Die Zwangsversteigerung Teil 3

Die Zwangsversteigerung Vorbereitung

Die Zwangsversteigerung sollte durch Sie als Kaufinteressenten sorgfältig vorbereitet werden. Andernfalls können hohe finanzielle Nachteile für Sie und Ihre Familie entstehen und Sie wollen ja nicht der nächste in der Reihe der Zwangsversteigerungen sein. Immobilien übersteigen meist die Barmittel einer Familie und sind zu finanzieren. So sollte als allererstes auch die Finanzierung nach der ersten Recherche geklärt werden.

Die Zwangsversteigerung Teil 3

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Die Zwangsversteigerung und die Finanzierung

Sie als angehender Immobilienkäufer sollten sich über die Möglichkeiten einer Finanzierung informieren. Sie müssen bei Gericht bereits eine Anzahlung von 10 % des Verkehrswertes bei erfolgreichem Gebot abgeben. Nachdem dann die Zwangsversteigerung beendet ist, muss natürlich der restliche Betrag bezahlt werden. Eine bestehende Finanzierung ist der Grundstein, dass sie mitbieten können.

1 x 1 für die Zwangsversteigerung

Machen Sie sich in Ihrer Region mit den zu versteigernden Objekten vertraut. Es ist auch empfehlenswert, einfach mal zu einem Termin zu gehen, und so ein Verfahren mitzuerleben. Es muss nicht gleich das erste Haus sein, dass Sie ersteigern. Machen Sie sich mit kommenden Terminen bekannt und recherchieren Sie zu dem Wunschobjekt. Dazu gehört der Grundbuchauszug ebenso wie das Gutachten. Im Grundbuch finden Sie Informationen zu dem Objekt, das Wertgutachten unterstützt diese. In dem Gutachten finden Sie Informationen zu Lage, Zustand auch dem Preis. Hier ist manchmal professionelle Hilfe ratsam. Eine professionelle Einschätzung des Gutachtens hilft Ihnen ggf. Geld zu sparen bzw. richtig zu bieten.

Dann sollten Sie das Objekt von außen besichtigen. Der Versuch, auch mal ins Haus gelassen zu werden, ist nicht verboten. Warum also nicht mal anklopfen und fragen? Mehr als ein Nein können Sie nicht bekommen. Denken Sie daran, die Zwangsversteigerung ist keine Spaßveranstaltung. Es geht um Ihr Geld und Ihre Zukunft.

Bevor die Zwangsversteigerung anfängt, müssen alle Ihre Fragen geklärt sein. Zum Versteigerungstermin ist neben der 10-prozentigen Anzahlung auch der Personalausweis/Reisepass mitzubringen. Die Routine macht es oft. Wir reden über viel Geld und eine wichtige Entscheidung. Seien Sie ehrlich zu sich: wenn Sie kein Zockertyp sind, ist die Zwangsversteigerung vielleicht nicht das richtige Medium für Sie ein Haus zu kaufen.

Die Versteigerung

Beim ersten Versteigerungstermine darf das Verfahren durch den Gläubiger abgebrochen werden, wenn das Höchstgebot unter 70 % des Verkehrswertes liegt. Gebote von weniger als die Hälfte des Verkehrswertes darf der Rechtspfleger keinen Zuschlag erteilen. In allen Folgeterminen können diese Grenzen gestrichen werden.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu dem Thema? Kontaktieren Sie uns gerne, www.von-stosch.de