Gutachterausschuss – was ist denn das?

Was macht eigentlich der Gutachterausschuss?

Florian Von Stosch ist Mitglied im Gutachterausschuss im Kreis Pinneberg. Das klingt großartig, doch viele Menschen können sich nicht wirklich etwas darunter vorstellen. Was macht also der Gutachterausschuss und wie profitieren Sie persönlich davon? Gutachterausschüsse sind zuständig für die Auswertung und Führung von Kaufpreissammlungen. Bei Kaufpreissammlungen handelt es sich um Datenbanken zur Erfassung bestimmter Eckdaten von Kaufverträgen. Des Weiteren sind sie ebenfalls zuständig für die Wertermittlung und die Ermittlung der Bodenrichtwerte (Preise pro m²). Sie analysieren und beobachten außerdem den Grundstücksmarkt und erstellen einen Jahresbericht über den Grundstücksmarkt.

Ein Gutachterausschuss besteht immer aus einem Vorsitzenden und mehreren ehrenamtlichen Gutachtern. Alle Beteiligten dürfen mit der Verwaltung von Grundstücken nichts zu tun haben, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Zudem müssen die Mitglieder einen hohen Erfahrungswert im Bereich der Ermittlung der Grundstückswerte aufweisen. Der Ausschuss ist nicht weisungsgebunden und arbeitet vollkommen selbstständig und unabhängig.

Die Aufgaben eines Gutachterausschusses

Folgende Aufgaben werden von einem Gutachterausschuss erledigt:

  • das Führen und auswerten der Kaufpreissammlung
  • das Beobachten und auch analysieren des Grundstückmarktes
  • die Erstellung des jährlichen Grundstückmarktberichtes
  • die Ermittlung von Bodenrichtwerten
  • die Ermittlung aller Daten zur Wertermittlung des Bodenrichtwertes
  • Auskünfte über die Kaufpreissammlung zu geben
  • Auskünfte zu geben über vereinbarte Nutzungsentgelte und Bodenrichtwerte
  • Gutachten erstatten

Das Land Brandenburg besitzt zum Beispiel einen oberen Gutachterausschuss, der für die Grundstückswerte zuständig ist. Die Mitglieder werden durch das Innenministerium gestellt. Im Weiteren hat der obere Gutachterausschuss keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnis den regionalen Gutachterausschüssen gegenüber. Der Sitz des oberen Gutachterausschusses ist eingerichtet bei der Geobasisinformation und Landesvermessung Brandenburg.

Die Aufgaben des oberen Gutachterausschusses

  • Empfehlungen bei besonderen Problemen zur Wertermittlung
  • Erstellung von Übersichten und Analysen landesweit
  • Erstellung des Jahresberichtes über den Grundstücksmarkt im Land Brandenburg
  • Erstellung von einem Obergutachten auf Antrag durch ein Gericht oder anderen Behörden in gesetzlichen Verfahren

Der Gutachterausschuss ist außer dem Grundbuchs- und Finanzamt eine Institution, die über den Kauf- oder Verkauf eines Grundstücks informiert wird. Wenn jedoch eine Wohnungsbaugesellschaft ihre Immobilien verkauft, werden diese Verkäufe nicht erfasst.

Gutachterausschuss

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Der Gutachterausschuss, Rechte und Pflichten

Der Gutachterausschuss kann durch Informationspflicht und begleitend durch das Auskunftsrecht schriftlich und auch mündlich Auskünfte über Grundstücke durchführen. Außerdem kann der Gutachterausschuss alle notwendigen Unterlagen verlangen, die er für die Führung der Kaufpreissammlung benötigt. Des Weiteren hat er das Recht, Grundstücke, Häuser und auch Wohnungen zu betreten. Bei Wohnungen aber nur durch Zustimmung des Inhabers der Wohnung. Behörden und auch Gerichte haben dem Gutachterausschuss Amtshilfe zu leisten, damit dieser seine Aufgaben erledigen kann.

Die Kaufpreissammlung Gutachterausschuss Kurzinfo

Die Kaufpreissammlung ist die Grundlage für sämtliche Analysen für die Wertermittlung im Immobilienmarkt. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wird die Kaufpreissammlung geführt. Dadurch wurde Transparenz im Immobilienmarkt geschaffen. Durch die Kaufpreissammlung wird das aktuelle Geschehen auf dem Grundstücksmarkt dar und deswegen ist jeder, der Immobilien kauft oder verkauft verpflichtet, eine Abschrift des Vertrages an den Gutachterausschuss zu übermitteln. Diese Datenbank, die Kaufpreissammlung, enthält alle Daten über Verträge und deren wertbestimmende Merkmale. Zu diesen Merkmalen gehören Baupläne, Liegenschaftskataster sowie Erschließungsbeiträge von Gemeinden und vieles mehr. Fehlen Daten, wird einFragebogen an den zuständigen Eigentümer gesendet, um die fehlenden Daten zu ergänzen. Durch all diese Daten kann ein Gutachterausschuss Rückschlüsse auf die Kaufpreise ziehen.

 

Florian von Stosch, Ihr Immobilienmakler, ist Mitglied des Gutachterausschusses im Kreis Pinneberg und steht Ihnen bei Fragen rund um Immobilien gerne jederzeit zur Verfügung. www.von-stosch.de