Mit warmer Hand schenken –Zuwendungen so lange man lebt TEIL 1

Mit warmer Hand schenken – ein paar Grundbegriffe

Wir werden älter – sollte man solange man lebt die Erbfolge definieren oder erst mit dem Tod die gesetzlichen Erbregelung seinen Gang gehen lassen. Wen Sie auch immer beerben wollen – es ist ratsam mit warmer Hand zu schenken bzw. rechtzeitig ein entsprechendes Testament aufzusetzen. Als Immobilienmakler kommen wir auch zwangsläufig immer wieder mit Erbauseinandersetzungen in Berührungen. Die Teilung könnte oftmals so viel leicht sein, wenn die Verhältnisse vorab geklärt worden wären.

Wollen Sie also als Eigentümer eines Hauses oder einer bestimmten Sache einem Kind oder Ihrem Ehegatten ein bestimmtes Gut zukommen lassen, bietet sich oftmals die vorweggenommene Erbfolge an. Die Erbfolge wird also zu Lebzeiten sozusagen für den betreffenden Gegenstand vorgezogen.

So können Sie durch die vorweggenommene Erbfolge mit warmer Hand schenken. So wird dabei für bestimmte Vermögensgegenstände wie beispielsweise eine Immobilie oder einem Betrieb zu Lebzeiten entsprechend Ihrer Wünsche gesteuert. Gerade bei Immobilien oder Unternehmen reden wir über erhebliche Werte, so dass notarielle Hilfe und der Steuerberater mit im Boot sitzen sollten. Aber auch ein erfahrener Immobilienbewerter sollten Sie, sobald es um Grundbesitz geht begleiten.

Warum mit warmer Hand schenken? Gründe

Gründe können so vielschichtig wie Gegenstände sein. Oftmals werden solche Zuwendungen von Eltern getroffen, um Ihre Kinder mit einer Schenkung finanziell zu unterstützen. Sei es für den Berufsstart oder für das erste eigene Haus. Ob von dem Geld ein Haus oder ein Bauplatz oder eine eigene Firma gekauft wird, ist dabei sekundär. Auch soll häufig gerade bei familieneigenen Firmen die Nachfolgeregelung für Sie selbst aber auch für Banken geregelt werden. Oftmals sind auch Gründe der steuerlichen Optimierung ausschlaggebend.

Mit warmer Hand schenken – Augen auf beim Eierkauf

Aber Achtung! Geschenkt ist geschenkt! Es muss also klar sein bei einer Übertragung, dass Sie sich nicht nur aus rein steuerlichen oder sozialrechtlichen Überlegungen leiten lassen sollten. So sind Sie, wenn Sie ihre Immobilie mit warmer Hand schenken – also übertragen – auch nicht mehr Herr in Ihrem Haus. Sicher kann man gewisse Rechte einschränken und sich Freiheiten lassen, trotz dessen müssen Sie sich etwaige Konsequenzen bewusst sein.

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Ein Notar, ein Steuerberater aber auch ein Immobilienmakler sollten Sie beraten, wenn es um solche Entscheidungen geht. www.von-stosch.de Ihr unabhängiger Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg.