Das Erbe regeln
Wohnen im Alter: Das Erbe regeln
Das Erbe regeln, das sollte nach den meisten Experten zu Lebzeiten bereits geregelt werden, zumindest wenn man Immobilieneigentümer ist. Wer soll später die Immobilie bzw. Immobilien einmal bekommen? Die rechtzeitige Regelung der Angelegenheiten spart nicht nur den Erben eine Menge Stress. Grund genug, in unserer Miniserie einen Teil dem „Das Erbe regeln“ zu widmen.
Das Erbe regeln – die Immobilie im Testament
Wenn man kein Testament hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Hier haben i.d.R. gleich mehrere Erben Anspruch auf die Immobilie. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden Ehepartner, aber auch Kinder und Enkel berücksichtigt. Jeder bekommt einen kleinen Teil der Immobilie. Wenn alle sich darüber einig sind, dass die Immobilie versilbert werden soll? Kein Problem! Wenn es allerdings ihr Wunsch ist, dass einer in die Immobilie einzieht, scheitert dieser Plan oft in der Erbengemeinschaft. Der oder die eine, der die Immobilie übernehmen soll, muss die anderen Miterben ausbezahlen. Da wir über hohe Summen bei einer Immobilie reden, ist dieses Auszahlen oft ohne weiteres nicht möglich und das Haus oder die Wohnung muss dann doch verkauft werden.
Das Erbe regeln
Daher sollten Sie mit Ihren Kindern bzw. Enkelkindern reden, ob überhaupt jemand in Ihr Haus oder Ihre Wohnung einziehen will. Die Fronten müssen geklärt werden. Wenn nein, könnte z.B. auch die Immobilienverrentung oder der Verkauf der Immobilie zu Lebzeiten für Sie die passende Lösung sein.
Wenn eines Ihrer Kinder Interesse an Ihrer Immobilie hat, könnten Sie diese mit einem Testament bestimmen. Natürlich gehört hierzu auch die finanzielle Planung. Man muss dabei bedenken, dass das Durchschnittsalter der direkten Erben, also der Kinder, heute bei ca. 60 Jahren liegt. Wenn Sie also bereits Ihr Haus in eine altersgerechte Wohnung z.B. getauscht haben, könnte dieses auch etwas für Ihre Kinder sein. Eine grundlegende Planung für die Auseinandersetzung muss her. Wir beraten Sie rund um die Immobilie bzw. den Verkauf gern, www.von-stosch.de
Das Erbe regeln – das Testament
Kein Erbe, dem ein Pflichtanteil zusteht, darf beim Testament übergangen werden. Ist die Immobilie ihr einziger Vermögenswert? Wenn ja, muss eine Regelung gefunden werden, die anderen gesetzlichen Erben zumindest mit Ihrem Pflichtanteil „auszubezahlen“. Es macht also Sinn, sich zu Lebzeiten mit den Erben auseinanderzusetzen und gemeinsam Entscheidungen zu treffen. Wenn ihr Ehepartner z.B. in der Immobilie bleiben soll, muss er / sie die restlichen Erben durch Vermögenswerte abgelten, sonst steht den Erben, wenn es hart auf hart kommt, ein Teil des Hauses zu – egal was Sie sich in Ihrem Testament gewünscht haben. In der Regel geht es ja friedlich bei der Erbschaft zu, aber die Ausnahmen – das ist ja das, was Sie vermeiden wollen, wenn die das Erbe regeln, bestätigen auch hier die Regel. Abhilfe kann z.B. ein Nießbrauch- oder Wohnrecht für Ihren Partner in der Immobilie schaffen. So können die Miterben sie oder ihn nicht direkt zum Verkauf zwingen.
Testament aufsetzen – steuerliche Beratung
Eine steuerliche Beratung zum Testament ist dringend zu empfehlen. Die Erbschaftssteuer ist für alle Erben zu berücksichtigen. Für den Partner kann unter bestimmten Voraussetzungen für die eigengenutzte Immobilie eine Erbschaftsteuerbefreiung beantragt werden. Wenn Sie das Erbe regeln, können solche Punkte rechtzeitig eruiert werden.
Härtefälle oder normale Realität
Als Gutachter bewerten wir immer wieder von Erbengemeinschaften verschiedenste Immobilien. Es geht i.d.R. um Geld und was ausgezahlt werden muss. Ein mal eben auf ein Taschentuch gekritzeltes Testament wird vor Gericht nicht standhalten. Daher sollten Sie rechtzeitig in die Planung gehen, wenn Wohneigentum oder andere Vermögenswerte vorhanden sind. Dabei gilt es einmal die rechtliche, aber auch die steuerliche Seite zu berücksichtigen und natürlich auch die Werte der Immobilie(n). Dabei sind auch für das Testament – wenn gewünscht – Regeln und Vorschriften zu beachten. Die notarielle Beurkundung ist hier der sicherste (wenn auch teurere) Weg. Hierbei können Sie von rechtssicheren Formulieren ausgehen, wenn Sie das Erbe regeln wollen.
Sie haben Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns gern, www.von-stosch.de