Rauchmelder

Rauchmelder Informationen für Mieter (Schleswig-Holstein)

Rauchmelder sind wichtig. Sie retten leben. Haben Sie ein Haus oder eine Wohnung gemietet, gilt generell, dass der Vermieter für die Installation der Rauchmelder verantwortlich ist. Sprich der Wohnungs- bzw. Hauseigentümer. In der Regel müssen somit Flure (Fluchtwege ins Treppenhaus bzw. nach draußen) und Kinder- und Schlafzimmern mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Rauchmelderpflicht besteht für Räume, in denen regelmäßig geschlafen wird, sprich auch Gästezimmer. In Berlin und Brandenburg sind sogar alle Aufenthaltsräume auszurüsten.

Rauchmelder

Rauchmelder Adobe Stock Standard Lizenz 388314659 gudrun

Rauchmelder Wartung

Die Wartung der Rauchmelder ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Jedes Bundesland geht etwas anders mit dem Thema um. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein sind Sie als Mieter für die Instandhaltung und Pflege der Rauchmelder zuständig. Hierbei sollen Mieter, die die Wartung nicht mehr alleine bewerkstelligen können, durch den Vermieter unterstützt werden. Grund dafür, dass viele Vermieter die Rauchmelder von professionellen Diensten warten lassen, deren Kosten Sie wieder entsprechend auf den Mieter umlegen können. In Hamburg dagegen ist der Vermieter für die Wartung verantwortlich. Dieses kann durch einen einvernehmlichen Vertrag auf Sie als Mieter übertragen werden.

Kosten

Die Kosten der Anschaffung und der Installation (sog. Investitionskosten) kann der Vermieter auf den Mieter umlegen. Hierzu muss die Kaltmiete anteilig erhöht werden. Diese Erhöhung darf allerdings 8 % der Investitionskosten nicht überschreiten. Auch die Kosten der Wartung darf der Vermieter an den Mieter weitergeben, solange er damit ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt hat oder es selbst übernimmt. Diese Kosten dürfen nur über die jährliche Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden. Eine Vermischung der beiden Kosten ist nicht gestattet.

Rauchmelderwartung und wenn ich die Wartung nicht durchführe?

Eine Überprüfung durch die Behörde gibt es in dem Sinne nicht. Es passiert erstmal nicht viel, wenn Sie Ihrer Wartungspflicht als Mieter nicht nachkommen gem. Landesbauordnung bzw. Mietvertrag. Der Vermieter sollte aber darauf achten, dass er Sie in regelmäßigen Abstand zur Überprüfung auffordert und dieses dokumentiert. So kann er seinem Haftungsrecht nachkommen. Es sollte aber in Ihrem Sinne als Bewohner sein, dass Sie regelmäßig die Rauchmelder warten.

Bei Fragen rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. www.von-stosch.de

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert