Die Wohnfläche – Fragen über Fragen

Die Wohnfläche und deren Berechnung – immer wieder tauchen Fragen dazu auf

In jedem Kauf- oder Mietvertrag stehen oft die Quadratmeter einer Immobilie, jedoch gibt es immer wieder Unterschiede, die festgestellt werden. Der Unterschied besteht in der Wohnfläche und der Größe, die angegeben wird. Diese Unterschiede sind gerade bei einem Kauf oder bei der Miete einer Immobilie sehr wichtig zu wissen. Wie können Sie sich davor schützen, nicht zu viel zu bezahlen? Eigentlich gibt es eine Wohnflächenverordnung, die aber nicht überall anwendbar ist. Sie gilt im Großen und Ganzen für Neubauten und den geförderten Wohnungsbau. Bei Bestandsimmobilien kommt diese jedoch oft nicht zum Tragen.

Die Definition: Die Wohnfläche

Es gibt verschiedene Auslegungsvarianten für die Berechnung. Im Endeffekt zählt jene Fläche als richtige Wohnfläche, welche bewohnt werden kann. Hierbei hat es jedoch auch schon unterschiedliche gerichtliche Verfügungen gegeben. Die Berechnung der m² ist also stets individuell. Zur Berechnung werden vier verschiedene Methoden angewendet. Diese vier Berechnungsmethoden weisen vier verschiedene Endsummen auf. Somit ist die richtige Wohnfläche wieder nicht eindeutig geklärt.

Um diese Berechnungen durchzuführen, gilt es zu beachten, ob beispielsweise Folgendes vorhanden ist:

  • ein Wintergarten,
  • ein Balkon,
  • eine Loggia,
  • ein Schwimmbad
  • eine Dachterrasse

Diese werden in vielen Fällen nur teilweise oder gar nicht zu den jeweiligen Wohnflächen zugerechnet. Keine der Berechnungsvarianten aber lässt eindeutig eine Wohnfläche berechnen. Wichtig hierbei ist es nun, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der die Methoden zur Berechnung und auch die Rechtsordnungen kennt. Von Stosch Immobilien ist hier der richtige Ansprechpartner. Florian Von Stosch ist Ihnen gerne mit seiner Expertise behilflich. Ein gutes Beispiel für eine Berechnung ist eine Immobilie mit einem Balkon von 6 m². Dieser Balkon ist nicht bewohnbar und besitzt somit keinen Wohnwert. Ist dieser Balkon hingegen größer in ruhiger, sonniger Lage, stellt dieser Balkon in jedem Falle einen Wohnwert dar. Hierzu ist also die Größe und Lage des Balkons zu berücksichtigen, ob dieser Wohnwert enthält, weil er genutzt werden kann. Diese und noch viele weitere Details in der Berechnung der Wohnfläche kennt Ihr Immobilienmakler, der Sie jederzeit gut berät.

Wohnfläche

Wohnfläche Junge Frau mit Zollstock als Heimwerker bei Renovierung in einem neuen Haus Messung Wohnfläche Adobe Stock Standard Lizenz 326652714 Robert Kneschke

So können Sie einfach die richtige Wohnfläche prüfen

Möchten Sie jetzt die Wohnfläche eines Hauses berechnen, ist es am besten, die Maße dieses Hauses zu berechnen. Weist ein Haus ein Außenmaß von 9 × 10 Metern aus, bedeutet das, dass die Wohnfläche 90 m² beträgt. Davon werden ca. 20 % abgezogen, um auf die richtige Wohnfläche zu kommen. Dieser Abzug erfolgt für Mauern und bei mehreren Geschossen für das Stiegenhaus. Wird nun ein ausgebautes Dachgeschoss mit eingerechnet, muss hier nochmals ein Abzug stattfinden, da ein ausgebautes Dachgeschoss immer Abschrägungen an den Wänden aufweist. Je nach Höhe des Kniestocks variieren die Abzüge individuell. Mit dieser Regel kann man sich jedoch zumindest ein ungefähres Bild über die vorhandenen Quadratmeter einer Immobilie machen.

Durch immer wiederkehrende Streitfälle betreffend der richtigen Wohnfläche sollte deswegen immer ein Fachmann zur Berechnung  hinzugezogen werden. Florian von Stosch übernimmt jederzeit für Sie die Bewertung der richtigen Wohnfläche. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie verkaufen, kaufen oder mieten möchten. Die Berechnung der richtigen Größe einer Immobilie schützt Sie vor finanziellem Verlust und erspart Ihnen viel Kummer oder auch Ärger. Mittels moderner technischer Geräte und dem Wissen der Rechtsprechung im Bereich Wohnflächen kann Ihr Immobilienmakler Ihnen die richtige Wohnfläche berechnen. www.von-stosch.de