Bestellerprinzip – Stand der Dinge

Bestellerprinzip? Was ist das eigentlich ……

Wer die Musik bestellt …. Genau das soll das Bestellerprinzip sein. Voraussichtlich soll diese Regelung im Frühling 2015 in Kraft treten. Das heißt, dass die Provision bei Vermietungen zukünftig derjenige bezahlen soll, der den Experten beauftragt. Sprich Vermieter sollen in Zukunft die Courtage des Maklers bezahlen.

Bestellerprinzip – wann soll es denn nun kommen

Sowohl Mietpreisbremse als auch Bestellerprinzip sind im sogenannten Mietrechtsnovellierungsgesetzt geregelt. Dieses befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Momentan steht noch nicht fest, wann das Gesetzt in Kraft tritt. Das Inkrafttreten findet dann nach Beschluss erst zum ersten Tag des zweiten folgenden Kalendermonates statt. Heißt an einem Beispiel: Sollte das parlamentarische Verfahren z.B. im März zum Abschluss kommen, kann das Bestellerprinzip frühestens ab dem 1.Mai rechtskräftig sein. Wenn sich also der parlamentarische Beschluss verzögert, verzögert sich auch damit der Startpunkt für das Bestellerprinzip. Verzögerungen könnten beispielsweise durch notwendige inhaltliche Korrekturen eintreten.

Bestellerprinzip auch bei Verkauf?

Das Bestellerprinzip ist ausschließlich für die Vermietung gedacht. Beim Verkauf einer Immobilie kann also weiterhin die Courtage bzw. Provision vom Käufer oder Verkäufer getragen werden.

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Genau deswegen sind wir auch weiterhin Ihr professioneller Partner, wenn es um die Vermietung oder den Verkauf von Immobilien geht. Zufriedene Eigentümer werden wegen des Bestellerprinzips auf erfolgreiche und professionelle Vermietung zurückgreifen. So übernehmen wir alle notwendigen Schritte rund um die sichere Vermietung Ihrer Immobilie.

 Bestellerprinzip Vermietung Wohnung

Angaben ohne Gewähr Stand 2.2015

www.von-stosch.de

 

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