Das unfertige Heizungsgesetz

„Ein Meilenstein für den Klimaschutz: Das unfertige Heizungsgesetz auf dem Prüfstand“

Berlin, 16. Juni 2023 – „Der Klimawandel erfordert entschlossenes Handeln“, betont Umweltministerin Anna Schmidt bei der ersten Lesung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag. Wochenlang haben die Koalitionäre um diesen Kompromiss gerungen, der nun auf dem Prüfstand steht. Die kontroverse Debatte am gestrigen Donnerstag verdeutlicht, dass noch einige Knackpunkte zu klären sind, bevor das Gesetz verabschiedet werden kann. Trotzdem strebt die Koalition an, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden, um den Klimaschutz im Wärmebereich voranzutreiben.

Das unfertige Heizungsgesetz AdobeStock_598495844 studio v-zwoelf

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Heizungstausch sorgt für Verunsicherung

In den vergangenen Wochen haben Pläne zum Heizungstausch für eine gewisse oder deutlich mehr Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt. Oppositionspolitiker werfen der Koalition vor, damit eine tiefe Unsicherheit geschürt zu haben. Hingegen argumentieren Redner der Koalition aus SPD, Grünen und FDP, dass die Vorgängerregierungen unter Unions-Kanzlerin Merkel viel zu wenig für den Klimaschutz im Wärmebereich getan haben.

Einigung auf wesentliche Änderungen

Eine Spitzenrunde der Koalition hat sich nach langem Ringen auf wesentliche Änderungen am ursprünglichen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz, verständigt. Der überarbeitete Gesetzesentwurf sieht vor, dass Hausbesitzer mehr Zeit für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung erhalten. Dies wird durch die Verknüpfung des Gebäudeenergiegesetzes mit einem Wärmeplanungsgesetz ermöglicht. Kommunen sollen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen, beispielsweise durch den Ausbau von Fernwärmenetzen.

Offene Fragen bleiben Das unfertige Heizungsgesetz

Nach der ersten Lesung im Parlament beginnt nun die Arbeit der Bundestagsausschüsse, in denen Experten angehört werden und Änderungen in den Gesetzestext eingebaut werden. Die Koalitionäre haben zwar die „Leitplanken“ für die Änderungen festgelegt, jedoch bleiben noch einige Fragen offen, die bei SPD, Grünen und FDP zu weiteren Diskussionen führen könnten.

Förderung für klimafreundliche Heizungen

Es steht fest, dass für den Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen staatliche Fördermittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Finanzierung hierfür soll aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes erfolgen. Es wird angestrebt, die Förderung möglichst passgenau an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Die genaue Höhe der Förderung sowie eine mögliche soziale Staffelung sind jedoch noch nicht abschließend geklärt.

Ausnahmeregeln und Modernisierungsumlage

Ein weiterer strittiger Punkt betrifft die Ausnahmeregeln. Ursprünglich war geplant, dass die Pflicht zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung nur für Eigentümer bis 80 Jahre gelten soll. Diese Grenze wird jedoch als willkürlich kritisiert, und es wird debattiert, ob sie möglicherweise auf das Rentenalter gesenkt werden sollte. Zudem soll eine „weitere Modernisierungsumlage“ eingeführt werden, um Mieter vor hohen Kosten beim Heizungseinbau zu schützen und Vermietern einen Anreiz zur Investition zu geben. Die genauen Details dieser Umlage sind jedoch noch offen.

Übergangsfristen und nachhaltige Heizoptionen

Eine weitere kontrovers diskutierte Frage betrifft die Übergangsfristen bei der Umstellung auf neue Technologien. Es ist noch nicht klar, wie viel Zeit den Hausbesitzern eingeräumt wird, wenn sie beispielsweise eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung installieren, aber ihre Kommune kein kompatibles Gasnetz plant. Die Ampel-Fraktionen haben vereinbart, dass „angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie“ gelten sollen, jedoch besteht Uneinigkeit darüber, wie diese Fristen genau aussehen sollen. Des Weiteren sollen Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, die geplante Vorgabe eines Ökostrom-Anteils von 65 Prozent erfüllen. Es wird jedoch betont, dass Fehlanreize vermieden werden sollten, ohne genau zu definieren, was dies bedeutet.

Beratung als Schlüssel zur Klimaschutzmaßnahme

Ab Januar 2024 soll der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer Beratung stattfinden dürfen, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweist. Damit soll auf steigende Gaspreise infolge einer höheren staatlichen CO2-Bepreisung aufmerksam gemacht werden. Die genaue Ausgestaltung der Beratung ist noch nicht eindeutig festgelegt, jedoch wird eine verpflichtende Beratung von den Grünen befürwortet, während die FDP von einem „Beratungsangebot“ spricht.

Zeitlicher Druck und Ausblick Das unfertige Heizungsgesetz

Die Ampel-Fraktionen haben sich selbst unter Zeitdruck gesetzt, da vor der geplanten Sommerpause nur noch drei Sitzungswochen verbleiben. Außerhalb dieser Wochen sind viele Abgeordnete in ihren Wahlkreisen unterwegs. Wann der Bundesrat das Gesetz behandeln wird, steht noch nicht fest. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht nötig, da dieser allenfalls Einspruch gegen das Gesetz erheben kann. Trotz der offenen Fragen und Diskussionen besteht die Möglichkeit, dass erste Bürgerinnen und Bürger bereits im Januar 2024 von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen sein könnten. Dies gilt insbesondere für den Neubau oder den Austausch einer defekten Heizung, sofern die Kommune bereits eine Wärmeplanung entwickelt hat. In allen anderen Fällen bleibt mehr Zeit.

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