Räum- und Streupflicht nachkommen
Räum- und Streupflicht nachkommen
„Sicher durch den Winter: Räum- und Streupflichten im Fokus“
„Winter is on our doorstep, and with it comes the responsibility to meet snow and ice clearance obligations. Understanding and fulfilling these duties is crucial to ensure safety during the cold season.“
Verkehrssicherungspflicht: Wer, wann, und wie oft?
In frostigen Zeiten kommt die Verkehrssicherungspflicht besonders ins Spiel. Entsprechend aktuellen Gerichtsurteilen sollte die Streupflicht bereits bei „ernsthafter lokaler Glättegefahr“ wahrgenommen werden. Dies gilt nicht erst, wenn die Straßen und Wege landesweit vereist sind. Gemäß den kommunalen Satzungen obliegt das Streuen und Schneeschippen den Anliegern, sprich den Grundstücks- und Immobilieneigentümern oder einer Eigentümergemeinschaft. Versäumnisse in dieser Pflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.
Fußwege, Straßen und Co.: Klare Regeln für Anlieger – Räum- und Streupflicht nachkommen
Die Reinigung der Gehwege vor dem eigenen Grundstück gehört zu den Pflichten der Anlieger. Dabei muss eine für Fußgänger notwendige Breite von Schnee befreit werden. Bei Straßen ohne klare Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn gilt eine Breite von einem Meter für Fußgänger. Zusätzlich müssen bei Glätte alle Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährliche Stellen gestreut werden. Auch Zugänge zu Tiefgaragen und Haltestellen für den ÖPNV müssen zugänglich sein.
Mieter im Fokus: Übertragung der Streupflicht
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können die Streupflicht auf ihre Mieter übertragen, solange gewährleistet ist, dass die Räumung ordnungsgemäß erfolgt. Die Verantwortung für einen sicheren Bürgersteig, Hauseingang und Wege zu Mülltonnen liegt grundlegend beim Eigentümer. Die Pflicht zur Schneebeseitigung und zum Streuen gilt in der Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr.
Länger anhaltende Schneefälle: Besondere Aufmerksamkeit erforderlich
Hausbesitzer müssen bei langanhaltenden Schneefällen und Kälteperioden unverzüglich Eiszapfen oder Schneeüberhänge beseitigen oder den Gefahrenbereich sichern. Die Entfernung von Eiszapfen sollte jedoch nur risikofrei erfolgen. Bei Unsicherheiten sollten Fachfirmen, wie etwa Dachdeckerfirmen, beauftragt werden.
Mietshäuser: Übertragung der Sicherungspflicht auf Bewohner
In Mietshäusern kann der Eigentümer die Sicherungspflicht auf die Bewohner übertragen, sofern dies im Mietvertrag festgelegt ist. Eine entsprechende Klausel in der Hausordnung ist nur wirksam, wenn sie vor Vertragsabschluss einsehbar war. Bei Beauftragung eines professionellen Winterdienstes liegt die Kontrollpflicht beim Eigentümer.
Florian von Stosch Immobilien: Expertise in Sachen Immobilien – Räum- und Streupflicht nachkommen
Florian von Stosch Immobilien bietet umfassende Beratung und Betreuung rund um Immobilien. Als renommiertes Unternehmen verbindet es Fachkenntnisse mit persönlichem Engagement. Erfahren Sie mehr auf www.von-stosch.de. Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Unsicherheiten bezüglich der Räum- und Streupflicht ist es ratsam, professionellen Rat einzuholen.