Strom- und Gaspreisbremse
Strom- und Gaspreisbremse – Stand der Dinge
Strom- und Gaspreisbremse, aber auch die Soforthilfe im Dezember sollen die Bevölkerung entlasten. Die Energiekrise macht es notwendig. Die aktuellen Temperaturen sprechen für sich. Ein „kleines“ Update.
Strom- und Gaspreisbremse – gestiegene Strom- & Gaspreise
Gas- und Strompreise sind gestiegen. Dabei lagen die Preiserhöhungen im Durchschnitt für Betriebe bei 70 %. Aber lange nicht alle Betriebe in Deutschland können mal eben so die gestiegenen Preise an die Kunden weitergeben. Kommt jetzt die Schieflage für viele Betriebe? Der Bund und die Länder haben sich bereits am 2.11.2022 auf die Strom- und Gaspreisbremse geeinigt. Im Dezember soll dann auch für Gas- und Fernwärmekunden die Abschlagszahlung übernommen werden. So soll eine bezahlbare Basisversorgung für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch private Haushalte sichergestellt werden. Dann soll aber Januar 2023 die Strompreisbremse und m März 23 die Gaspreisbremse kommen.
Dezember 2022
Das Erdgas-Soforthilfegesetz von der Bundesregierung stellt die Weichen für die einmalige Sonderzahlung im Dezember. Dabei werden sowohl Handwerksbetriebe als auch Haushalte von der Abschlagszahlung für Gas und Wärme im Dezember befreit. So soll der Zeitraum bis zum endgültigen Beschluss der Gaspreisbremse überbrückt werden. Die Zahlung geht dabei von der Abschlagszahlung für September 2022 als Grundlage aus. Diese wird durch die Energielieferanten als Gesamtjahresverbrauch prognostiziert und durch zwölf geteilt und mit dem Dezember Gasverbrauch multipliziert. Heißt Prognose Heizverbrauch 2022 geteilt durch 12-mal den Gaspreis Dezember 2022. So soll weiterhin ein Anreiz zum Sparen angeregt werden, da die Entlastung ja an den prognostizierten Gasverbrauch gekoppelt ist. Wer nämlich mehr als den prognostizierten Betrag verbraucht, darf den aus eigener Tasche bezahlen. Verbraucher mit Einzugsermächtigung für den Gaslieferanten müssen nichts dabei tun, Daueraufträge müssen entsprechend angepasst werden.
Strom- und Gaspreisbremse Stand der Dinge
Aktuell soll die Strom- und Gaspreisbremse in einem Umlaufverfahren bis 28.11. beschlossen werden. Ursprünglich war hier der 18.11. Deadline. Da es aber viele ungeklärte Fragen gab, wurde der endgültige Beschluss um 10 Tage verlegt. Danach muss der Beschluss noch durch den Bundestag und Bundesrat. Dabei soll laut Habeck alles bis Mitte Dezember geregelt sein und die Gesetze zum 1.1. wirksam helfen. Es gibt also noch Klärungsbedarf in der Politik.
Bei der Gaspreisbremse soll ab März 2023 bis April 2024 der Gaspreis auf 12 Cent/ kWh, bei Fernwärme auf 9,5 Cent gedeckelt werden. Dieser Deckel gilt für 80 % des Vorjahresverbrauches. Auch hier gilt wieder die Jahresprognose, dass der Verbraucher weiter zum Sparen animiert wird. Am 22.11. wurde verkündet, dass dei Gaspreisbremse rückwirkend bereits zum 1.1.23 greifen soll. Bei der Strompreisbremse erwartet man ähnliches. Hier gelten dann wohl 40 Cent pro kWh und auch 80 %. Die Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremse soll über den 200 Milliarden Euro schweren Wirtschaftsstabilisierungsfond laufen. Auch soll es eine Härtefallregelung geben.
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