Bieterverfahren durchführen

Wie Sie ein Bieterverfahren durchführen?

Bei dem Thema Preisstrategien ist auch immer „Bieterverfahren durchführen“ eines der Themen. Die Ermittlung des Marktwertes einer Immobilie und der gewünschte Verkaufspreis können sehr unterschiedlich sein. Wenn Sie ein Bieterverfahren durchführen wollen, um so einen optimierten Verkaufspreis zu erzielen, müssen einige Regeln bedacht werden. Grund genug, dass wir in unserer Miniserie dem Ganzen ein eigenes kleines Kapitel mit ein paar Gedanken widmen.

Bieterverfahren durchführen

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Preis runter – Bieterverfahren durchführen

So ist der Grundgedanke. Wer also den Preis beim Verkauf der Immobilie bewusst unten ansetzt, verkauft am Ende häufig zu einem besseren Preis. Sie merken bereits die Formulierung „häufig“. Es ist keine Garantie. Verhandlungsgeschick, Fingerspitzengefühl aber auch Fachwissen rund um Immobilien und Vermarktung sind hierbei extrem existenziell. Wer das nicht kann, sollte Abstand vom Bieterverfahren nehmen. Zudem werden Sie deutlich mehr Zeit investieren müssen, für Besichtigungen und Kommunikation rund um die Immobilie. Wir wollen hier aber einmal erklären, wie ein Bieterverfahren in der Regel abläuft.

Nachfrage erhöhen

Gerade die aktuelle Zinssituation, aber auch die Energiekrise oder die Pandemie lassen viele Privatverkäufer, aber auch Immobilienmakler bei der Bewertung der Immobilie im Dunkeln tappen. Eigentlich will man ja den Preis erreichen, der noch vor einem halben, dreiviertel Jahr bezahlt wurde, aber irgendwie ist man unsicher, dass man den irgendwie nicht mehr erreichen kann. Sie haben recht. Bei doppelten Leistungsraten kann der durchschnittliche Käufer die Preise leider nicht mehr bezahlen. Sie wollen also, wenn Sie den Preis beim Verkauf Ihrer Immobilie niedriger ansetzen, damit die Nachfrage erhöhen. Die Hoffnung dabei:  eine Reihe von Kaufinteressenten ist am Ende übrig und überbietet sich gegenseitig. Sie sind bereit, mehr als den niedrigen Startpreis für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu zahlen. Natürlich muss auch die Finanzierung der Bank dabei mitspielen, da die Barkäufer beim Immobilienkauf bis auf in bestimmten Sondermärkten quasi auszuschließen sind.

Hohe und niedrige Nachfrage beim Bieterverfahren durchführen

Ein Bieterverfahren kann man eigentlich immer durchführen. Egal ob hohe oder niedrige Nachfrage. Man muss aber auch ein gewisses „Zocker-Gen“ innehaben. Klar ist: wenn die Nachfrage groß ist, können Sie mit dem Bieterverfahren schnell die Interessentenauswahl einschränken. Wer am meisten zahlt, kriegt den Zuschlag. Bei niedriger Nachfrage trotz aus Ihren Augen einem niedrigen Startpreis generieren Sie trotzdem eine bessere Nachfrage als mit einem überteuerten Preis. Hierbei haben Sie einen Wettbewerbsvorteil. Sie werden dabei höchstwahrscheinlich zu keinen besonders höheren Preis verkaufen, aber der Realwert – gerade in der heutigen Zeit durch den Zinsanstieg – lässt sich damit durchsetzen. Glücksfälle wie den Käufer, der Ihre Immobilie unbedingt haben will und von Mama und Papa „Rückenwind“ in Höhe von 2,3 oder 4 hunderttausend Euro oder mehr hat, sind deutlich die Ausnahme. Freuen Sie sich, wenn Sie so einen Kunden durch die Tür kommen sehen. Aber meinen Sie dabei, dass der „Rückendwind“ umsonst entstanden ist? Auch hier wird der gerechtfertigte Preis gesucht und nicht endlos mehr bezahlt. Diese Menschen sind in Regel alles andere als dumm. Auf diese Dummheit spekulieren aber manche Verkäufer. Diese Top-Bonitätskunden sind bereits einen Obolus mehr zu bezahlen, da Sie das Objekt haben wollen und es sich schlichtweg leisten können.

Bieterverfahren durchführen mit Immobilienmakler

Ein Immobilienexperte an Ihrer Seite gibt Ihnen deutliche Vorteile beim Bieterverfahren durchführen. Marktkenntnis, aber auch Praxiserfahrung helfen beim Bieterverfahren. Zudem bedenken Sie: nicht jeder Ihrer Käufer ist Laie. Es gibt auch bei den Käufern sehr erfahrende und intelligente Kaufleute.

Offene Besichtigung und dann läuft das schon

Schön, wenn es so wäre. Einfach das Bieterverfahren mit der offenen Besichtigung einleiten, Gebote abwarten, entscheiden und fertig? Der Fehler fängt dann schon bei der offenen Besichtigung an. Wie wollen Sie jeden einzelnen Besucher beraten? Einen Teil der Kunden werden Sie schon an der Haustür verbrennen. Die drehen einfach wieder um, da sie keine Lust auf „Zeitverschwendung“ haben. Zudem müssen Ihre Marketingmaßnahmen im Vorfeld gigantisch sein, dass Sie das Haus auf einen Schlag auch voll machen.

Einzelbesichtigungen beim Bieterverfahren durchführen

Genau so und nicht anders. Einzeltermine sind die deutlich bessere Option. Hierbei machen Sie die Besichtigung wie beim normalen Hausverkauf bzw. Ihr Immobilienmakler. Man kann bereits in der Anzeige schreiben, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt. Einige Kunden möchten an „so etwas“ nicht teilnehmen. Sie werden es nie schaffen 100 % Kunden zufriedenzustellen. Also warum nicht gleich offen kommunizieren. Nach den Besichtigungen wird eine Frist für Gebote gegeben. Angebote sollten dabei schriftlich erfolgen. Dann muss natürlich die Entscheidung gefällt werden, wer den Zuschlag erhält. Sie und der Kaufinteressent sind im Gegensatz zu einer Auktion oder Zwangsversteigerung nicht an Ihr Gebot gebunden. Es kann also passieren, dass Ihnen dann ihr vermeintlicher Käufer noch abspringt. Sei es, dass die Finanzierung nicht klappt oder sei es, weil der Gutachter die Sanierungskosten zu hoch angesetzt hat.

Sie haben Frage oder brauchen Hilfe beim Bieterverfahren durchführen? Kontaktieren Sie uns gern, www.von-stosch.de