vor, dass Heizungsanlagen nicht effizient arbeiten und zu viel Energie verschwenden. Diesem Faktor wird mit der neuen Verordnung ein Ende gesetzt. Durch den Heizungscheck kann eine Heizanlage effizient eingestellt und Energie gespart werden. Durch diese Maßnahmen hofft die Bundesregierung Gas einzusparen, denn aufgrund der momentanen Situation der Gasversorgung ist die notwendig.
Wer führt ihn durch?
Ein Schornsteinfeger oder ein entsprechend ausgebildeter Handwerker kann diesen Heizungscheck durchführen. Ein Schornsteinfeger übernimmt die Beschau der Feuerstätten und überprüft die Parameter wie Vorlauftemperatur oder auch der Wassertemperatur. Des Weiteren wird kontrolliert, ob die Nachtabsenkung aktiviert ist und die Dämmung der Leitungsrohre ausreichend vorhanden ist. Diese Maßnahmen erhöhen die Effizienz und sparen Energie ein.
Der hydraulische Abgleich
Bei dem durchgeführten Heizungscheck wird auch ein hydraulischer Abgleich durchgeführt. Das bedeutet, dass hierbei überprüft wird, ob die Heizung die gewünschte Temperatur im Raum liefert. Durch den hydraulischen Abgleich wird sichergestellt, dass jeder Heizkörper genug warmes Wasser bekommt und die Temperatur gleichmäßig abgegeben wird.
Wie oft muss er durchgeführt werden?
Die Verordnung zur Überprüfung der Heizanlagen gilt ab Oktober 2022 für zwei Jahre. Sollte bereits vor nicht allzu langer Zeit eine Optimierung der Heizungsanlage durchgeführt worden sein, sollte in jedem Falle der Schornsteinfeger angesprochen werden. Wurde eine Prüfung nach einer Optimierung erst vor Kurzem durchgeführt, ist meistens keine neuerliche Überprüfung notwendig. Dies gilt aber nur dann, wenn diese Maßnahmen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und protokolliert wurden. Bei Fragen zum Thema Heizungscheck steht Ihnen Florian von Stosch, Ihr Immobilienmakler, jederzeit gerne zur Verfügung.
Was hat ein Hausbesitzer nach erfolgtem Heizungscheck zu tun?
Ein Hausbesitzer ist nicht verpflichtet, alle Ratschläge vom Fachmann umzusetzen, sondern diese Maßnahmen sind Vorschläge auf freiwilliger Basis. Jedoch wird empfohlen, die Optimierungsmaßnahmen durchzuführen. Im Moment besteht zwar noch keine Strafe bei nicht Durchführung, aber es wird sicherlich dazu kommen, dass eine Durchführungsverordnung folgt. Eine Optimierung der Heizungsanlage ist in jedem Falle mit vielen Vorteilen behaftet. Eine effizient arbeitende Heizungsanlage schafft wohlige Wärme, ohne enorme Kosten zu verursachen. Durch eine Optimierung ist es möglich, den Energieverbrauch, um einiges zu senken und das wirkt sich nicht nur positiv auf die Kosten aus, sondern sichert den ganzen Winter eine warme Wohnung. Gerade in der momentanen Situation der Gasversorgung sollte man darauf achten, mit der zur Verfügung stehenden Energie sorgsam umzugehen. www.von-stosch.de